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17 Ausschreibungen (Seite 1 von 4)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, sowie ergänzende Leistungen, die erforderlich sind, eine zukunftsfähige, an neuesten pädagogischen Konzepten orientierte 4-zügige Ganztagsgrundschule zu planen und baulich umzusetzen. Steigende Schülerzahlen sowie die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Ganztagsbetreuung erfordern eine Neukonzeption des Grundschulschulstandortes Marpingen, samt Freianlagen, Erschließungs-, Verkehrs- und Parkflächen. Nach der ersten Stufe dieses Vergabeverfahrens erhalten die Bieter, die zur Teilnahme am weiteren Verfahren aufgefordert werden, die Aufgabe, skizzenhafte Lösungsideen mit Kostenrahmen zur Umsetzung des Raum- und Flächenprogramms (2024) für folgende Optionen zu entwickeln: Option 1- Neubau einer 4-zügigen Ganztagsgrundschule mit Freianlagen, Erschließungs-, Verkehrs- und Parkflächen im westlichen Campusbereich. Option 2- Umsetzung einer 4-zügigen Ganztagsgrundschule mit Freianlagen, Erschließungs-, Verkehrs- und Parkflächen an zwei Standorten, nämlich Sanierung und Umbau des bestehenden Grundschulgebäudes (2-zügig) und Neubau (2-zügig) im westlichen Campusbereich. Für den Neubau ist eine Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) vorgesehen. Die Kriterien, nach denen die skizzenhaften Lösungsideen bewertet werden, können im Detail der Infobroschüre, welche den Ausschreibungsunterlagen beiliegt, entnommen werden. Zur Erarbeitung von skizzenhaften Lösungsideen für die vorgenannten Optionen 1 und 2 erhält jede(r) Bieter/Bietergemeinschaft eine Vergütung von 8.000 € netto nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, sofern die geforderten skizzenhaften Lösungsideen fristgerecht vorgelegt wurden und den genannten Planungsparametern gerecht werden. Diese Vergütung wird für den Bieter, der den Zuschlag erhält, mit dem vertraglich vereinbarten Honorar verrechnet. Innerhalb der zweiten Verfahrensstufe (nach Präsentation der Lösungsideen durch die Bieter in den jeweiligen Verhandlungsgesprächen) entscheidet der Bauherr, welche Option weiterverfolgt wird. Grundlegende Untersuchungen zum Standort und zum Raum- und Flächenbedarf wurden bereits im Vorfeld durchgeführt. In einer städtebaulichen Studie aus dem Jahr 2019 wurde die Weiterentwicklung des Bildungs- und Sportcampus untersucht. Das vorgeschlagene Entwicklungskonzept sieht den Neubau einer Grundschule im westlichen Campusbereich vor. Im ersten Quartal 2021 wurde eine vertiefende Machbarkeitsstudie für den Neubau einer zukunftsorientierten Grundschule an dem zuvor genannten Standort erstellt. Der Raum- und Flächenbedarf für eine 3-zügige Grundschule, Freianlagen, Erschließungsflächen, Schulhof und Parkplätze und ein Entwurfskonzept für die Grundschule wurden entwickelt. Im Herbst 2021 wurde das Raum- und Flächenprogramm auf Grund steigender Schülerzahlen fortgeschrieben. Grundlage der weiteren Planung soll das im Februar 2024 abermals fortgeschriebene Raum- und Flächenprogramm (4-Zügigkeit) sein. Sämtliche Ergebnisse und Unterlagen der genannten Voruntersuchungen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2021 hat ausschließlich informativen Charakter. Die Machbarkeitsstudie ersetzt nicht Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI 2021. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Marpingen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inklusive Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Objektplanung Gebäude wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8, 9. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“, dem „Pflichtenheft Nachhaltigkeitszertifizierung“ sowie dem Formular "Honorarangebot" entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsstufe 1 ist spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 KatS nach DIN 14530-8
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen in der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um eine zukunftsfähige, an neuesten pädagogischen Konzepten orientierte 4-zügige Ganztagsgrundschule zu planen und baulich umzusetzen. Steigende Schülerzahlen sowie die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Ganztagsbetreuung erfordern eine Neukonzeption des Grundschulschulstandortes Marpingen, samt Freianlagen, Erschließungs-, Verkehrs- und Parkflächen. Für den Neubau ist eine Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) vorgesehen. Grundlegende Untersuchungen zum Standort und zum Raum- und Flächenbedarf wurden bereits im Vorfeld durchgeführt. In einer städtebaulichen Studie aus dem Jahr 2019 wurde die Weiterentwicklung des Bildungs- und Sportcampus untersucht. Das vorgeschlagene Entwicklungskonzept sieht den Neubau einer Grundschule im westlichen Campusbereich vor. Im ersten Quartal 2021 wurde eine vertiefende Machbarkeitsstudie für den Neubau einer zukunftsorientierten Grundschule an dem zuvor genannten Standort erstellt. Der Raum- und Flächenbedarf für eine 3-zügige Grundschule, Freianlagen, Erschließungsflächen, Schulhof und Parkplätze und ein Entwurfskonzept für die Grundschule wurden entwickelt. Im Herbst 2021 wurde das Raum- und Flächenprogramm auf Grund steigender Schülerzahlen fortgeschrieben. Grundlage der weiteren Planung soll das im Februar 2024 abermals fortgeschriebene Raum- und Flächenprogramm (4-Zügigkeit) sein. Sämtliche Ergebnisse und Unterlagen der genannten Voruntersuchungen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2021 hat ausschließlich informativen Charakter. Die Machbarkeitsstudie ersetzt nicht Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI 2021. