Ausschreibungen Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

6
Ausschreibungen aktiv
56
Ausschreibungen gesamt
1,6 Mio. €
Ø Auftragswert
Unternehmensberatung & Recht
Häufigste Branche (53%) →

Wissenschaftlichen (Ad hoc) Analysen über die Umsetzung der EU-Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor

Aktiv
Frist: 25.06.2026
Veröffentlicht: 26.05.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschut...
237.368 €

In 08/2024 ist die Methan-VO in Kraft getreten, die Methanemissionen fossiler Ressourcen (Gas, Öl, thermische u. metallurgische Kohle) reguliert. Sie ist ein Bestandteil des Fit for 55-Klimapakets des European Green Deal. Gemäß der Verordnung müssen innerhalb der EU Betreiber von (aktiven und inaktiven) Förderstätten fossiler Energieträger (Erdgas, Öl, Kohle), Unternehmen im Bereich der Erdgasinfrastruktur (Fernleitung, Verteilnetze, Speicher, LNG-Anlagen) Methanquellen (u.a. aus stillgelegten Kohlebergwerken, Transportinfrastruktur und Bohrlöchern) berichten u. Emissionen messen (Methanberichterstattung), überwachen u. Leckagen beheben. Auch Bestandsverzeichnisse aller inaktiven Bohrlöcher (Art. 18 VO) u. Kohlebergwerke (Art. 25 VO) müssen erstellt u. Emissionsminderungspläne vorgelegt werden. Routinemäßiges Abblasen u. Abfackeln wird verboten. Die Mess- und Berichterstattungsregelungen für die Öl- und Gasindustrie bauen bis zur Verabschiedung eines verbindl. Industriestandards auf dem Oil & Gas Methane Partnership (OGMP) 2.0-Standard des VN-Umweltprogramms auf (UNEP). Ein wichtiger Bestandteil der Methan-VO ist die Regulierung von Importen fossiler Energieträger. Seit 2025 gelten jährl. Berichtspflichten für Importeure zu Produktionsbedingungen in Drittstaaten an nat. Behörden; ab 01.01.2027 folgt eine Nachweispflicht, dass für neue Verträge gleichwertige Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungsmaßnahmen (Monitoring von Emissionen, Reporting, Verification, sog. MRV) auf Produzentenebene gelten (MRV-Äquivalenzerfordernis). Ab 2028 müssen Importeure Methanintensitäten berichten. Schließlich gilt für Verträge, die ab 08/2030 geschlossen werden, dass die Öl-, Gas- und Kohleimporte einen noch von der EU-Kommission (KOM) festzulegenden Höchstwert bei den Methanemissionen bei der Produktion einhalten müssen. Wenngleich die Methan-VO seit Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, sind zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung notwendig. So müssen gem. Art. 33 die Mitgliedstaaten Sanktionen zur Ahndung von Verstößen gegen die VO festlegen (Meldung an KOM bis 5.8.2025). Dies wird – u. a. zusammen mit der Regelung von Zuständigkeiten der national. Behörden – in einem Umsetzungsgesetz festgelegt werden. In der gegenwärtigen ersten Phase der Umsetzung sind zahlreiche ökonomische, rechtl. u. techn. Fragen zu klären. Aufgrund der hohen potentiellen Klimaschutzwirkung der Methan-VO sieht BMUKN – wie auch die EU-Kommission - Handlungsbedarf diese effektiv umzusetzen u. dabei pragmatische und bürokratiearme Lösungswege zu skizzieren. Dabei gibt es in einigen Handlungsfeldern der Methan-VO bei der Umsetzung Forschungs- und Beratungsbedarf: • Methoden u. Verfahren für den Herkunftsnachweis für in die EU importierte fossile Energieträger (Erdgas, Erdöl, Kohle), insbesondere Umsetzung von sog. Trace-and-Claim und Book-and-Claim-Systemen (insb. auch unter Berücksichtigung der speziellen Herausforderungen für Importe aus den USA) • Rechtl. Fragestellungen, z. B. Vorbehalt der Energieversorgungssicherheit; Verteilung der Vollzugszuständigkeiten, Integrierung von Berichterstattungsregime der Methan-VO in die Systematik der techn. Selbstverwaltung der Gasverteilung- und Fernleitungsinfrastruktur, Häufigkeit u. Umfang der Inspektionen nach Art. 6 Methan-VO • Berechnung von THG-Emissionswirkung der Verordnung sowie von einzelnen Regelungsbestandteilen • Berechnung von Vermeidungskosten auf staatl. (inkl. öffentliche Unternehmen) und privatwirtschaftl.Seite • Beratung zu Methanintensitätshöchstwerten • Analysen zu Öl- und Gasmärkten, insbes. Versorgungssicherheitsaspekte • Auswertung von Vorschlägen der Europäischen Kommission (KOM) (inklusive Weiterentwicklung der VO), insbes. von Entwürfen von Tertiärrechtsakten, KOM-Empfehlungen, KOM-Guidelines (KOM-Initiativen). Neben selbständig zu erbringenden wissenschaftl.-techn. Auswertungen aktueller Entwicklungen sollen kurzfristig polit. Fragestellungen wissenschaftl. flankiert werden.

