Öffentliche Ausschreibungen

Dienstleistungskonzession

Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen zum Thema "Dienstleistungskonzession" von Bund, Ländern und Kommunen. Täglich aktualisiert mit allen relevanten Vergabeverfahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Ausschreibungen
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Aktuell offen
21

Aktuelle Ausschreibungen

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Dienstleistungskonzessionen über Schwimm- und Aquafitkurse in Hallenbädern von NürnbergBad

Aktiv
Frist: 23.04.2026
Veröffentlicht: 23.03.2026
Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste

Dienstleistungskonzessionen über Schwimm- und Aquafitkurse in Hallenbädern für den Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) der Stadt Nürnberg Dienstleistungskonzessionen über Schwimm- und Aquafitkurse in Hallenbädern von NürnbergBad

Dienstleistungskonzession zur Bereitstellung der Schulspeisung

Aktiv
Frist: 28.04.2026
Veröffentlicht: 23.03.2026
Stadt Halle (Saale), FB Recht, Team Subm...

Dienstleistungskonzession zur Bereitstellung der Schulspeisung Schülerspeisung

Dienstleistungskonzessionsvertrag: Recht zur Veranstaltung von Konzerten und Events in Schönbrunn

Aktiv
Frist: 30.04.2026
Veröffentlicht: 31.03.2026
Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsge...

Zur Vergabe gelangt ein Dienstleistungskonzessionsvertrag (§ 6 Abs 1 BVergGKonz 2018). Der ausschreibungsgegenständliche Dienstleistungskonzessionsvertrag verpflichtet den Konzessionär zur Veranstaltung von Konzerten und Events in den Räumlichkeiten der Orangerie des Schlosses Schönbrunn ("Orangerie").

Dienstleistungskonzessionsvergabe zur Bewirtschaftung der Mensa und eines Kiosks an der Integrierten Gesamtschule in 56242 Selters

Aktiv
Frist: 16.04.2026
Veröffentlicht: 23.03.2026
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Dienstleistungskonzessionsvergabe zur Bewirtschaftung der Mensa und eines Kiosks an der Integrierten Gesamtschule in 56242 Selters

Dienstleistungskonzessionsvertraegen fuer die Oberschulen Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen und Bewirtschaftung eines Cafeteria...

Aktiv
Frist: 21.04.2026
Veröffentlicht: 24.03.2026
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berli...

Dienstleistungskonzessionsvertraegen fuer die Oberschulen Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen und Bewirtschaftung eines Cafeteria...

BBS II Göttingen, Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Mensabetrieb der BBS

Aktiv
Frist: 04.05.2026
Veröffentlicht: 24.03.2026
Landkreis Göttingen

BBS II Göttingen, Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Mensabetrieb der BBS

GRAINET-Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes

Aktiv
Frist: 28.05.2026
Veröffentlicht: 14.04.2026
Gemeinde Grainet
2.500.000 €

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Grainet zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Durchführung der Luftrettung im 24-Stunden-Betrieb mittels eines Dual-Use-Hubschraubers an der Luftrettungsstation in Westmecklenburg

Aktiv
Frist: 17.04.2026
Veröffentlicht: 05.03.2026
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertr. d.d....

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Durchführung der Luftrettung im 24-Stunden-Betrieb mittels eines Dual-Use-Hubschraubers an der Luftrettungsstation in Westmecklenburg

Stadt Hemmingen - Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession der Mittagessenverpflegung an Schulen

Aktiv
Frist: 24.04.2026
Veröffentlicht: 23.03.2026
NSI Consult Beratungs- und Servicegesell...

Stadt Hemmingen - Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession der Mittagessenverpflegung an Schulen

Gemeinde Rattenkirchen - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes

Aktiv
Frist: 13.05.2026
Veröffentlicht: 13.04.2026
Gemeinde Rattenkirchen

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Be-stimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunika-tionsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) so-wie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markter-kundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netz-bezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unter-versorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zu-wendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Rattenkirchen zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaft-lichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge oblie-gende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzes-sionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsge-ber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlich-keitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienst-leistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jah-ren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unter-lagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.

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