Öffentliche Auftraggeber bündeln einzelne Beförderungsleistungen zu Transportaufträgen, die als Lose oder Rahmenvertrag vergeben werden. Gefragt sind terminierte Punkt-zu-Punkt-Fahrten, Sammel- und Verteilverkehre sowie die Beförderung von Waren und Materialien für Ämter und Einrichtungen. Voraussetzung ist eine gültige Güterkraftverkehrslizenz.
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Transport von Waren und Material zwischen Standorten, Lieferanten und öffentlichen Einrichtungen
Gebündelte Zustellung und Abholung mehrerer Sendungen auf festen Routen
Direkte Einzeltransporte mit fixem Abhol- und Zustelltermin für zeitkritische Güter
Beförderung von Akten, Ausstattung und Verbrauchsgütern im Auftrag von Ämtern und Betrieben
Transportaufträge bündeln einzelne Beförderungsleistungen, die öffentliche Stellen regelmäßig oder anlassbezogen vergeben, etwa den Transport von Wahlurnen und Wahlmaterial, die Verteilung von Lehr- und Lernmitteln an Schulen oder den Warenverkehr zwischen Zentrallagern und Dienststellen. Charakteristisch ist der wiederkehrende Bedarf, weshalb Auftraggeber überwiegend Rahmenvereinbarungen mit einem oder mehreren Unternehmen abschließen und daraus einzelne Aufträge abrufen. Vergeben wird nach UVgO, oberhalb des EU-Schwellenwerts nach VgV, häufig in Losen nach Gebiet oder Auftragsart. In der Bekanntmachung werden Mengengerüste, Abrufhäufigkeit und Reaktionszeiten beschrieben, damit Bieter belastbar kalkulieren können. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, oft anhand fester Preise je Fahrt oder Tour, ergänzt um vereinbarte Servicelevel für kurzfristige Abrufe.
Als Dienstleistung werden Transportaufträge nach UVgO oder VgV vergeben. Für Fahrten mit schweren Nutzfahrzeugen ist die Güterkraftverkehrserlaubnis nach GüKG erforderlich, im grenzüberschreitenden Verkehr die EU-Lizenz. Auftraggeber fordern regelmäßig Referenzen über vergleichbare wiederkehrende Beförderungen, Angaben zur Zahl und Art der einsetzbaren Fahrzeuge, eine ausreichende Verkehrshaftungsversicherung sowie Nachweise über die Qualifikation und Zuverlässigkeit des Fahrpersonals. Weil Rahmenverträge über Jahre laufen, prüfen Vergabestellen zusätzlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Kapazität für kurzfristige Abrufe. Vertraglich werden Reaktions- und Lieferzeiten, Nachweispflichten über erbrachte Fahrten und Sanktionen bei Verspätung festgeschrieben. Gewertet wird meist über den Preis je definierter Tour, bei zeitkritischen Leistungen gewinnen Verfügbarkeit und garantierte Reaktionszeiten an Gewicht in der Angebotsbewertung.
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Transportaufträge sind konkrete Beförderungsleistungen, die öffentliche Stellen einzeln oder gebündelt vergeben. Sie werden häufig in Lose nach Region oder Gutart aufgeteilt oder über Rahmenverträge mit Abruf gesteuert.
Beides ist üblich. Wiederkehrender Bedarf läuft meist über Rahmenverträge mit Abrufen, während besondere oder einmalige Beförderungen als Einzelauftrag ausgeschrieben werden.
Erforderlich sind in der Regel die Güterkraftverkehrslizenz nach GüKG, ausreichender Versicherungsschutz und der Nachweis geeigneter Fahrzeuge. Referenzen vergleichbarer Aufträge stärken die Eignung.
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