REFOPLAN-Vorhaben „Rahmenvereinbarung „Ad-hoc-Expertisen zur Ausgestaltung von EU-Kreislaufwirtschaftsrecht in anderen Mitgliedstaaten““

Aktiv
Frist: 01.07.2026
Veröffentlicht: 10.06.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschut...

Das Vorhaben soll die auf der EU-Ebene stattfindenden Diskussionen zur Fortentwicklung des EU-Kreislaufwirtschaftsrechts begleiten. In den Diskussionen neuer oder im Rahmen der Überarbeitung bestehender EU-Regelungen stellen sich oftmals Fragen, die Spielräume und Ausgestaltungsmöglichkeiten betreffen. Häufig werden Spielräume von den Mitgliedstaaten unterschiedlich genutzt. Um die Ansätze und Ausgestaltung von Vorgaben, die in anderen Mitgliedstaaten verwendet werden, möglichst schnell einordnen und bewerten zu können, soll mit dem Vorhaben ein Überblick über die Ausgestaltung von Kreislaufwirtschaftsrecht in anderen europäischen Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Vorgaben bzw. im Hinblick auf zentrale Fragestellungen und Herausforderungen des Kreislaufwirtschaftsrecht auf EU-Ebene geschaffen werden, um etablierte und gut eingeführte Instrumente in die Betrachtungen zur Weiterentwicklung der Anforderungen aufnehmen zu können. Auch ausgewählte interdisziplinäre Aspekte mit Einfluss auf die Kreislaufwirtschaft sollen dabei berücksichtigt werden. Das Vorhaben dient dazu, einen schnellen Überblick über bestehende Regelungen zu erhalten und unterstützt die Fortentwicklung dieser.Das Ziel der Maßnahme ist die Erstellung einer Reihe von Kurzstudien und wissenschaftlichen Analysen zu verschiedenen Aspekten des EU-Kreislaufwirtschaftsrechts, die in einem Abschlussbericht gebündelt und veröffentlicht werden. Der Zweck der Maßnahme besteht darin, durch die Erstellung von Kurzstudien die rechtliche und organisatorische Ausgestaltung in verschiedenen Mitgliedstaaten zu untersuchen und als direkten Input für Deutschland zu nutzen. Die Maßnahme soll flexibel auf die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen im Bereich des Kreislaufwirtschaftsrechts reagieren, indem der Umfang der einzelnen Kurzstudien je nach Bedarf anpassbar ist. Das Vorhaben unterstützt das Ressort bei der Argumentation zur Durchsetzung neuer Ideen zur rechtlichen Ausgestaltung und Fortentwicklung zentraler Elemente des EU-Kreislaufwirtschaftsrechts anhand best-practise-Beispielen der Ausgestaltung unionsrechtlicher Spielräume. Juristische Expertise mit der erforderlichen besonderen fachlichen Expertise dient dem Interesse der Rechtssicherheit. Im Wesentlichen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Formular 03.01) sind folgende Leistungen zu erbringen: - Unterstützung des BMUKN durch die kurzfristige Erstellung von Kurzstudien über die Umsetzung des EU-Rechts in anderen Mitgliedstaaten und wissenschaftlichen Analysen zur nationalen Ausgestaltung von zentralen Fragestellungen und Herausforderungen des Kreislaufwirtschaftsrechts in EU-Mitgliedstaaten, - Analyse und Bewertung verschiedener ausgewählter interdisziplinärer Aspekte mit Einfluss auf die Kreislaufwirtschaft in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, wie z.B. wirtschaftliche Faktoren, territoriale Rahmenbedingungen, Stoffströme und Behandlungskapazitäten sowie institutionelle und politische Strukturen. - barrierefreier Abschlussbericht bestehend aus den erarbeiteten Kurzstudien (es gelten die ABFE des BMUKN).