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Marpingen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inklusive Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Tragwerksplanung wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 4; Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 5, 6; Leistungsstufe 5: Besondere Leistungen der Leistungsphase 8. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ (Anlage A2) sowie dem Formular "Honorarangebot" (Anlage A11) entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 bis 8, die erforderlich sind, um eine zukunftsfähige, an neuesten pädagogischen Konzepten orientierte 4-zügige Ganztagsgrundschule zu planen und baulich umzusetzen. Steigende Schülerzahlen sowie die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Ganztagsbetreuung erfordern eine Neukonzeption des Grundschulschulstandortes Marpingen, samt Freianlagen, Erschließungs-, Verkehrs- und Parkflächen. Für den Neubau ist eine Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) vorgesehen. Grundlegende Untersuchungen zum Standort und zum Raum- und Flächenbedarf wurden bereits im Vorfeld durchgeführt. In einer städtebaulichen Studie aus dem Jahr 2019 wurde die Weiterentwicklung des Bildungs- und Sportcampus untersucht. Das vorgeschlagene Entwicklungskonzept sieht den Neubau einer Grundschule im westlichen Campusbereich vor. Im ersten Quartal 2021 wurde eine vertiefende Machbarkeitsstudie für den Neubau einer zukunftsorientierten Grundschule an dem zuvor genannten Standort erstellt. Der Raum- und Flächenbedarf für eine 3-zügige Grundschule, Freianlagen, Erschließungsflächen, Schulhof und Parkplätze und ein Entwurfskonzept für die Grundschule wurden entwickelt. Im Herbst 2021 wurde das Raum- und Flächenprogramm auf Grund steigender Schülerzahlen fortgeschrieben. Grundlage der weiteren Planung soll das im Februar 2024 abermals fortgeschriebene Raum- und Flächenprogramm (4-Zügigkeit) sein. Sämtliche Ergebnisse und Unterlagen der genannten Voruntersuchungen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2021 hat ausschließlich informativen Charakter. Die Machbarkeitsstudie ersetzt nicht Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI 2021. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Marpingen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inklusive Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Technischen Ausrüstung wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8, 9. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ (Anlage A2), dem „Pflichtenheft Nachhaltigkeitszertifizierung“ (Anlage A3) sowie dem Formular "Honorarangebot" (Anlage A12) entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 bis 8, die erforderlich sind, um den Anbau des Sportheimes zu planen und auszuführen. Anfang 2024 hat sich die Gemeinde Marpingen für die Fortführung des Grundschul-Projektes entschieden. Um die geplante neue Grundschule errichten zu können, muss das bestehende Sportheim des FC Hellas, welches bereits in die Jahre gekommen ist, verlegt werden. Das neue Sportheim soll an die bestehende Sporthalle auf der gegenüberliegenden Seite des Sportplatzes angebaut werden. Ziel ist die Errichtung eines energieeffizienten Gebäudes mit barrierefreiem Zugang, in Form eines Anbaus an die Sporthalle, wodurch ein barrierefreier Zugang über das neue Gebäude in die Sporthalle ermöglicht werden soll. Hinsichtlich der gastronomischen Nutzung im Sportheim und in der Sporthalle sollen Synergieeffekte genutzt werden. Grundlage für die parallel ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung Gebäude sind die bereits bestehende Vorplanung (Anlage B5) und das Raumprogramm (Anlage B6). Die weitere Planung kann auf dieser Vorplanung aufsetzen, während das beauftragte Planungsteam mögliche Optimierungs-/Verbesserungspotenziale innerhalb des vorgegebenen Raumprogramms aufzeigen kann. Im Einzelnen können die Leistungen dem „Formular Honorarangebot“ (Anlage A11), der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ zum Vertrag (Anlage A2) entnommen werden. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Marpingen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inklusive Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Technischen Ausrüstung wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8, 9. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ (Anlage A2) entnommen werden. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen/-phasen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 2 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
Gemeinde Marpingen mit Sitz in Marpingen verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 17 erfassten Vergabeverfahren.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Gemeinde Marpingen sind Architektur & Ingenieurwesen (88%), Sicherheitsausrüstung (6%) und Transportmittel (6%).
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Die Auftragsverteilung bei Gemeinde Marpingen: Architektur & Ingenieurwesen (88%), Sicherheitsausrüstung (6%), Transportmittel (6%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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