Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen zum Thema "Angebotswertung" von Bund, Ländern und Kommunen. Täglich aktualisiert mit allen relevanten Vergabeverfahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Raschau - Markersbach; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 71; Postleitzahl: 08352; Ort: Raschau - Markersbach / OT Raschau; Land: DE; Telefon: +49 377484010 b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Einheitspreisvertrag e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Neubau Feuerwehrgerätehaus; Straße, Hausnummer: Annaberger Str. 104 a; Postleitzahl: 08352; Ort: Raschau - Markersbach; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Gewerk Heizung - Hybridanlage aus Gas-Wandheizgerät 25 kW und Luft/Wasser-WP Splitblock Typ WSB 15-A - Einrichtungsgegenstände wie 2 Pumpengruppen, Absperrarmaturen, Membranausdehngefäß, Luftabscheider, Magnetitabscheider - 280 m² Fußbodenheizung (Tackersystem), 2 Handtuchtrockner und 3 Heizkörper in Nebenräumen einschl. Wandbefestigungen, Anschlussverschraubungen - 2 Luftheizer und Absperrarmaturen - 260 m C-Stahl-Rohr DN 15 – DN 40, einschl. Form- und Verbindungsstücke und Dämmmaterial - 10 m Kupferrohr DN 15 einschl. Form- und Verbindungsstücke zur Gasversorgung Gewerk Lüftung - Abluftanlage 1.100 m³/h in Fahrzeughalle Bestand (Doppel-Ventilatoren), 3 Lüftungsgitter, 25 m Wickelfalz- und Flexrohr mit Form- und Verbindungsstücken DN 200…250 mm, 1 Wetterschutzgitter mit Überdruckklappe für Fortluft, 1 Nachströmöffnung mit Überdruckklappe - WRG-Gerät 1000 m³/h für Be- und Entlüftung der Sanitärräume, 75 m Wickelfalz- und Flexrohr mit Form- und Verbindungsstücken DN 100…315 mm, 13 Deckenluftdurchlässe, 2 Kulissenschalldämpfer und zwei Flachdachdurchführungen für Außen- und Fortluft - WRG-Gerät 1200 m³/h für Be- und Entlüftung des Schulungsraumes, 45 m Wickelfalz- und Flexrohr mit Form- und Verbindungsstücken DN 200…315 mm, 6 Decken- luftdurchlässe, 2 Kulissenschalldämpfer und zwei Flachdachdurchführungen für Außen- und Fortluft Gewerk Sanitär - sanitäre Einrichtungsgegenstände wie 1 WC‘s, 1 Waschtische, 1 Edelstahl- Handwaschbecken-Ausgusskombination, 1 Edelstahl-Doppelspülbecken mit Ablage, 2 Urinale, 3 Duschplätze und entsprechenden Accessoires wie Bürstengarnituren, Rollenhalter, Seifenspender u.ä., 4 elektrische Durchlauferhitzer (3,5 bis 24 kW) - Edelstahl-Stiefelwaschanlage mit 1 Plätzen - ein behindertengerechter Sanitärraum mit WC mit Stützklappgriffen, Waschtisch - 155 m Trinkwasserrohr DN 12 – DN 32, (Edelstahlrohr) einschl. Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke und Dämmmaterial - 85 m Trinkwasserrohr DN 12 – DN 20, (Metallverbundrohr) einschl. Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke und Dämmmaterial - 120 m Trinkwasserrohr DN 12 – DN 25, (Edelstahlrohr) einschl. Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke und Dämmmaterial - 180 m Abwasserrohr DN 40 – DN 100 (schallgedämmtes Kunststoffrohr) einschl. Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke, Brandschutzmanschetten - 5 Handfeuerlöscher - Brauchwasserentnahme aus der Regenzisterne zur Fahrzeugwäsche mit Hauswasserwerk Scala 1, 30 m Spiralschlauch DN 32, 10 m Edelstahlrohr DN 25 - 5 m Edelstahlrohr DN 100 mit Stortz-Kupplung als Wasserentnahme aus der Zisterne für die Tankwagenbefüllung - Drucklufterzeugung mit einem umgesetztem Kompressor, 75 m Edelstahlrohr DN 15 – 20, 4 Entnahmestellen g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 05.08.2026, Ende: 19.01.2027 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote unzulässig. Dies dient der Sicherstellung von Transparenz, Gleichbehandlung aller Bieter und einer eindeutigen Angebotswertung. Mehrere Hauptangebote erschweren die Vergleichbarkeit, können den fairen Wettbewerb verzerren und Umgehungen der Nebenangebotsregelung ermöglichen. Daher darf jeder Bieter nur ein Hauptangebot abgeben. Die Abgabe eines Nebenangebotes ist nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3335162/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 09.03.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 10.04.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 09.03.2026, 10:00 Uhr; Ort: Beratungsraum ; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter u. deren Bevollmächtigte t) Sicherheiten: §17 VOB/B u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: §16 VOB/B v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: nicht angegeben w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: PQ oder FB 124 x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Erzgebirgskreis; Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle; Postleitzahl: 09456; Ort: A; Land: DE Heizung,Sanitär,Klimatechnik-/ Lüftungstechnik