Beratungszentrum „Zentrum KlimaAnpassung“

Aktiv
Frist: 08.07.2026
Veröffentlicht: 02.06.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschut...

Das ZKA hat sich seit seiner Gründung 2021 als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für Kommunen u. Träger sozialer Einrichtungen bei allen Fragen rund um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels etabliert. Es erleichtert Kommunen u. sozialen Einrichtungen den Einstieg in das Themenfeld Klimaanpassung u. trägt so zur Entwicklung u. Umsetzung einer breit angelegten, vorsorgenden Klimaanpassung in ganz Deutschland bei. Kommunen, die in der Klimaanpassung weiter fortgeschritten sind, können mit Hilfe des ZKA ihre Anstrengungen weiter intensivieren u. ihre Ergebnisse verstetigen u. verbreiten. Damit unterstützt das ZKA die Bundesregierung dabei, Kommunen u. soziale Einrichtungen in Deutschland insgesamt klimafest zu machen. Dies ist das übergeordnete Ziel u. Kernaufgabe des ZKA. In seiner aktuellen Form bietet das ZKA eine Vielzahl von Beratungsleistungen, Informations- u. Vernetzungsangeboten an. Diese reichen von Beratungen zur Umsetzung in allen Phasen der Klimaanpassung, zu Fördermöglichkeiten sowie zu weiteren Belangen der Zielgruppen über kontinuierliche Wissenserstellung, -aufbereitung und zielgerichtete Wissensvermittlung mit einem Fokus auf anwendbares Handlungswissen bis zur Vernetzung u. zum Austausch der Akteure auf allen Ebenen zum Transfer von Wissen, Erfahrungen u. guten Beispielen. Damit erfüllt das ZKA einerseits eine Lotsenfunktion für Entscheidungsträger*innen u. hat sich andererseits auch als Multiplikator für neue Ansätze in der Klimaanpassung etabliert – neue, innovative Möglichkeiten der Klimaanpassung werden in Beratungsformaten präsentiert u. finden so ihre Verbreitung. Mit der Zunahme an Extremwetterereignissen u. spürbaren graduellen Veränderungen wie z. B. Temperaturveränderungen steigt das Bewusstsein in Kommunen u. sozialen Einrichtungen für die Handlungsnotwendigkeit. Zugleich erfordert der oben dargestellte strategische Rahmen des Bundes eine zunehmende Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels, um eine möglichst flächendeckende Vorsorge zu gewährleisten. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Fortführung u. Verstetigung der erfolgreichen Arbeit des ZKA sowie die zielgerichtete u. effiziente Weiterentwicklung seines Angebots. Dabei sollen Lernerfahrungen berücksichtigt u. bestehende Arbeitspakete weiterentwickelt werden. Einerseits mit Blick auf perspektivisch wichtige Themen in den nächsten Jahren, wie die Finanzierung oder soziale Aspekte der Klimaanpassung. Andererseits auch mit Blick auf die zunehmende Heterogenität der Zielgruppen. So gibt es eine zunehmende Zahl erfahrener Klimaanpassungsmanager*innen in Deutschland, ebenso wie soziale Träger, die bereits umfassende Erfahrungen mit der Klimaanpassung ihrer Mitgliedseinrichtungen sammeln konnten. Gleichzeitig gibt es weiterhin eine große Menge an Kommunen u. sozialen Einrichtungen, die sich erstmalig mit Klimaanpassung befassen u. einen niedrigschwelligen Einstieg in den Themenkomplex suchen. Darüber hinaus sind mit der Weiterentwicklung auch Erweiterungen der Aufgaben des ZKA verbunden, insbesondere zu Klimaanpassung in der Europäischen Union (EU) sowie zu den Zielgruppen der strukturschwachen Regionen, der Lokalpolitik u. der kommunalen Unternehmen. Zur Umsetzung der Weiterentwicklung soll zu Beginn des Auftrags zunächst ein Konzept entwickelt werden. Dieses Weiterentwicklungskonzept soll querschnittlich bei der Fortschreibung, Aktualisierung u. Entwicklung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitspakete (Projektmanagement, Wissensmanagement, Beratungsangebot, Informationsangebot u. Wissensvermittlung, Fortbildungsangebote u. Mentoring, Vernetzung u. Erfahrungsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung des BMUKN, Konzept zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes) berücksichtigt werden u. seine Umsetzung in den bestehenden Formaten erfolgen. Die Weiterentwicklungen stellen lediglich eine Ergänzung u. Erweiterung der bisherigen Angebote dar, aber keine Veränderung des bisherigen Schwerpunkts.

