Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Gemeinde Pillig. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Gemeinde Pillig mit Sitz in Pillig ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 8 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Gemeinde Pillig regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Alle Ausschreibungen von Gemeinde Pillig werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
8 Ausschreibungen
Die Verbandsgemeinde Maifeld sowie die Ortsgemeinde Pillig planen den gemeinsamen Neubau eines Feuerwehrhauses Naunheim-Pillig sowie eines Bürgerhauses für die Ortsgemeinde Pillig. Beide Feuerwehren setzen sich derzeit aus 31 aktiven Mitgliedern der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von 16 Personen zusammen. Der Vorentwurf sieht vor, dass das Feuerwehrhaus und das Gemeindehaus nebeneinander errichtet werden und über eine gemeinsame Wand verfügen. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Verbandsgemeinde eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die durch die Machbarkeitsstudie für das Bürgerhaus Pillig vorgeschlagenen Flächen hat die ADD nicht anerkannt. Im Rahmen der Planung ist ein reduzierter Entwurf notwendig. Die zu planende Umfänge der beiden Maßnahmen haben sich an die Vorgaben des Fördergebers zu orientieren. Die Verbandsgemeinde Maifeld und die Ortsgemeinde Pillig beabsichtigen den gemeinsamen Abschluss der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsvertrags. Die Abrechnung der Objekte soll getrennt erfolgen, und zwar das Feuerwehrhaus gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld und das Gemeindehaus gegenüber der Ortsgemeinde Pillig. Die Baukosten sind dem Feuerwehrhaus und dem Gemeindehaus gesondert zuzuordnen, soweit die Kosten eindeutig zuordnungsfähig sind. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird auftraggeberseits nach der Leistungsphase 4 festgelegt. Die Kosten für das Feuerwehrhaus werden in der KG 300 und KG 400 wie folgt erwartet: KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 1.158.040,00 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 308.465,00 EUR Die Kosten für das Bürgerhaus werden in der KG 300 und KG 400 wie folgt erwartet: KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 1.147.762,01 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 305.101,29 EUR Die Leistungen werden insgesamt in folgenden Losen ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen gemäß §§ 34, 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 3: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 4: Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6. Die genehmigungsfähige Planung ist bis zum 01.08.2025 vorzulegen und die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist bis zum 01.09.2025 abzuschließen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. Das Vorhaben ist aus öffentlichen Mitteln gefördert.
Die Verbandsgemeinde Maifeld sowie die Ortsgemeinde Pillig planen den gemeinsamen Neubau eines Feuerwehrhauses Naunheim-Pillig sowie eines Bürgerhauses für die Ortsgemeinde Pillig. Beide Feuerwehren setzen sich derzeit aus 31 aktiven Mitgliedern der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von 16 Personen zusammen. Der Vorentwurf sieht vor, dass das Feuerwehrhaus und das Gemeindehaus nebeneinander errichtet werden und über eine gemeinsame Wand verfügen. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Verbandsgemeinde eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die durch die Machbarkeitsstudie für das Bürgerhaus Pillig vorgeschlagenen Flächen hat die ADD nicht anerkannt. Im Rahmen der Planung ist ein reduzierter Entwurf notwendig. Die zu planende Umfänge der beiden Maßnahmen haben sich an die Vorgaben des Fördergebers zu orientieren. Die Verbandsgemeinde Maifeld und die Ortsgemeinde Pillig beabsichtigen den gemeinsamen Abschluss der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsvertrags. Die Abrechnung der Objekte soll getrennt erfolgen, und zwar das Feuerwehrhaus gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld und das Gemeindehaus gegenüber der Ortsgemeinde Pillig. Die Baukosten sind dem Feuerwehrhaus und dem Gemeindehaus gesondert zuzuordnen, soweit die Kosten eindeutig zuordnungsfähig sind. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird auftraggeberseits nach der Leistungsphase 4 festgelegt. Die Kosten der KG 400 für das Feuerwehrhaus (HLS) werden wie folgt erwartet: KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 37.015,80 EUR KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 52.439,05 EUR KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 80.200,90 EUR KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen 6.169,30 EUR KG 556 Technische Anlagen 10.000,00 EUR Die Kosten der KG 400 für das Bürgerhaus (HLS) werden wie folgt erwartet: 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 55.223,33 EUR 420 Wärmeversorgungsanlagen 78.716,13 EUR 430 Raumlufttechnische Anlagen 25.018,31 EUR 470 Nutzungsspezifische Anlagen 26.543,81 EUR Die Leistungen werden insgesamt in folgenden Losen ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen gemäß §§ 34, 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 3: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 4: Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6. Die genehmigungsfähige Planung ist bis zum 01.08.2025 vorzulegen und die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist bis zum 01.09.2025 abzuschließen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. Das Vorhaben ist aus öffentlichen Mitteln gefördert.
