Ausschreibungen Bundesministerium für Digitales und Verkehr

0
Ausschreibungen aktiv
159
Ausschreibungen gesamt
19,8 Mio. €
Ø Auftragswert
Unternehmensberatung & Recht
Häufigste Branche (50%)

2336/DK10 - Einrichtung und Betrieb des Gigabitbüros des Bundes

Abgelaufen
Frist: 11.03.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Das Gigabitbüro unterstützt das BMDV insbesondere im operativen Bereich bei der Umsetzung der Gigabitstrategie. Es ist zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und öffentliche Verwaltungen für alle Fragen rund um den Gigabitausbau. In Leitfäden und Broschüren werden aktuelle Themen erläutert, in Dialogveranstaltungen und Workshops Grundlagen- und Anwendungswissen vermittelt, auf Roadshows Informationen und anschauliches Material rund um das Thema Gigabitausbau zur Verfügung gestellt und Fragen vor Ort beantwortet. Die Aufgabe des Gigabitbüros ist es unter anderem, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verbände und Politik über Grundlagen, Entwicklung und Möglichkeiten der Digitalisierung zu informieren und zu beraten. Es trägt dazu bei, das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus mit Gigabitinfrastrukturen zügig erreichen zu können. Die Leistung setzt sich aus dem Betrieb der Geschäftsstelle und des Kontaktzentrums und den einzelnen Fachaufgaben zusammen. Letztere erfolgen im Einzelabruf aus den aufgeführten Arbeitspakete. (Einen Überblick über die Aufgaben des Gigabitbüros findet man hier: www.gigabitbuero.de)

2413/E21 Strategische Umweltprüfung (SUP) von Projekten des Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)

Abgelaufen
Frist: 23.05.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beabsichtigt die Vergabe der gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorzunehmende Durchführung einer Aktualisierung der SUP für die konkretisierten Vorhaben des Abschnitt 2, Neue Vorhaben, Unterabschnitt 1, Vordringlicher Bedarf des geltenden Bedarfsplans (Anlage 1 zu § 1 BSWAG) gemäß Modul B der BVWP-Methodik. Dabei sind insbesondere die in der Vordringlichen Bedarf aufgestiegenen Maßnahmen des Potenziellen Bedarfs des BVWP 2030 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile) inklusive des Planfalls „Deutschlandtakt“ (siehe Anlage 6 des Abschlussberichts zum Zielfahrplan Deutschlandtakt: https://downloads.ctfassets.net/scbs508bajse/7oB2P0qqjFPmrt6FSXSxsy/f2f48d117f4399a3b165cac6ebf4f179/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandtakt_3-00.pdf) zu berücksichtigen. Für diese Vorhaben bzw. Projektbündel ist eine rechtssichere SUP durchzuführen in dessen Ergebnis ein Umweltbericht die zu erwartenden Umweltwirkungen und ggf. Planungsalternativen beschrieben und bewertet werden. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens zu klärenden Punkte oder auch nachfolgend vom AG vorgegebenen Rahmenbedingungen hinsichtlich sind grundsätzlich an Verfahrensweisen / (Zwischen-) Ergebnissen weiterer bereits laufender Forschungsvorhaben des BMDV auszurichten: 1. Untersuchungsumfang und Gegenstand (Wird das gesamte im Bedarfsplan enthaltene Maßnahmenset oder ggf. auch in Abstufungen nur die mit dem aktuellen Bedarfsplan neu hinzugekommene Maßnahmenset im Rahmen der SUP untersucht?) 2. Kriterien (Anhand welcher Kriterien wird der Bedarfsplan bzw. werden darin enthaltene Vorhaben im Rahmen der SUP geprüft?) 3. Datengrundlage und Methodik (Wie und auf welcher Datengrundlage werden verkehrsmengenabhängige und verkehrsmengenunabhängige Klima- und Umweltwirkungen im Rahmen der SUP analysiert?). Hierzu zählen insbesondere a. die Berücksichtigung der verkehrsmengenunabhängigen Klima- und Umweltwirkungen im Rahmen des SUP Monitorings, b. die Berücksichtigung der verkehrsmengenabhängigen Klima- und Umweltwirkungen im Rahmen der Aufstellung der Verkehrsprognose (VP) 2040 sowie c. Untersuchung und Ermittlung ggf. neuer Kosten- und Wertansätze im Rahmen des parallel laufenden Forschungsvorhabens zur Aktualisierung von Kosten- und Wertansätzen.

2427/Z24-2 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 2 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Abgelaufen
Frist: 28.05.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...
330.000 €

Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7

2427/Z24-5 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 5 - Zivilrecht

Abgelaufen
Frist: 28.05.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...
220.000 €

Zu sieben Rechtsgebieten, die in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7

2427/Z24-7 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 7 - Handels- und Gesellschaftsrecht

Abgelaufen
Frist: 28.05.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...
180.000 €

Zu sieben Rechtsgebieten, die in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7

2427/Z24-1 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 1 - Öffentliches Dienstrecht

Abgelaufen
Frist: 28.05.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...
140.000 €

Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7

2427/Z24-6 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 6 - Steuerrecht

Abgelaufen
Frist: 28.05.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...
120.000 €

Zu sieben Rechtsgebieten, die in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7

2427/Z24-3 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 3 - Gewerblicher Rechtsschutz

Abgelaufen
Frist: 28.05.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7

2427/Z24-2 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 2 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Abgelaufen
Frist: 04.06.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...
330.000 €

Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7

2427/Z24-5 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 5 - Zivilrecht

Abgelaufen
Frist: 04.06.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...
220.000 €

Zu sieben Rechtsgebieten, die in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7

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Über Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit Sitz in Bonn ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 159 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 120 Tsd. € bis 290,7 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 19,8 Mio. €.

Als Vergabestelle schreibt Bundesministerium für Digitales und Verkehr regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind Unternehmensberatung & Recht (50%), Architektur & Ingenieurwesen (19%) und IT-Dienstleistungen (18%). Weitere relevante Bereiche umfassen Forschung & Entwicklung und Verkehrsdienstleistungen.

Alle Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr aus Bonn. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 159 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Unternehmensberatung & Recht, Architektur & Ingenieurwesen, IT-Dienstleistungen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 120 Tsd. € und 290,7 Mio. €.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Unternehmensberatung & Recht (50%), Architektur & Ingenieurwesen (19%), IT-Dienstleistungen (18%), Forschung & Entwicklung (12%), Verkehrsdienstleistungen (5%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Bundesministerium für Digitales und Verkehr folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.