Verwaltungen, Kliniken, Labore und Bibliotheken vergeben Kleintransporte für kleinere Mengen und einzelne Sendungen. Ausgeschrieben werden Sprinter- und Transportertouren, Paletten- und Stückgutfahrten, Botendienste zwischen Standorten sowie kleinere Möbel- und Gerätetransporte. Meist genügen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Kleintransporte-Vergaben veröffentlicht haben.
Regelmäßige Fahrten mit leichten Nutzfahrzeugen zwischen Dienststellen und Einrichtungen
Beförderung einzelner Paletten und Stückgutmengen unterhalb der Ladungsgröße eines Lkw
Verteilung von Material, Proben und Sendungen zwischen Standorten einer Behörde oder Klinik
Kleinere Umsetzungen von Mobiliar und Geräten innerhalb und zwischen Liegenschaften
Kleintransporte umfassen die Beförderung geringer Mengen und leichter Güter mit Transportern und Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, etwa die Verteilung von Post und Hauspost, die Zustellung von Ersatzteilen, Proben oder Verbrauchsmaterial und den Warenverkehr zwischen nahegelegenen Dienststellen. Solche Aufträge vergeben Kommunen, Kliniken, Hochschulen und Landesbehörden vielfach über Rahmenvereinbarungen, aus denen einzelne Fahrten oder feste Touren abgerufen werden. Die Vergabe erfolgt als öffentliche Ausschreibung nach UVgO, seltener oberhalb des Schwellenwerts nach VgV, häufig in Losen nach Gebiet oder Tourenplan. In der Bekanntmachung werden Frequenzen, Zeitfenster und typische Sendungsgrößen beschrieben. Bieter kalkulieren feste Preise je Tour, Fahrt oder Stunde. Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei Termintreue und flächendeckende Verfügbarkeit wesentlich zählen.
Ein Vorteil bei Kleintransporten liegt im Güterkraftverkehrsrecht: Der gewerbliche Verkehr mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist nach dem GüKG von der Erlaubnispflicht freigestellt, sodass die Güterkraftverkehrserlaubnis meist entfällt. Vergeben wird als Dienstleistung nach UVgO oder VgV. Auftraggeber verlangen dennoch eine ausreichende Transport- und Betriebshaftpflicht, Angaben zum verfügbaren Fahrzeugbestand, eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und Referenzen vergleichbarer Zustell- oder Tourdienste. Werden Medikamente, Laborproben oder Lebensmittel befördert, kommen Anforderungen an Kühlung, Hygiene und lückenlose Nachverfolgung hinzu. Bei sensiblen Sendungen sind Vertraulichkeit und Datenschutz nach DSGVO relevant. Die Wertung erfolgt meist über den Preis je Tour, bei zeitkritischen oder empfindlichen Gütern gewinnen Zuverlässigkeit, Reaktionszeit und geeignete Fahrzeugausstattung an Bedeutung.
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Gemeint sind Beförderungen kleinerer Mengen mit leichten Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, etwa Sprinter oder Transporter. Typisch sind Einzelsendungen, Paletten, Materialverteilung und Botendienste, nicht der massenhafte Warenverkehr.
Der Kurierdienst befördert überwiegend Dokumente und eilige Kleinstsendungen, LKW Transport große Mengen und Tonnagen. Kleintransporte liegen dazwischen und betreffen handhabbare Güter im leichten Nutzfahrzeug.
Häufige Auftraggeber sind Verwaltungen, Kliniken und Labore, Bibliotheken, Museen und Hochschulen. Vergeben wird oft als Rahmenvertrag über feste Touren oder als Abruf nach Bedarf.
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