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12 Ausschreibungen
Insgesamt 11 AOKs vergeben gemeinsam den Auftrag zur sicheren postalischen Zustellung der eGK-PIN/PUK-Briefe in Sinne des § 336 Abs. 4 Nr. 1 SGB V an ihre Versicherten.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis 30.09.2028 (AOK EXK 3).
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis 30.09.2028 (AOK XXXII).
Das Versorgungsprogramm "Cardiolotse" wird seit 2018 erfolgreich von der AOK Nordost in Berlin angeboten. Nun soll das Versorgungsprogramm den AOK-Versicherten im gesamten Gebiet der AOK Nordost, also Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, zugänglich gemacht werden. Dafür möchte die AOK Nordost Verträge zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V mit Kliniken bzw. Klinikträgern (im Folgenden: Partnerkrankenhaus) im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (sog. "Open House-Verfahren") abschließen.
Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. "Open-House-Verträge"
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines wirkstoffübergreifenden Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern im SSB verordnet und abgegeben werden. In der Regel sind mehrere Wirkstoffe der gleichen Indikation in 16 Fachgruppen zusammengefasst. Näheres hierzu ergibt sich aus Anlage 11 zur Angebotsaufforderung. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines wirkstoffübergreifenden Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Berlin im SSB verordnet und abgegeben werden. In der Regel sind mehrere Wirkstoffe der gleichen Indikation in 16 Fachgruppen zusammengefasst. Näheres hierzu ergibt sich aus Anlage 11 zur Angebotsaufforderung. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines wirkstoffübergreifenden Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Brandenburg im SSB verordnet und abgegeben werden. In der Regel sind mehrere Wirkstoffe der gleichen Indikation in 16 Fachgruppen zusammengefasst. Näheres hierzu ergibt sich aus Anlage 11 zur Angebotsaufforderung. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen.
Kombinationsabschläge nach § 130e SGB V
Auftragsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit Herzinsuffizienz durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V.
Auftragsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit Herzinsuffizienz durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V.
Der Leistungsgegenstand beinhaltet die Übernahme der bereits bestehende Tracking-Konzepte und die bestehende Trackingcode-Implementierung auf Basis von Adobe Analytics sowie kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung. Hinzu kommt die Beratung der AOK-Gemeinschaft bei Bedarf zu strategischen Trackingthemen, indem auf strategische und fachliche Fragestellungen geantwortet wird, oder initiativ durch Erkennung von möglichem Potential bei den Auswertungen, neue Trackingmethoden vorgestellt werden.
Vertragsmanagement-Tool mit Self-Service Portal (Software as a Service (SAAS)) für den Fachbereich Hilfsmittel der AOK-Gemeinschaft
UX-Dienstleistungen
Technischen Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung der Webpräsenz "Gesundheitspartner-Portal"
Kombinationsabschläge nach § 130e SGB V
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