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Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt u.a. in 24539 Neumünster, Haart 148, eine Landesunterkunft (LUK) für Asylsuchende. Die BewohnerInnen sollen von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut werden. Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LaZuF als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung der BewohnerInnen mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von den BewohnerInnen ohne Bleibeperspektive, muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen. Die Leistungen umfassen u.a. Leitung des Betreuungsangebots in der Liegenschaft, Hausbetreuung, Sozialberatung / Konfliktmanagement / Suchtberatung innerhalb der Liegenschaft, Streetworking außerhalb der Liegenschaft, Psychosoziale Beratung und Betreuung, Kinderbetreuung, Freizeitbeschäftigung Minderjähriger, Qualifizierte, altersunabhängige Freizeitangebote, Perspektivberatung, Reintegrationsvorbereitende Maßnahmen und Haustechniker. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung liegt bei 35.000.000,00 € für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein beabsichtigt einen Reisebus zu beschaffen. Der Reisebus muss innerhalb von Schleswig-Holstein oder Hamburg bis spätestens zum 30. Juni 2026 bereitgestellt werden. Der Reisebus wird vom Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein abgeholt. Das Budget beträgt 302.521,01 € netto (360.000,00 € brutto).
Die benötigten Schulungen richten sich nach den Erfordernissen, die sich aus dem Schutzkonzeptes für die Landesunterkünfte ergeben: Damit das Schutzkonzept wirksam in die Ziele, Prozesse, Strukturen sowie Kultur und Leitbild des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge SH und seiner Partner integriert werden kann, ist es essenziell, dass alle MitarbeiterInnen, exter-nen DienstleisterInnen sowie ehrenamtlich Tätigen entsprechend sensibilisiert sind. Daher werden sie regelmäßig geschult und weitergebildet. Der iterative Lern-prozess, der durch die regelmäßige Teilnahme an Schulungen ermöglicht wird, ist Grundlage für die laufende, zielgerichtete und verantwortungsbewusste Weiterent-wicklung des Denkens der Teilnehmenden. Durch Planung, Erfahrung und Refle-xion vertiefen die Teilnehmenden ihr Verständnis und erweitern ihre Perspektive. Dieser iterative Prozess ist notwendig, um die Wirksamkeit der Umsetzung des Schutzkonzeptes zu erreichen und entspricht dem Antizipations-Aktions-Reflexions-Zyklus nach dem OECD Lernkompass 2023.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt in der Pastor-Bielfeldt-Straße 1-10, 24768 Rendsburg, eine Landesunterkunft (LUK) mit einer aktuellen Belegung mit maximal 500 Bewohnenden. Dieser Wert kann bei Bedarf auch steigen, so dass die Wachstärke entsprechend flexibel anpassbar sein muss. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das LaZuF ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner vor Ort mit Mitarbeitenden vertreten. Die Bewohnenden werden von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut. Ihre Verpflegung wird über einen Caterer sichergestellt. Der Wachdienst ist 24/7 vor Ort. Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (entspricht einer allgemeinmedizinischen Hausarztpraxis). Eine Polizeistation auf dem Gelände ist montags bis freitags tagsüber besetzt.
Das LaZuF betreibt u. a in der Rantzau-Straße 10, 24598 Boostedt eine Landesunterkunft. In der Unterkunft werden aktuell Unterbringungsplätze abgebaut. Ab Juli liegt die maximale Kapazität bei ca. 1.800 Plätzen, bis Ende des Jahres 2025 soll der Standort mit maximal 1.250 Plätzen für maximal 1.000 Bewohnende ausgelegt werden. In besonderen Situationen mit extrem hohem Zugang (wie z.B. Krieg in der Ukraine oder der aktuelle hohe Flüchtlingszugang) können jederzeit mehr Personen in der Liegenschaft untergebracht werden. Gesucht wird interimsweise, bis zum Abschluss des regulären Vergabeverfahrens, ein zuverlässiger, branchenerfahrener Betreiber, der ein ansprechendes Angebot an abwechslungsreichen, preiswerten und schmackhaften, der jeweiligen Marktlage und den besonderen Belangen insbesondere der unterschiedlichen Glaubensrichtungen und Herkunftsländer der Bewohner*innen angepassten Speisen und Getränke an die Bewohner*innen der Unterkunft und die in der Liegenschaft tätigen Mitarbeiter*innen richten kann. Der Einsatz von Allergie auslösenden Zusatzstoffen in den Speisen ist zu vermeiden. Es wird erwartet, dass flexibel auf die schwankenden Belegungszahlen reagiert wird. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer auf die Ernährungsgewohnheiten der Bewohner eingeht.
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