Ausschreibungen Gemeinde Nalbach

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Bauarbeiten
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Baukonzession für den Bau von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen im Bereich "Auf Falmerich" in der Gemeinde Nalbach

Abgelaufen
Frist: 30.03.2023
Veröffentlicht: 03.03.2023
Gemeinde Nalbach

Die Gemeinde Nalbach verfügt im Bereich „Auf Falmerich“, der im wirksamen Flächennutzungsplan als Sondergebiet (Konzentrationszone) für Windenergie dargestellt ist, über Flächen. Diese sollen mit dem Ziel verpachtet werden, dass sie mit Windenergieanlagen bebaut werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind ausschließlich die im Gemeindeeigentum befindlichen Flächen, die insgesamt eine Fläche von rund 50,8 ha umfassen (die zu verpachtende Fläche ist je nach Konzeption des Investors noch festzulegen). Innerhalb des Sondergebietes gibt es weitere Flächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde sind. Diese sind jedoch ausdrücklich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Der Vertragsschluss wird mit der Verpflichtung verbunden, auf dem Grundstück Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Der Vertrag wird ferner eine Rückbauverpflichtung beinhalten. Näheres zur Flächenkulisse ist Anlage 1 zu den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen. Anlage 2 sind die Zuschlagskriterien. Anlage 3 sind die Formblätter zum Teilnahmewettbewerb. Anlage 4 ist das Angebotsformblatt. Das einzureichende Konzept ist formlos beizufügen (Anforderungen siehe Anlage 2 Zuschlagskriterien). Es werden ferner die Unterlagen zum wirksamen FNP beigefügt. (u.a. Begründung einschl. Umweltbericht, Plan). Beigefügt ist ferner der Vertragsentwurf. Die Erschließung des Standortes ist Aufgabe des Investors. Gleiches gilt für die Einspeisung. Es obliegt dem Investor, die Modalitäten der Erschließung und Einspeisung selbst zu klären sowie im Zuschlagsfall erforderliche Genehmigungen u.ä. selbst einzuholen. Die betreffende(n) Fläche(n) (nur die Standflächen bzw. die konkret vom Investor benötigten Teilflächen der gemeindeeigenen Grundstücke soll(en) einem Investor zur Pacht überlassen werden, damit dort Windenergieanlagen errichtet werden. Die Gemeinde ist daran interessiert, dass auf eine noch auszuhandelnde Art und Weise möglichst ein Mehrwert für die Bevölkerung entstehen soll (z.B. gesonderte Tarife, Anteilskauf, o.ä.). Der unter II.1.5) genannte geschätzte Gesamtwert ist nur eine sehr grobe Schätzung des Umfanges der Investition und von daher nicht belastbar.

Baukonzession für den Bau von Windenergieanlagen im Bereich "Auf Falmerich" in der Gemeinde Nalbach