Die Verbandsgemeinde Maifeld sowie die Ortsgemeinde Pillig planen den gemeinsamen Neubau eines Feuerwehrhauses Naunheim-Pillig sowie eines Bürgerhauses für die Ortsgemeinde Pillig. Beide Feuerwehren setzen sich derzeit aus 31 aktiven Mitgliedern der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von 16 Personen zusammen. Der Vorentwurf sieht vor, dass das Feuerwehrhaus und das Gemeindehaus nebeneinander errichtet werden und über eine gemeinsame Wand verfügen. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Verbandsgemeinde eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die durch die Machbarkeitsstudie für das Bürgerhaus Pillig vorgeschlagenen Flächen hat die ADD nicht anerkannt. Im Rahmen der Planung ist ein reduzierter Entwurf notwendig. Die zu planende Umfänge der beiden Maßnahmen haben sich an die Vorgaben des Fördergebers zu orientieren. Die Verbandsgemeinde Maifeld und die Ortsgemeinde Pillig beabsichtigen den gemeinsamen Abschluss der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsvertrags. Die Abrechnung der Objekte soll getrennt erfolgen, und zwar das Feuerwehrhaus gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld und das Gemeindehaus gegenüber der Ortsgemeinde Pillig. Die Baukosten sind dem Feuerwehrhaus und dem Gemeindehaus gesondert zuzuordnen, soweit die Kosten eindeutig zuordnungsfähig sind. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird auftraggeberseits nach der Leistungsphase 4 festgelegt. Die Kosten der KG 400 für das Feuerwehrhaus (Elektro) werden wie folgt erwartet: KG 440 Elektrische Anlagen 111.047,40 EUR KG 450 Kommunikationsanlagen 12.338,60 EUR KG 480 Gebäude - und Anlageautomation 9.253,95 EUR KG 556 Technische Anlagen 10.000,00 EUR Die Kosten der KG 400 für das Bürgerhaus (Elektro) werden wie folgt erwartet: KG 440 Elektrische Anlagen 103.124,24 EUR KG 450 Kommunikationsanlagen 9.458,14 EUR KG 480 Gebäude - und Anlageautomation 7.017,33 EUR Die Leistungen werden insgesamt in folgenden Losen ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen gemäß §§ 34, 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 3: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 4: Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6. Die genehmigungsfähige Planung ist bis zum 01.08.2025 vorzulegen und die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist bis zum 01.09.2025 abzuschließen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. Das Vorhaben ist aus öffentlichen Mitteln gefördert.