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, GB Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Amt f. Hochbau u. Immobilienverwaltung Postfach 120020 01001 Dresden Telefon: Fax: E-Mail: zvb-vob@dresden.de Internet: https://www.dresden.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 2026-65-00005 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 01067 Dresden f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Wiederherstellung Sanierung Horthaus Friedrichstraße 34, Art der Leistung: Fachlos 46: Heizungs- und Sanitäranlagen Umfang der Leistung: Sanitärtechnik ca. 15 m Abwasserleitungen SML, DN 50 - 100 ca. 280 m Abwasserleitungen Kunststoff, DN 40 - 100 ca. 700 m Trinkwasserleitung Edelstahl, gepresst, DN 12 - 40 ca. 700 m Dämmung Mineralwolleschalen ca. 40 Stück Armaturen DN 12 - 40 48 Stück komplette sanitäre Anlagen (Waschtisch, WC; Dusche, Ausguss, automatische Spülstation zur Trinkwasserhygiene) Heizungstechnik ca. 470 m Heizungsleitung aus Kupferrohr DN 12 bis DN 25 ca. 450 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN 12 bis DN 50 ca. 25 Stück Armaturen ca. 700 m Isolierung Mineralwolleschalen 78 Stück Plattenheizkörper +++Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Urkalkulation Inhalt der Urkalkulation: Diese ist mindestens gemäß dem Inhalt nach Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise von allen Positionen zu erstellen, d. h.: LV-Position; Kurzbezeichnung; Menge Mengeneinheit; Zeitansatz; Teilkosten einschl. Zusätze in Euro je Mengeneinheit (Löhne, Stoffe, Geräte, Sonstiges) angebotener Einheitspreis (Summe Löhne, Stoffe, Geräte, Sonstiges). Produktdatenblätter benannter Fabrikate+++ +++ Die Wartung wird für eine Laufzeit von 4 Jahren ohne Anwendung eines Barwertfaktors bei der Angebotswertung berücksichtigt. Ein nicht abgegebener Wartungspreis führt zum Ausschluss des Angebotes. +++ g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 13.07.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 26.02.2027 weitere Fristen: j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c04b26251-4cde4d2b74ab8aa3 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 11.03.2026 um: 15:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 03.06.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am: 11.03.2026 um: 15:00 Uhr Ort: entfällt, da ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Beauftragte des Auftraggebers t) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe Vergabeunterlagen v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; +++ZU BEACHTEN: 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit MIT ANGEBOTSABGABE die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: - Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Bauleistungen u. andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Eigenreferenzen aus letzten 5 Kalenderjahren); - Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; - Erklärung zur Eintragung bei Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer; - Angaben zur Eintragung in das Handelsregister; - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Unfallversicherung und tariflichen Sozialkasse Erklärung zu Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG; - Angabe Insolvenzverfahren; - Angabe Liquidation; - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; 2. - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; 3. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ- Verein) geführt werden. +++ Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: +++ Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung zum Vorliegen eines Nachweises über die Trinkwasser-Hygieneschulung nach VDI 6023 Kategorie A (Sanitär) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung+++ x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): (nach vorheriger Rüge beim Auftraggeber via Bietercockpit auf https://www.evergabe.de) Landesdirektion Sachsen, Referat 39 (E-Mail: post@lds.sachsen.de) 09105 Chemnitz (Besucheranschrift: Stauffenber; Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. Heizung,Sanitär
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, GB Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Amt f. Hochbau u. Immobilienverwaltung Postfach 120020 01001 Dresden Telefon: Fax: E-Mail: zvb-vob@dresden.de Internet: https://www.dresden.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 2026-65-00016 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 01069 Dresden f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Ersatzneubau Kita Mary-Wigman-Straße 1b, Art der Leistung: Fachlos 26: PV-Anlage Umfang der Leistung: 60 St. PV-Module ca. 440 kWp, Unterkonstruktion Bauseits 2 St. Hybrid-Wechselrichter PV 15 kW 2 St. Generatorschaltkästen 1 St. Feuerwehrschalter inkl. Steuerung 1 St. DC-Batteriespeicher 19 kWh 1 psch. Montagegestell für PV-Komponenten +++Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Urkalkulation Inhalt der Urkalkulation: Diese ist mindestens gemäß dem Inhalt nach Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise von allen Positionen zu erstellen, d. h.: LV-Position; Kurzbezeichnung; Menge Mengeneinheit; Zeitansatz; Teilkosten einschl. Zusätze in Euro je Mengeneinheit (Löhne, Stoffe, Geräte, Sonstiges) angebotener Einheitspreis (Summe Löhne, Stoffe, Geräte, Sonstiges).+++ +++ Weitere Vertragsfristen siehe Vergabeunterlagen+++ +++ Die Wartung wird für eine Laufzeit von 4 Jahren ohne Anwendung eines Barwertfaktors bei der Angebotswertung berücksichtigt. Ein nicht abgegebener Wartungspreis führt zum Ausschluss des Angebotes. +++ +++"Die Lieferung der PV-Anlage unterliegt gemäß Ziffer 12.18 Abs. 6 UStAE dem Nullsteuersatz. Es wird bestätigt, dass die LH Dresden Betreiber der zu errichtenden PV-Anlage ist und es sich bei dem Gebäude, auf dem die PV-Anlage errichtet wird, um ein nach § 12 Absatz 3 Nr. 1 UStG begünstigtes Gebäude (öffentliche / andere Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden) handelt. +++ +++ die Angebotsendsumme des Hauptangebotes wird netto (ohne USt.) gewertet; die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag wird brutto (mit USt.) gewertet +++ g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 17.06.