Machbarkeitsstudie: Rahmenbedingungen für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels verbessern

Aktiv
Frist: 16.07.2026
Veröffentlicht: 16.06.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschut...

Deutschland ist verantwortlich für den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes von derzeit (2026) 55 UNESCO-Welterbestätten (52 Kulturerbestätten und 3 Naturerbestätten) sowie acht Geoparks. Die UNESCO und ihre Beratergremien werten Klimawandelfolgen als höchste Gefährdung für den langfristigen Erhalt des Kultur- und des Naturerbes. Die materiellen Schäden durch akute und schleichende Klimawandelfolgen steigern nicht nur die Kosten des Erhalts, viele Verluste und Schäden sind monetär auch nicht zu kompensieren und gefährden den außeror-dentlichen, universellen Wert des Welterbes. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert federführend die Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Der Schutz der UNESCO Welterbestätten und der UNESCO Geoparks in Deutschland ist als ressortübergreifendes Ziel angelegt, wobei die Bundesländer und die jeweils zuständigen Stellen vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung tragen. Das Bundeskabinett hat 2024 Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) gibt es für ressortübergreifende Handlungsfelder ein Cluster „Übergreifendes“, welches gemeinsame Ziele der Ressorts enthält. Das BMUKN führt die Aktivitäten des Bundesministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMWSB), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Auswärtigen Amtes (AA) zusammen und steuert die Zielerreichung. Dabei trägt jedes Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeiten eigenverantwortliche Maßnahmen bei, die in der Summe die Zielerreichung gewährleisten. Für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels ist als Ziel Ü-4 im Cluster „Übergreifendes“ in der Klimaanpassungsstrategie des Bundes Folgendes verankert: „Der Bund zeigt einen nationalen Rahmen mit Indikatoren und Maßnahmen auf entsprechend der internationalen Grundsatzdokumente und Aktionspläne und im Einklang mit den Verpflichtungen der Welterbekonvention, damit die UNESCO-Welterbestätten in Deutschland bis 2030 Klimaschutzmaßnahmen und/oder Klimaanpassungskonzepte oder -pläne (zum Beispiel als Teil ihrer Managementpläne, Pläne für das Katastrophenrisikomanagement und Rahmenkonzepte) entwickeln können.“ Das Ziel wird durch drei Unterziele und Maßnahmen konkretisiert. Die Unterziele lauten wie folgt: (Ü-4-1) Informations- und Datenmanagement verstetigen (Ü-4.2) Unterstützung der Maßnahmen zur Klimaanpassung der Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. (Ü-4.3) Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. Für das das Ziel Ü 4 und seine Unterziele (Ü-4.1, Ü 4-2 und -Ü-4.3) sind zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen formuliert. Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Entsprechend der Maßnahmen zu den Unterzielen sind u.a. institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen. Diesbezüglich beabsichtigt das BMUKN eine Studie in Auftrag zu geben.

