Öffentliche Auftraggeber schreiben freiberufliche Planungsleistungen für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Freianlagen aus. Die Vergabe läuft über Verhandlungsverfahren nach VgV oder über Planungswettbewerbe nach RPW. Häufig werden die Fachdisziplinen als getrennte Lose vergeben, was auch kleineren Büros Chancen eröffnet.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Planungsleistungen-Vergaben veröffentlicht haben.
Architekten- und Ingenieurleistungen für Neubau, Sanierung und Erweiterung öffentlicher Hochbauten.
Planung von Brücken, Kanälen, Straßen und Kläranlagen für kommunale und staatliche Bauträger.
TGA-Planung für Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär und Elektro als eigenständiges Los.
Landschaftsarchitektur, Umweltverträglichkeitsstudien und Grünplanung für Kommunen.
Planungsleistungen fassen die von Architekten und Ingenieuren erbrachten Leistungsbilder zusammen, die die HOAI regelt, darunter die Gebäudeplanung, die Freianlagenplanung, die Ingenieurbauwerke, die Verkehrsanlagen, die Tragwerksplanung und die technische Ausrüstung. Öffentliche Auftraggeber vergeben sie getrennt von der Bauleistung, weil unabhängige Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung Kosten und Qualität sichern. Als freiberufliche Leistungen werden sie oberhalb des EU-Schwellenwerts im VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben, unterhalb je nach Landesrecht auch im Verhandlungsvergabeverfahren nach UVgO. Üblich ist die stufenweise Beauftragung entlang der Leistungsphasen, sodass der Auftraggeber nach den Grundlagenphasen über die Fortführung entscheidet. Nach der Bekanntmachung wählt er Bewerber anhand von Eignung und Referenzen aus und verhandelt mit einer begrenzten Zahl geeigneter Büros.
Rechtsgrundlage ist die VgV, ergänzt bei Wettbewerben um die RPW, das Honorar bemisst sich nach den Grundsätzen der HOAI. Da eine reine Preiswertung der Qualität freiberuflicher Leistungen nicht gerecht wird, wählt die öffentliche Hand fast durchgängig das wirtschaftlichste Angebot nach Preis-Leistung, mit hohem Gewicht auf Konzept, Projektteam und Herangehensweise. Als Eignungsnachweise verlangen Auftraggeber die Kammereintragung als Architekt oder beratender Ingenieur, vergleichbare Referenzprojekte der jeweiligen Honorarzone, Angaben zu Umsatz und Personal sowie eine Berufshaftpflichtversicherung mit projektangemessenen Deckungssummen. Häufig werden Mindestanforderungen an die Zahl und Qualifikation der Schlüsselpersonen gestellt, etwa an den Projektleiter. Bei EU-weiten Verfahren begrenzt der Auftraggeber die Zahl der Verhandlungsteilnehmer über objektive Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb.
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Dazu gehören Leistungen von Architekten und Ingenieuren, deren Ergebnis vorab nicht eindeutig beschreibbar ist, etwa Objekt-, Tragwerks- und Fachplanung. Sie werden nach VgV vergeben und nach HOAI honoriert.
Bei anspruchsvollen Bauaufgaben lobt der Auftraggeber einen Wettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) aus. Ein Preisgericht bewertet anonym eingereichte Entwürfe, der Gewinner erhält meist den Zuschlag für die weitere Planung.
Ja. Auftraggeber teilen Leistungen oft nach Fachlosen auf und begrenzen die geforderten Referenzen, damit auch kleinere Büros und Bietergemeinschaften eine faire Chance haben.
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