Die Verbandsgemeinde Maifeld sowie die Ortsgemeinde Pillig planen den gemeinsamen Neubau eines Feuerwehrhauses Naunheim-Pillig sowie eines Bürgerhauses für die Ortsgemeinde Pillig. Das Vorhaben befindet sich am Ortsrand der Gemeinde Pillig in der Gemarkung Pillig, Flur 4, Flurstücke 34/10 und 33/27. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von 5.003 m² und weist im süd-westlichen Bereich einen Höhenunterschied von ca. 2,5 m auf. Das Gelänge liegt an der L110 von Pillig nach Naunheim. Derzeit handelt es sich bei der Fläche um Außenbereich. Der für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Bebauungsplan befinden sich in Aufstellung. Beide Feuerwehren setzen sich derzeit aus 31 aktiven Mitgliedern der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von 16 Personen zusammen. Der Vorentwurf sieht vor, dass das Feuerwehrhaus und das Gemeindehaus nebeneinander errichtet werden und über eine gemeinsame Wand verfügen. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Verbandsgemeinde eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die durch die Machbarkeitsstudie für das Bürgerhaus Pillig vorgeschlagenen Flächen hat die ADD nicht anerkannt. Im Rahmen der Planung ist ein reduzierter Entwurf notwendig. Die zu planende Umfänge der beiden Maßnahmen haben sich an die Vorgaben des Fördergebers zu orientieren. Die Verbandsgemeinde Maifeld und die Ortsgemeinde Pillig beabsichtigen den gemeinsamen Abschluss der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsverträge, nämlich über die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen (§§ 34, 39 HOAI LP 1-9, Planungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und der technischen Ausrüstung Elektro im Sinne von § 55 HOAI in den LP 1-9, der Tragwerksplanung im Sinne von § 51 HOAI LP 1-6. Die Abrechnung der Objekte soll getrennt erfolgen, und zwar das Feuerwehrhaus gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld und das Gemeindehaus gegenüber der Ortsgemeinde Pillig. Die Baukosten sind dem Feuerwehrhaus und dem Gemeindehaus gesondert zuzuordnen, soweit die Kosten eindeutig zuordnungsfähig sind. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird auftraggeberseits nach der Leistungsphase 4 unter Berücksichtigung des jeweiligen Förderbescheids festgelegt. Die Gesamtkosten für das Feuerwehrhaus werden wie folgt erwartet: KG 200 - vorbereitende Maßnahmen 29.500,00 EUR KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 1.158.040,00 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 308.465,00 EUR KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen 220.000,00 EUR KG 556 - Technische Anlagen 10.000,00 EUR Die Gesamtkosten für das Bürgerhaus werden wie folgt erwartet: KG 200 - vorbereitende Maßnahmen 69.737,44 EUR KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 1.147.762,01 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 305.101,29 EUR KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen 156.909,24 EUR Die Leistungen werden ausgeschrieben in: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen gemäß §§ 34, 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 3: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 4: Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6. Die genehmigungsfähige Planung ist bis zum 01.08.2025 vorzulegen und die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist bis zum 01.09.2025 abzuschließen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. Das Vorhaben ist aus öffentlichen Mitteln gefördert.
Die Verbandsgemeinde Maifeld sowie die Ortsgemeinde Pillig planen den gemeinsamen Neubau eines Feuerwehrhauses Naunheim-Pillig sowie eines Bürgerhauses für die Ortsgemeinde Pillig. Beide Feuerwehren setzen sich derzeit aus 31 aktiven Mitgliedern der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von 16 Personen zusammen. Der Vorentwurf sieht vor, dass das Feuerwehrhaus und das Gemeindehaus nebeneinander errichtet werden und über eine gemeinsame Wand verfügen. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Verbandsgemeinde eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die durch die Machbarkeitsstudie für das Bürgerhaus Pillig vorgeschlagenen Flächen hat die ADD nicht anerkannt. Im Rahmen der Planung ist ein reduzierter Entwurf notwendig. Die zu planende Umfänge der beiden Maßnahmen haben sich an die Vorgaben des Fördergebers zu orientieren. Die Verbandsgemeinde Maifeld und die Ortsgemeinde Pillig beabsichtigen den gemeinsamen Abschluss der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsvertrags. Die Abrechnung der Objekte soll getrennt erfolgen, und zwar das Feuerwehrhaus gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld und das Gemeindehaus gegenüber der Ortsgemeinde Pillig. Die Baukosten sind dem Feuerwehrhaus und dem Gemeindehaus gesondert zuzuordnen, soweit die Kosten eindeutig zuordnungsfähig sind. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird auftraggeberseits nach der Leistungsphase 4 festgelegt. Die Kosten der KG 400 für das Feuerwehrhaus (HLS) werden wie folgt erwartet: KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 37.015,80 EUR KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 52.439,05 EUR KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 80.200,90 EUR KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen 6.169,30 EUR KG 556 Technische Anlagen 10.000,00 EUR Die Kosten der KG 400 für das Bürgerhaus (HLS) werden wie folgt erwartet: 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 55.223,33 EUR 420 Wärmeversorgungsanlagen 78.716,13 EUR 430 Raumlufttechnische Anlagen 25.018,31 EUR 470 Nutzungsspezifische Anlagen 26.543,81 EUR Die Leistungen werden insgesamt in folgenden Losen ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen gemäß §§ 34, 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 3: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 4: Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6. Die genehmigungsfähige Planung ist bis zum 01.08.2025 vorzulegen und die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist bis zum 01.09.2025 abzuschließen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. Das Vorhaben ist aus öffentlichen Mitteln gefördert.
