AOK Baden-Württemberg

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von AOK Baden-Württemberg. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von AOK Baden-Württemberg

AOK Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 6 aktive Ausschreibungen von insgesamt 167 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 216 Tsd. € bis 12,0 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 2,9 Mio. €.

Als Vergabestelle schreibt AOK Baden-Württemberg regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von AOK Baden-Württemberg sind Medizintechnik (35%), Unternehmensberatung & Recht (11%) und Architektur & Ingenieurwesen (11%). Weitere relevante Bereiche umfassen IT-Dienstleistungen und Reparatur & Wartung.

Alle Ausschreibungen von AOK Baden-Württemberg werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
6
Ø Wert
2,9 Mio. €
Top Branche
Medizintechnik

Aktuelle Ausschreibungen

167 Ausschreibungen (Seite 1 von 17)

Lieferung von Betriebs- und Hygienebedarf

Aktiv
Frist: 17.03.2026
Veröffentlicht: 10.03.2026
AOK Baden-Württemberg

Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss einer Liefervereinbarung über die Lieferung von bestellbezogenen Betriebs- und Hygieneartikeln. Die Lieferung hat an verschiedene Lieferadressen innerhalb der AOK Baden-Württemberg zu erfolgen. Rechnungsstellung erfolgt jeweils an die im Bestellbeleg genannten Stellen. Die konkrete Lieferadresse jedes erteilten Auftrages ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung.

Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

Aktiv
Frist: 20.03.2026
Veröffentlicht: 23.02.2026
AOK Baden-Württemberg

Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde bereits mit ABl. EU 680694-2025 im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht (Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 766342-2025 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 844138-2025 (zweite Folgebekanntmachung) und ABI. EU 51826-2026 (dritte Folgebekanntmachung) angepasst. Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf erneut angepasst und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung und Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt (vierte Folgebekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 26 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 27 bis 29) beginnt frühestens am 1.2.2026 und beträgt maximal 23 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 30 bis 32) beginnt frühestens am 1.3.2026 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der dritten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 33 bis 36) beginnt frühestens am 1.4.2026 und beträgt maximal 21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der vierte Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 37 bis 41) beginnt frühestens am 1.5.2026 und beträgt maximal 20 Monate.

Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer Agentur zur Erbringung der Leistungen für interne Events

Aktiv
Frist: 31.03.2026
Veröffentlicht: 26.02.2026
AOK Baden-Württemberg

Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer Agentur zur Erbringung der Leistungen für interne Events.

Messebau und Logistikdienstleistungen BW-weit

Aktiv
Frist: 14.04.2026
Veröffentlicht: 04.03.2026
AOK Baden-Württemberg

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Messebau-, Ausstellungs- und Event-Dienstleistungen, einschließlich der Lagerung, Wartung und Reparatur von Messe-/Ausstellungs-/Eventmaterialien. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Verbraucher-, Karriere- sowie Fachmessen.

Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

Aktiv
Frist: 20.04.2026
Veröffentlicht: 29.10.2024
AOK Baden-Württemberg

Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 24 Monate (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; maximal 6 Monate). Sie endet spätestens am 30.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; Laufzeitende: 31.12.2024). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis 30.6.2026 jederzeit zu einem Monatsersten möglich (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; letztmöglicher Vertragsstart: 1.11.2024). Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

Aktiv
Frist: 20.10.2027
Veröffentlicht: 16.10.2025
AOK Baden-Württemberg

Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2027. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

AOK BW_PM_OKM_TK 2023

Abgelaufen
Frist: 15.01.2024
Veröffentlicht: 08.01.2024
AOK Baden-Württemberg

IT-technische Beratung und Unterstützung im Bereich Projektmanagement

Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg

Abgelaufen
Frist: 27.02.2024
Veröffentlicht: 31.01.2024
AOK Baden-Württemberg

Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.

Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg

Abgelaufen
Frist: 27.02.2024
Veröffentlicht: 23.01.2024
AOK Baden-Württemberg

Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.

Kauf und Lieferung von Kopierpapier und Papier für die Hausdruckerei

Abgelaufen
Frist: 22.03.2024
Veröffentlicht: 06.02.2024
AOK Baden-Württemberg

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Lieferung von Kopierpapier an Standorten der AOK Baden-Württemberg (nachfolgend "Auftraggeberin") im Losverfahren vergeben werden. Das zu liefernde Volumen für Kopierpapier entnehmen Sie aus den Anlagen zum Rahmenvertrag.

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Häufige Fragen zu AOK Baden-Württemberg

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von AOK Baden-Württemberg aus Stuttgart. Aktuell sind 6 Ausschreibungen aktiv (von 167 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Medizintechnik, Unternehmensberatung & Recht, Architektur & Ingenieurwesen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 216 Tsd. € und 12,0 Mio. €.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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AOK Baden-Württemberg ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei AOK Baden-Württemberg: Medizintechnik (35%), Unternehmensberatung & Recht (11%), Architektur & Ingenieurwesen (11%), IT-Dienstleistungen (10%), Reparatur & Wartung (5%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von AOK Baden-Württemberg bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei AOK Baden-Württemberg folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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