Veröffentlichung 09.02.24 | Vertragsbeginn 01.04.24 | Abgabefrist 01.09.26 | Öffnung 01.09.26 |
Eignungskriterien
1. Angabe des Institutionskennzeichen. 2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. (a) Hinweis Bewerbergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis
Nachfolgendes ist anzugeben: Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse des interessierten Unternehmens, Name/n der vertretungsberechtigten Person/en: Die eingereichten Nachweise sind so zu wählen, dass die vollumfängliche Erfüllung der jeweiligen Anforderung eindeutig aus dem Nachweis hervorgeht. 1. Personelle Voraussetzungen 1.1. Vorhalten mindestens eines Cardiolotsen mit Qualifikation und Weiterbildung 1.2. Ggf. Vorhalten mindestens einer Cardiolotsen-Teamleitung 1.3. Vorhalten mindestens eines ärztlichen Ansprechpartners (Der Nachweis über die Erfüllung der personellen Voraussetzungen Ziffer 1.1. bis 1.3. ist möglichst bereits mit der Bewerbung zu erbringen, kann aber auch nachgereicht werden, wenn beispielsweise Qualifizierungen durchlaufen sind. Zwingend sind alle Nachweise bis zu einem Vertragsstart einzureichen.) 2. Räumlich-technische Voraussetzungen 2.1. Vorhalten eines Arbeitsraumes für den Cardiolotsen bzw. die Cardiolotsen-Teamleitung 2.2. Sicherstellen der telefonischen Erreichbarkeit unter einer "Cardiolotsen-Hotline" 2.3. Technische Möglichkeit zum Anlegen der "Cardiolotsen-Akte" im Krankenhausinformationssystem des Krankenhauses 3. Strukturelle Voraussetzungen 3.1. Vorhalten einer Fachabteilung für Kardiologie für den Einsatz des Cardiolotsen 3.2. Anbindung des Cardiolotsen an die Stationen des teilnehmenden Klinikums zur Direktansprache der Patienten 4. Fähigkeit zur Abrechnung nach § 301 SGB V 4.1. Erklärung des Bewerbers, dass die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Abrechnung gemäß § 301 (ambulant/stationär) SGB V vorhanden sind und umgesetzt werden. (Nähere Angaben siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen!)
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