Die Verbandsgemeinde Maifeld sowie die Ortsgemeinde Pillig planen den gemeinsamen Neubau eines Feuerwehrhauses Naunheim-Pillig sowie eines Bürgerhauses für die Ortsgemeinde Pillig. Das Vorhaben befindet sich am Ortsrand der Gemeinde Pillig in der Gemarkung Pillig, Flur 4, Flurstücke 34/10 und 33/27. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von 5.003 m² und weist im süd-westlichen Bereich einen Höhenunterschied von ca. 2,5 m auf. Das Gelänge liegt an der L110 von Pillig nach Naunheim. Derzeit handelt es sich bei der Fläche um Außenbereich. Der für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Bebauungsplan befinden sich in Aufstellung. Beide Feuerwehren setzen sich derzeit aus 31 aktiven Mitgliedern der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von 16 Personen zusammen. Der Vorentwurf sieht vor, dass das Feuerwehrhaus und das Gemeindehaus nebeneinander errichtet werden und über eine gemeinsame Wand verfügen. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Verbandsgemeinde eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die durch die Machbarkeitsstudie für das Bürgerhaus Pillig vorgeschlagenen Flächen hat die ADD nicht anerkannt. Im Rahmen der Planung ist ein reduzierter Entwurf notwendig. Die zu planende Umfänge der beiden Maßnahmen haben sich an die Vorgaben des Fördergebers zu orientieren. Die Verbandsgemeinde Maifeld und die Ortsgemeinde Pillig beabsichtigen den gemeinsamen Abschluss der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsverträge, nämlich über die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen (§§ 34, 39 HOAI LP 1-9, Planungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und der technischen Ausrüstung Elektro im Sinne von § 55 HOAI in den LP 1-9, der Tragwerksplanung im Sinne von § 51 HOAI LP 1-6. Die Abrechnung der Objekte soll getrennt erfolgen, und zwar das Feuerwehrhaus gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld und das Gemeindehaus gegenüber der Ortsgemeinde Pillig. Die Baukosten sind dem Feuerwehrhaus und dem Gemeindehaus gesondert zuzuordnen, soweit die Kosten eindeutig zuordnungsfähig sind. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird auftraggeberseits nach der Leistungsphase 4 unter Berücksichtigung des jeweiligen Förderbescheids festgelegt. Die Gesamtkosten für das Feuerwehrhaus werden wie folgt erwartet: KG 200 - vorbereitende Maßnahmen 29.500,00 EUR KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 1.158.040,00 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 308.465,00 EUR KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen 220.000,00 EUR KG 556 - Technische Anlagen 10.000,00 EUR Die Gesamtkosten für das Bürgerhaus werden wie folgt erwartet: KG 200 - vorbereitende Maßnahmen 69.737,44 EUR KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 1.147.762,01 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 305.101,29 EUR KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen 156.909,24 EUR Die Leistungen werden ausgeschrieben in: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen gemäß §§ 34, 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 3: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 4: Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6. Die genehmigungsfähige Planung ist bis zum 01.08.2025 vorzulegen und die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist bis zum 01.09.2025 abzuschließen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. Das Vorhaben ist aus öffentlichen Mitteln gefördert.
