Frist abgelaufen

Wachdienst in der Landesunterkunft Seeth

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Auftraggeber

Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
12. April 2024
Veröffentlichungsdatum
03. April 2024

Beschreibung

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt in 25878 Seeth, Hauptstraße 100 eine Landesunterkunft (LUK) mit einer Kapazität von bis zu 900 Betten für die Bewohnenden. In besonderen Situationen mit hohem Zugang (z.B. Ukraine-Krieg oder aktuelle Zugangssituation) kann die Belegung auf bis zu 1.100 oder mehr Personen ansteigen. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das LaZuF ist zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu verstehen, d.h. die im Leistungsverzeichnis angegeben Wachstärken beziehen sich auf eine normale Auslastung der Landesunterkunft (LUK).

Lose (1)

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