Kommunen, Sozialhilfeträger und öffentliche Kliniken schreiben Pflege- und Betreuungsleistungen aus, von der ambulanten Pflege über die Personalgestellung von Pflegefachkräften bis zur Betreuung in Unterkünften. Pflegedienste und Personaldienstleister sichern sich über solche Rahmenverträge eine ausgelastete und planbare Auftragslage.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Pflege-Vergaben veröffentlicht haben.
Häusliche Kranken- und Grundpflege im Auftrag kommunaler Träger
Überlassung examinierter Pflegefachkräfte an Kliniken und Heime
Alltagsbegleitung und Betreuung in Einrichtungen und Unterkünften
Beratung nach SGB XI im Auftrag von Kommunen und Pflegestützpunkten
Öffentliche Auftraggeber vergeben Pflegeleistungen als Dienstleistungsaufträge, etwa die Gestellung von Pflege- und Betreuungspersonal, den Betrieb kommunaler Pflegeheime oder ambulante Versorgungsleistungen. Auftraggeber sind Kommunen, Sozial- und Jugendämter, öffentliche Krankenhäuser sowie Träger von Alten- und Behinderteneinrichtungen. Soziale Dienstleistungen unterliegen oberhalb des besonderen Schwellenwerts einem erleichterten Vergaberegime nach dem GWB, das den Auftraggebern mehr Verfahrensfreiheit lässt. Häufig kommen Verhandlungsverfahren und Rahmenvereinbarungen zum Einsatz, teils mit Aufteilung nach Versorgungsgebieten oder Leistungsarten. Nach der Bekanntmachung folgen Teilnahmewettbewerb oder direkte Angebotsphase, Eignungsprüfung, Wertung und Zuschlag. Qualitäts- und Kontinuitätsaspekte prägen die Verfahren dabei stärker als reine Preiskonkurrenz.
Pflegeleistungen werden als soziale Dienstleistung nach GWB und VgV vergeben, unterhalb der Schwelle nach UVgO. Anbieter belegen ihre Eignung über qualifiziertes Personal mit staatlich anerkannter Pflegeausbildung, über Referenzen vergleichbarer Versorgungsaufträge und über ein einrichtungsbezogenes Qualitätsmanagement. Häufig verlangt werden ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI, Angaben zum Personalschlüssel und zur pflegerischen Leitung sowie Nachweise zur Betriebshaftpflicht. Konzepte zur Pflegequalität, zur Personalgewinnung und zur Dienstplanung sind regelmäßig Teil des Angebots. Bei der Wertung dominiert das Preis-Leistungs-Verhältnis, denn Betreuungsqualität, personelle Kontinuität und Erreichbarkeit wiegen schwer. Ergebnisse externer Qualitätsprüfungen können die Bewertung zusätzlich stützen.
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Vergeben werden ambulante Pflege, die Personalgestellung von Fachkräften und die Betreuung in Senioren- oder Flüchtlingseinrichtungen. Dazu kommen Pflegeberatung und Verhinderungspflege.
Gefordert werden ein Versorgungsvertrag nach SGB XI, examinierte Fachkräfte mit Qualifikationsnachweis und erweiterte Führungszeugnisse. Hinzu kommen ein Pflegedokumentationssystem und eine Berufshaftpflicht.
Pflege zählt zu den sozialen Dienstleistungen nach dem GWB, gewertet wird meist über Qualität und Preis, oft als Rahmenvertrag. Bei reiner Personalgestellung ist zusätzlich das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu beachten.
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