Die Verbandsgemeinde Maifeld sowie die Ortsgemeinde Pillig planen den gemeinsamen Neubau eines Feuerwehrhauses Naunheim-Pillig sowie eines Bürgerhauses für die Ortsgemeinde Pillig. Beide Feuerwehren setzen sich derzeit aus 31 aktiven Mitgliedern der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von 16 Personen zusammen. Der Vorentwurf sieht vor, dass das Feuerwehrhaus und das Gemeindehaus nebeneinander errichtet werden und über eine gemeinsame Wand verfügen. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Verbandsgemeinde eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die durch die Machbarkeitsstudie für das Bürgerhaus Pillig vorgeschlagenen Flächen hat die ADD nicht anerkannt. Im Rahmen der Planung ist ein reduzierter Entwurf notwendig. Die zu planende Umfänge der beiden Maßnahmen haben sich an die Vorgaben des Fördergebers zu orientieren. Die Verbandsgemeinde Maifeld und die Ortsgemeinde Pillig beabsichtigen den gemeinsamen Abschluss der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsvertrags. Die Abrechnung der Objekte soll getrennt erfolgen, und zwar das Feuerwehrhaus gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld und das Gemeindehaus gegenüber der Ortsgemeinde Pillig. Die Baukosten sind dem Feuerwehrhaus und dem Gemeindehaus gesondert zuzuordnen, soweit die Kosten eindeutig zuordnungsfähig sind. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird auftraggeberseits nach der Leistungsphase 4 festgelegt. Die Kosten für das Feuerwehrhaus werden in der KG 300 und KG 400 wie folgt erwartet: KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 1.158.040,00 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 308.465,00 EUR Die Kosten für das Bürgerhaus werden in der KG 300 und KG 400 wie folgt erwartet: KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 1.147.762,01 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 305.101,29 EUR Die Leistungen werden insgesamt in folgenden Losen ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen gemäß §§ 34, 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 3: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 4: Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6. Die genehmigungsfähige Planung ist bis zum 01.08.2025 vorzulegen und die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist bis zum 01.09.2025 abzuschließen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. Das Vorhaben ist aus öffentlichen Mitteln gefördert.
Die Verbandsgemeinde Maifeld sowie die Ortsgemeinde Pillig planen den gemeinsamen Neubau eines Feuerwehrhauses Naunheim-Pillig sowie eines Bürgerhauses für die Ortsgemeinde Pillig. Beide Feuerwehren setzen sich derzeit aus 31 aktiven Mitgliedern der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von 16 Personen zusammen. Der Vorentwurf sieht vor, dass das Feuerwehrhaus und das Gemeindehaus nebeneinander errichtet werden und über eine gemeinsame Wand verfügen. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Verbandsgemeinde eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die durch die Machbarkeitsstudie für das Bürgerhaus Pillig vorgeschlagenen Flächen hat die ADD nicht anerkannt. Im Rahmen der Planung ist ein reduzierter Entwurf notwendig. Die zu planende Umfänge der beiden Maßnahmen haben sich an die Vorgaben des Fördergebers zu orientieren. Die Verbandsgemeinde Maifeld und die Ortsgemeinde Pillig beabsichtigen den gemeinsamen Abschluss der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsvertrags. Die Abrechnung der Objekte soll getrennt erfolgen, und zwar das Feuerwehrhaus gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld und das Gemeindehaus gegenüber der Ortsgemeinde Pillig. Die Baukosten sind dem Feuerwehrhaus und dem Gemeindehaus gesondert zuzuordnen, soweit die Kosten eindeutig zuordnungsfähig sind. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird auftraggeberseits nach der Leistungsphase 4 festgelegt. Die Kosten der KG 400 für das Feuerwehrhaus (Elektro) werden wie folgt erwartet: KG 440 Elektrische Anlagen 111.047,40 EUR KG 450 Kommunikationsanlagen 12.338,60 EUR KG 480 Gebäude - und Anlageautomation 9.253,95 EUR KG 556 Technische Anlagen 10.000,00 EUR Die Kosten der KG 400 für das Bürgerhaus (Elektro) werden wie folgt erwartet: KG 440 Elektrische Anlagen 103.124,24 EUR KG 450 Kommunikationsanlagen 9.458,14 EUR KG 480 Gebäude - und Anlageautomation 7.017,33 EUR Die Leistungen werden insgesamt in folgenden Losen ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen gemäß §§ 34, 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 3: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 4: Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6. Die genehmigungsfähige Planung ist bis zum 01.08.2025 vorzulegen und die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist bis zum 01.09.2025 abzuschließen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. Das Vorhaben ist aus öffentlichen Mitteln gefördert.
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Gemeinde Pillig aus Pillig. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 8 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Architektur & Ingenieurwesen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Gemeinde Pillig ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsarten variieren je nach Zuständigkeitsbereich der Organisation. Typischerweise umfassen öffentliche Ausschreibungen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Details zu den einzelnen Aufträgen finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Gemeinde Pillig bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Gemeinde Pillig folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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