Evaluation des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2020 bis 2025)

Aktiv
Frist: 21.07.2026
Veröffentlicht: 19.06.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschut...
162.100 €

Umweltinnovationen und Klimatechnologien sind zentrale Säulen der deutschen Industrie und des Mittelstands. Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ (kurz EXI) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) seit 2016 den deutschen Clean- und GreenTech-Mittelstand bei Projekten, die den Know-how-Transfer sowie die Anwendung deutscher Umweltschutz- und Ressourceneffizienztechnologien weltweit unterstützen. Globaler Umwelt- und Klimaschutz gelingt nur, wenn auch die notwendigen Infrastrukturen sowie rechtliche, politische und administrative Rahmenbedingungen vorhanden sind. Das Förderprogramm stärkt die deutsche Clean- und GreenTech-Branche (überwiegend KMU) darin, gemeinsam mit lokalen Partnern weltweit nachhaltige technische Lösungen für Umweltprobleme umzusetzen. Als Umweltprogramm mit klarem Wirtschaftsfokus fördert es investive Projekte in den Bereichen: • Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft • Wasser- und Abwassertechnik • Netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien und • Innovative Querschnittstechnologien Die EXI bilanziert zu ihrem zehnjährigen Bestehen über 200 Projekte mit „GreenTech made in Germany“ in rund 100 Entwicklungs- und Schwellenländern und einem Fördervolumen von 82 Millionen Euro. Mit ihrem Umweltfokus und ihrem vergleichsweise flexiblen Unterstützungsprofil schlägt die EXI im Förderkontext des Bundes eine Verbindung zwischen dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und klassischer Exportförderung. Die EXI hat sich als wichtiger Baustein im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit – insbesondere zu Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) - etabliert und ergänzt die „klassische“ Außenwirtschaftsförderung mit einem spezifischen Umweltfokus. Gegenstand ist die zweite Evaluierung des EXI-Förderprogramms. Es sollen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ untersucht werden. Eine Evaluierung des Programms soll eine fundierte Einschätzung der erzielten positiven Effekte ermöglichen, aber auch Defizite aufzeigen, sodass der Auftraggeber auf dieser Basis die Gestaltung künftiger Maßnahmen und Programme gegebenenfalls optimieren kann. Im Jahr 2021 wurde die EXI erstmalig von der „Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH“ (IFGE) im Auftrag des Bundesumweltministerium für den Zeitraum von Programmbeginn 2016 bis 2019 evaluiert. Diese erste Evaluation stellt den Ausgangspunkt für die zweite Evaluation der EXI dar. Das Förderprogramm hat in den letzten Jahren mehrere Neuerungen erfahren und wurde stetig weiterentwickelt. Wesentliche Meilensteine waren z.B. die Einführung der EXI-Baumpflanzaktion, das neue Handlungsfeld für grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zur dezentralen, netzfernen Stromversorgung (seit März 2021), der Wechsel der Projektträgerin für die EXI im Januar 2022, der neue Programmname „Exportinitiative Umweltschutz“ (bis Juli 2021 unter „Exportinitiative Umwelttechnologien“) sowie insb. auch die Schwerpunktsetzung der EXI im Jahr 2022 auf investiven Komponenten für mehr Investitionsförderungen im Bereich GreenTech . Gegenstand der Evaluierung sind die im Rahmen der Förderrichtlinien vom 21. Mai 2019, 30. April 2021 sowie vom 02. Mai 2024 geförderten und durchgeführten Projekte . Es handelt sich dabei um 75 Einzel- und Verbundprojekte mit insgesamt 94 Teilvorhaben, die im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN bewilligt wurden und deren Projektlaufzeit gleichzeitig beendet ist. Die überwiegende Anzahl an Projekten (über 70 Teilvorhaben) ist bereits formal abgeschlossen worden. Zu den Zuwendungsprojekten gehören zusätzlich 12 Einzelmaßnahmen , sogenannte Ländermodule, die Teil der Evaluation sein sollen. Diese wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN beauftragt und von der Gesellschaft für Internationale Zu-sammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt.

Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams

Aktiv
Frist: 23.07.2026
Veröffentlicht: 01.06.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschut...
600.000 €

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit seinen Standorten in Bonn und Berlin verfolgt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit das Ziel, das gesamte Themenspektrum des Ministeriums einer breiten Öffentlichkeit sowie der Presse aktuell und zielgruppengerecht zu präsentieren und entsprechende Informationen zugänglich zu machen. Um die Attraktivität des Internetauftritts und der Social-Media-Kanäle des Hauses weiter zu steigern und die Vielfalt von Kommunikationskanälen zeitgemäß zu nutzen, sollen Videobeiträge und Livestreams eingesetzt werden. Die Videobeiträge und Livestreams sollen vorrangig auf den Social-Media-Kanälen sowie den Internetseiten des BMUKN veröffentlicht werden, um aktuelle politische Themen niedrigschwellig und anschaulich zu vermitteln und der interessierten Öffentlichkeit die digitale Live-Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen oder mit der Hausleitung über digitale Live-Formate direkt ins Gespräch zu kommen. Einzelne Aufnahmen werden auch an Kooperationspartner*innen der Auftraggeberin (AG’in) oder Interessierte zur freien Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung sowie für öffentliche und nichtöffentliche Vorführungen weitergegeben.

Erneuerung der Medientechnik im BMUKN, Los 1 und Los 2

Abgelaufen
Frist: 24.06.2025
Veröffentlicht: 22.05.2025
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschut...

An beiden Standorten des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit den Liegenschaften Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, Stresemannstr. 128-130 sowie Köthener Str. 2/3 in 10117 Berlin soll Medientechnik in größerem Umfang erneuert werden. Die technische Ausstattung einer Reihe von Videokonferenzräumen hat das Supportende des Herstellers erreicht und muss für den sicheren und zuverlässigen Betrieb an den Netzen des Bundes (NdB) und offenen VK Formaten wie Webex erneuert werden. Die Planung geht unter Berücksichtigung von bereits vorhandenem Equipment mit spezifisch aufeinander abgestimmten Komponenten aus und umfasst 3 Lose, die aus den Kategorien Diskussionsanlage, Video- und Computertechnik sowie Audio- und Veranstaltungstechnik bestehen. In diesem Verfahren wird Medientechnik im Los 1: Diskussionsanlage Los 2: Video- und Computertechnik beschafft. Los 3 für Audio- und Veranstaltungstechnik ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Ausschreibung von Los 3 wird parallel unter der Vergabenummer 1921/2025 durchgeführt.

Federführende Erarbeitung von BAT/BEP-Leitlinien zu PFAS i.R. der Gremienarbeit des BAT/BEP-Expertengremiums des Stockholmer Übereinkommens im Biennium 2025-2027

Abgelaufen
Frist: 01.07.2025
Veröffentlicht: 06.06.2025
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschut...

Im Stockholmer Übereinkommen (SC) werden besonders gefährliche Chemikalien geregelt, die in der Umwelt schwer abbaubar, sich in der Nahrungskette anreichern und zudem toxische Wirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Sie stellen eine besondere Bedrohung für die menschliche Gesundheit und die globale Lebensumwelt dar. Bei der 12. Vertragsstaatenkonferenz zum SC vom 28.01.-09.05 2025 in Genf werden langkettige Perfluorierte Alkylkohlenstoffe (PFAS), die zu den sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ zählen, aufgenommen. In der Folge dieser Listung der langkettigen PFAS als POPs soll eine internationale Arbeitsgruppe Leitlinien für deren Ersatz durch nichtfluorierte Chemikalien erarbeiten. Unter dem Stockholmer Übereinkommen soll auf der 12. Vertragsstaatenkonferenz dafür eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Die auftraggebende Institution ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und plant dafür eine/-n fachlich versierte/-n und erfahrene/-n Expertin/-en einzusetzen.

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Über Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit Sitz in Bonn ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 6 aktive Ausschreibungen von insgesamt 56 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 162 Tsd. € bis 4,5 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 1,6 Mio. €.

Als Vergabestelle schreibt Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind Unternehmensberatung & Recht (53%), Forschung & Entwicklung (25%) und Öffentliche Verwaltung (25%). Weitere relevante Bereiche umfassen Reinigung & Umweltschutz und Telekommunikation.

Alle Ausschreibungen von Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit aus Bonn. Aktuell sind 6 Ausschreibungen aktiv (von 56 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Unternehmensberatung & Recht, Forschung & Entwicklung, Öffentliche Verwaltung. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 162 Tsd. € und 4,5 Mio. €.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Unternehmensberatung & Recht (53%), Forschung & Entwicklung (25%), Öffentliche Verwaltung (25%), Reinigung & Umweltschutz (22%), Telekommunikation (8%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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