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 11.11.2026 weitere Fristen: siehe Pkt. 10.7 in Anlage 1 zu Fbl. 214 j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c420bcc0f-160fb284aef4b8e2 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 17.03.2026 um: 15:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 24.04.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am: 17.03.2026 um: 15:00 Uhr Ort: entfällt, da ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Beauftragte des Auftraggebers t) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe Vergabeunterlagen v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; +++ZU BEACHTEN: 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit MIT ANGEBOTSABGABE die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Bauleistungen u. andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Eigenreferenzen aus letzten 5 Kalenderjahren, ) Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Erklärung zur Eintragung bei Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer Angaben zur Eintragung in das Handelsregister Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Unfallversicherung und tariflichen Sozialkasse Erklärung zu Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG Angabe Insolvenzverfahren Angabe Liquidation Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt 2. - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt 3. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein) geführt werden.+++ Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): (nach vorheriger Rüge beim Auftraggeber via Bietercockpit auf https://www.evergabe.de) Landesdirektion Sachsen, Referat 39 (E-Mail: post@lds.sachsen.de) 09105 Chemnitz (Besucheranschrift: Stauffenber; Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. Elektro ,Solartechnik
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, Zentrales Vergabebüro Postfach 120020 01001 Dresden Telefon: +49 351 / 488 3757 Fax: E-Mail: zvb-vob@dresden.de Internet: https://www.dresden.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 2026-GB311-00003 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 01328 Dresden (SW) f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen 37_STF-RZD: Stadtteilfeuerwehr Reitzendorf - Neubau Gerätehaus, Art der Leistung: Los 10 Sektionaltore Umfang der Leistung: Bauablaufplanung nach Vorgaben des AG sowie vollständige Objektdokumentation. Baustelleneinrichtung für Montage der Sektionaltore. Bereitstellung eigener Hebezeuge. Maßaufnahme sowie Werkstattplanung. 4 St. Sektionaltore aus Aluminium-Strangpressprofilen, mit opaken und transluzenten Füllungen. Unterkonstruktion aus Stahl. Gedämmte Sturzblende. Inklusive der Dachneigung folgendem Schienensystem, Torantrieb, Steuerung etc. Inklusive Montage, Verkabelung, Probeläufe in Abstimmung mit Nebengewerken ELT und Abgasabsaugung. 1 St. Sektionaltor wie oben beschrieben, jedoch für Einbau in eine Waschhalle mit erhöhten Anforderungen an den Korrosionsschutz. +++ Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Urkalkulation Inhalt der Urkalkulation: Diese ist mindestens gemäß dem Inhalt nach Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise von ALLEN Positionen zu erstellen, d. h.: LV-Position; Kurzbezeichnung; Menge; Mengeneinheit; Zeitansatz; Teilkosten einschl. Zusätze in Euro je Mengeneinheit (Löhne, Stoffe, Geräte, Sonstiges); angebotener Einheitspreis (Summe aus Löhne, Stoffe, Geräte, Sonstiges). +++ +++ Die Wartung wird für eine Laufzeit von 4 Jahren ohne Anwendung eines Barwertfaktors bei der Angebotswertung berücksichtigt. Ein nicht abgegebener Wartungspreis führt zum Ausschluss des Angebotes. +++ g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 20.05.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 26.10.2026 weitere Fristen: siehe AnlageFbl. 214 - Weitere Besondere Vertragsbedingungen j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c5670b721-759422f78fc004b0 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 19.03.2026 um: 15:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 30.04.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am: 19.03.2026 um: 15:00 Uhr Ort: entfällt, da ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Beauftragte des Auftraggebers t) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe Vergabeunterlagen v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; +++ZU BEACHTEN: 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit MIT ANGEBOTSABGABE die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: - Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Bauleistungen u. andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Eigenreferenzen aus letzten 5 Kalenderjahren); - Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; - Erklärung zur Eintragung bei Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer; - Angaben zur Eintragung in das Handelsregister; - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Unfallversicherung und tariflichen Sozialkasse; - Erklärung zu Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG; - Angabe Insolvenzverfahren; - Angabe Liquidation; - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; 2. - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; 3. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein) geführt werden. +++ Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): (nach vorheriger Rüge beim Auftraggeber via Bietercockpit auf https://www.evergabe.de) Landesdirektion Sachsen, Referat 39 (E-Mail: post@lds.sachsen.de) 09105 Chemnitz (Besucheranschrift: Stauffenber; Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. Metallbau/ Stahlbau (konstruktiv),Garagentore/ Hallentore/ Rolltore
Die Gemeinde Meißner (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Konzessionsgeber haben dazu jeweils im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und jeweils Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem jeweiligen Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile der Konzessionsgeber haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMM4N/documents heruntergeladen werden können.
Die Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie die Stadt Münzenberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Konzessionsgeber haben dazu jeweils im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und jeweils Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und bewilligt bekommen. Die drei vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung zusammengeschlossen. Federführend ist die Gemeinde Wölfersheim, welche als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem jeweiligen Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im jeweiligen Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 265.000,00 EUR (netto) (betreffend das Los 3) bzw. 1.000.000,00 EUR (netto) (jeweils betreffend die Lose 1 und 2) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Bei einem Gesamtangebot über alle Lose gilt die Addition der vorgenannten Werte. Entsprechend können Gesamtangebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 2.265.000,00 EUR (netto) im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile der Konzessionsgeber haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMRA3/documents heruntergeladen werden können.
Die Stadt Rosbach vor der Höhe (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 zur sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5JUA/documents heruntergeladen werden können.
Lieferung von Ökostrom (HKNR) und Erdgas für mehrere Abnahmestellen des Forschungszentrums Jülich GmbH für die Lieferjahre 2027–2029. Die Energiebeschaffung und Erdgasbeschaffung erfolgt über Spot- und Terminmarktprodukte. Gegenstand der Angebotswertung ist beim Ökostrom die Handlings Fee und der Ökostromaufschlag Gegenstand der Angebobtswertung beim Erdgas ist die Handlings Fee Vergabe im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV.
Die Gemeinde Kiedrich (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 250.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM6HG/documents heruntergeladen werden können.
Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Dazu haben die Konzessionsgeber im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (VwV Gigabitmitfinanzierung) beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach haben den Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: "Zweckverband") im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der in den Förderbescheiden benannten maximalen Fördersummen ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als - 520.000,00 EUR (netto) im Los 1, - 550.000,00 EUR (netto) im Los 2, - 380.000,00 EUR (netto) im Los 3 können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und "Angebot" (Anlage 4) ist zwingend anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose ein Angebot eingereicht wird. Der Zweckverband behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMBM6/documents heruntergeladen werden können.
Kostenlos die größte Ausschreibungsdatenbank in DACH mit semantischer Suche durchsuchen. 100+ Plattformen.
Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen zum Thema Angebotswertung aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nutzen Sie unsere intelligente Suchfunktion und Filter, um gezielt passende Aufträge zu finden.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
Die Anforderungen variieren je nach Auftrag. Typischerweise werden Fachkenntnisse, Referenzprojekte ähnlicher Größe, entsprechende Zertifizierungen, Versicherungsnachweise und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft. Details finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
Mit Bidfix können Sie automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein kostenloses Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen, die Ihren Anforderungen entsprechen – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.
Die Dauer variiert je nach Verfahrensart. Offene Verfahren haben meist eine Angebotsfrist von 30-35 Tagen ab Veröffentlichung. Verhandlungsverfahren können mehrere Monate dauern. Die genauen Fristen sind in jeder Ausschreibung angegeben.