Abgelaufen
Frist: 30.03.2023
Veröffentlicht: 01.03.2023
Gemeinde Nalbach

Die Gemeinde Nalbach verfügt im Bereich ?Auf Falmerich?, der im wirksamen Flächennutzungsplan als Sondergebiet (Konzentrationszone) für Windenergie dargestellt ist, über Flächen. Diese sollen mit dem Ziel verpachtet werden, dass sie mit Windenergieanlagen bebaut werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind ausschließlich die im Gemeindeeigentum befindlichen Flächen, die insgesamt eine Fläche von rund 50,8 ha umfassen (die zu verpachtende Fläche ist je nach Konzeption des Investors noch festzulegen). Innerhalb des Sondergebietes gibt es weitere Flächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde sind. Diese sind jedoch ausdrücklich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Der Vertragsschluss wird mit der Verpflichtung verbunden, auf dem Grundstück Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Der Vertrag wird ferner eine Rückbauverpflichtung beinhalten. Näheres zur Flächenkulisse ist Anlage 1 zu den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen. Anlage 2 sind die Zuschlagskriterien. Anlage 3 sind die Formblätter zum Teilnahmewettbewerb. Anlage 4 ist das Angebotsformblatt. Das einzureichende Konzept ist formlos beizufügen (Anforderungen siehe Anlage 2 Zuschlagskriterien). Es werden ferner die Unterlagen zum wirksamen FNP beigefügt. (u.a. Begründung einschl. Umweltbericht, Plan). Beigefügt ist ferner der Vertragsentwurf. Die Erschließung des Standortes ist Aufgabe des Investors. Gleiches gilt für die Einspeisung. Es obliegt dem Investor, die Modalitäten der Erschließung und Einspeisung selbst zu klären sowie im Zuschlagsfall erforderliche Genehmigungen u.ä. selbst einzuholen. Die betreffende(n) Fläche(n) (nur die Standflächen bzw. die konkret vom Investor benötigten Teilflächen der gemeindeeigenen Grundstücke soll(en) einem Investor zur Pacht überlassen werden, damit dort Windenergieanlagen errichtet werden. Die Gemeinde ist daran interessiert, dass auf eine noch auszuhandelnde Art und Weise möglichst ein Mehrwert für die Bevölkerung entstehen soll (z.B. gesonderte Tarife, Anteilskauf, o.ä.). Der unter II.1.5) genannte geschätzte Gesamtwert ist nur eine sehr grobe Schätzung des Umfanges der Investition und von daher nicht belastbar. Baukonzession für den Bau von Windenergieanlagen im Bereich "Auf Falmerich" in der Gemeinde Nalbach

Leistungen der Freianlagenplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach in der Gemeinde Nalbach

Abgelaufen
Frist: 19.02.2024
Gemeinde Nalbach

Die Gemeinde Nalbach beabsichtigt derzeit den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach. Zur Planung der umgebenden Freianlagen mit Einrichtung eines altersgerechten Kinderspielplatzes im Außenbereich, einschl. der baukonstruktiven Einbauten, sowie der Anlegung von Wegen, Plätzen und Grünflächen, werden die Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI vergeben. Die Kindertagesstätte soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten, fast ebenen Fläche in Ortsrandlage (hinter Häuserzug parallel der Hauptstraße 1-9), errichtet werden. Das max. II-geschossige Gebäude soll für ca. 158 Kinder in 8 Kindergartengruppen (einschl. Krippenplätze) ausgelegt werden. Die Gemeinde Nalbach hat sich selbst zum Maßstab gesetzt, Null-Emissions-Gemeinde zu sein. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen hinsichtlich eines nachhaltigen Bauens in Planung und Ausführung, die an den Neubau mit ökologischen, ökonomischen und wirtschaftlichen, sowie soziokulturellen und funktionalen Aspekten, gestellt werden. Ein Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren. Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden muss. Geplant ist die Kindertagesstätte bis Mitte 2026 (Beginn Schuljahr 26/27) bezugsfertig herzustellen. Der genannte Wert von ca. 5.300.000,00 EUR netto ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276), inkl. Planungs-/Baunebenkosten, für den Neubau der Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach in der Gemeinde Nalbach. Die anrechenbaren Kosten für die Außenanlagen und Freiflächen belaufen sich voraussichtlich auf 520.000,00 EUR netto (grob geschätzt).

Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach in der Gemeinde Nalbach

Abgelaufen
Frist: 19.02.2024
Gemeinde Nalbach

Die Gemeinde Nalbach beabsichtigt derzeit den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach. Hierzu werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben. Die Kindertagesstätte soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten, fast ebenen Fläche in Ortsrandlage (hinter Häuserzug parallel der Hauptstraße 1-9), errichtet werden. Das max. II-geschossige Gebäude soll für ca. 158 Kinder in 8 Kindergartengruppen (einschl. Krippenplätze) ausgelegt werden. Die Gemeinde Nalbach hat sich selbst zum Maßstab gesetzt, Null-Emissions-Gemeinde zu sein. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen hinsichtlich eines nachhaltigen Bauens in Planung und Ausführung, die an den Neubau mit ökologischen, ökonomischen und wirtschaftlichen, sowie soziokulturellen und funktionalen Aspekten, gestellt werden. Ein Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren. Im VgV-Verfahren selbst sind zur geplanten Kindertagesstätte Piesbach zu den Leistungen der Objektplanung- Architektur eine grobe Gedanken-/Ideenskizze mit einzureichen (im Rahmen der Zuschlagsphase), aus der eine mögliche Gebäudestellung, in Hinblick seiner Lage und Ausrichtung auf dem Grundstück selbst (hier, Schallschutz zur besteh. Bebauung der Hauptstraße 1 – 9), aufgezeigt werden sollte. Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden muss. Geplant ist die Kindertagesstätte bis Mitte 2026 (Beginn Schuljahr 26/27) bezugsfertig herzustellen. Der genannte Wert von ca. 5.300.000,00 EUR netto ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276), inkl. Planungs-/Baunebenkosten, für den Neubau der Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach in der Gemeinde Nalbach. Die anrechenbaren Kosten der KG 300 + 400 belaufen sich voraussichtlich auf 3.545.000,00 EUR netto (grob geschätzt).

Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (AGr 1-5, 7) für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach in der Gemeinde Nalbach

Abgelaufen
Frist: 04.03.2024
Gemeinde Nalbach

Die Gemeinde Nalbach beabsichtigt derzeit den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach. Hierzu werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-5 und 7 gem. § 53 HOAI vergeben. Die Kindertagesstätte soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten, fast ebenen Fläche in Ortsrandlage (hinter Häuserzug parallel der Hauptstraße 1-9), errichtet werden. Das max. II-geschossige Gebäude soll für ca. 158 Kinder in 8 Kindergartengruppen (einschl. Krippenplätze) ausgelegt werden. Die Gemeinde Nalbach hat sich selbst zum Maßstab gesetzt, Null-Emissions-Gemeinde zu sein. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen hinsichtlich eines nachhaltigen Bauens in Planung und Ausführung, die an den Neubau mit ökologischen, ökonomischen und wirtschaftlichen, sowie soziokulturellen und funktionalen Aspekten, gestellt werden. Ein Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren. Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden muss. Geplant ist die Kindertagesstätte bis Mitte 2026 (Beginn Schuljahr 26/27) bezugsfertig herzustellen. Der genannte Wert von ca. 5.300.000,00 EUR netto ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276), inkl. Planungs-/Baunebenkosten, für den Neubau der Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach in der Gemeinde Nalbach. Die anrechenbaren Kosten der KG 400 belaufen sich voraussichtlich auf 1.075.000,00 EUR netto (grob geschätzt).

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Über Gemeinde Nalbach

Gemeinde Nalbach mit Sitz in Nalbach ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 44 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Gemeinde Nalbach regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Gemeinde Nalbach sind Bauarbeiten (59%), Architektur & Ingenieurwesen (32%) und Hotel- & Gaststättengewerbe (7%). Weitere relevante Bereiche umfassen Nahrungsmittel und Transportmittel.

Alle Ausschreibungen von Gemeinde Nalbach werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu Gemeinde Nalbach

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Gemeinde Nalbach aus Nalbach. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 44 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Bauarbeiten, Architektur & Ingenieurwesen, Hotel- & Gaststättengewerbe. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Gemeinde Nalbach – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Gemeinde Nalbach ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Gemeinde Nalbach: Bauarbeiten (59%), Architektur & Ingenieurwesen (32%), Hotel- & Gaststättengewerbe (7%), Nahrungsmittel (5%), Transportmittel (5%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Gemeinde Nalbach bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Gemeinde Nalbach folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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