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5 Ausschreibungen
Es werden Leistungen der Koordination nach der BaustellV (SIGEKO) für den Teilbereich des Entwicklungsgebiets des ehemaligen Zollhafens benötigt, der nordöstlich der Mainzer Neustadt unmittelbar am Rhein liegt. Nordwestlich des Zollhafens schließen das Industriegebiet Ingelheimer Aue mit einem Container-Terminal, den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden und einer Reihe weiterer Industrieunternehmen an. Gegenwärtig entsteht im Bereich des ehemaligen Zollhafens in Mainz ein neues innerstädtisches Stadtquartier. Weite Teile des Gebiets sind bereits fertiggestellt, zudem sind Reihe von Baufeldern in Planung oder im Bau. Die wesentlichen Nutzungsbausteine der geplanten Bebauung im Baufeld Inge-Reitz-Straße 4 sind eine Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie eine sechs-gruppige Kindertagesstätte. Hinzu kommen die Freiflächen der Kita sowie eine Tiefgarage für die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze der beschriebenen Nutzungen. Das Grundstück bildet den nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen und liegt damit zugleich im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 84, der die Entwicklung des neuen Quartiers regelt. Es umfasst das Baufeld GE3 als nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen. Das Grundstück in Form etwa eines rechtwinkligen Dreiecks hat eine Größe von ca. 4.223 m². Im Nordosten und Südosten grenzt das Gebiet an die Inge-Reitz-Straße, von Nordwesten nach Südosten verläuft die Straße "An der Hafenbahn" entlang der Grundstücksgrenze. Das Grundstück wird von der Straßenbahntrasse der sogenannten "Mainzelbahn" als Wendeschleife umfahren. Die Masten müssen bei der Anlieferung etc. auf das Grundstück beachtet werden. Ebenso sind die Straßenbeleuchtungsmasten im Gehwegbereich um das Grundstück bereits hergestellt. Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich des Rheins. Die Standsicherheit der zu errichtenden Gebäude ist bis zum maximal möglichen Wasserstand (Extremhoch Wasser) 87,70 m ü.NN zu gewährleisten. Geeignete Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen von Oberflächen-, Grund- und Kanalisationswasser müssen für Wasserstände bis zu Extremhochwasserstand (87,70 ü. NHN) vorgesehen werden. Gegenstand dieses Auftrags ist die Beauftragung der Leistungen der Koordination nach der BaustellV (SIGEKO) für das beschriebene Bauvorhaben. Auf Grundlage der vorliegenden Archivunterlagen sind folgende Randbedingungen bei den Leistungen der Koordination nach der BaustellV (SIGEKO) zu berücksichtigen: 1. Das Baufeld liegt in einem Bombenabwurfgebiet und somit im Bereich von Kampfmittelbelastungen. Aufgrund der tiefreichenden aufgefüllten Böden sowie eingelagerter Fremdstoffe (Metallreste, Bauschutt, Bewehrung etc.) ist eine Kampfmittelüberprüfung vor Ausführung von Erdeingriffen auszuführen. 2. Vorbehaltlich der Kenntnis von längerfristigen Pegelmessungen unter Berücksichtigung von jahreszeitlichen Schwankungen (ohne Hochwasserbeeinflussung) wird im Bereich des Planungsgebiets ein mittlerer Grundwasserstand auf ca. 82 m ü. NHN (+/- 1 m) abgeschätzt. 3. Im Zuge der Baugrunduntersuchungen am Nachbargrundstück (Norden) wurde in der Mitte des Baufelds ein denkmalgeschützter Mauerabschnitt gefunden. Daher können archäologische Funde auf dem Baufeld nicht ausgeschlossen werden. 4. Auf dem Baufeld befinden sich alte nach Trassenplan (Anlage) stillgelegte Ver- und Entsorgungsleitungen. Für das geplante Gebäude wurde bereits am 25.07.2024 ein Bauantrag eingereicht. Gegenwärtig wird die Entwurfsplanung final abgeschlossen. Ebenso wurde bereits ein Baulogistikplaner separat beauftragt. Es ist geplant, die Erdarbeiten mitsamt der Herstellung des Verbaus und des Spezialtiefbaus für die Gründung durchzuführen. Die Landesarchäologie geht davon aus, im Boden historische Funde zu entdecken. Aus diesem Grund wird der Erdaushub durchgehend von Mitarbeitern der Landesarchäologie begleitet. Erst nachdem Fertigstellung des Erdaushubes, der Erstellung des Verbaus und der Herstellung der Tiefgründungen, wird das Baufeld für die Rohbauarbeiten freigegeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausführungsarbeiten in drei Bauphasen geteilt sind: 1) Erdbauarbeiten mit Verbau- und Spezialtiefbauarbeiten, 2) Rohbauarbeiten, 3) Ausbauarbeiten.
Es werden Leistungen der Koordination nach der BaustellV (SIGEKO) für den Teilbereich des Entwicklungsgebiets des ehemaligen Zollhafens benötigt, der nordöstlich der Mainzer Neustadt unmittelbar am Rhein liegt. Nordwestlich des Zollhafens schließen das Industriegebiet Ingelheimer Aue mit einem Container-Terminal, den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden und einer Reihe weiterer Industrieunternehmen an. Gegenwärtig entsteht im Bereich des ehemaligen Zollhafens in Mainz ein neues innerstädtisches Stadtquartier. Weite Teile des Gebiets sind bereits fertiggestellt, zudem sind Reihe von Baufeldern in Planung oder im Bau. Die wesentlichen Nutzungsbausteine der geplanten Bebauung im Baufeld Inge-Reitz-Straße 4 sind eine Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie eine sechs-gruppige Kindertagesstätte. Hinzu kommen die Freiflächen der Kita sowie eine Tiefgarage für die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze der beschriebenen Nutzungen. Das Grundstück bildet den nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen und liegt damit zugleich im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 84, der die Entwicklung des neuen Quartiers regelt. Es umfasst das Baufeld GE3 als nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen. Das Grundstück in Form etwa eines rechtwinkligen Dreiecks hat eine Größe von ca. 4.223 m². Im Nordosten und Südosten grenzt das Gebiet an die Inge-Reitz-Straße, von Nordwesten nach Südosten verläuft die Straße "An der Hafenbahn" entlang der Grundstücksgrenze. Das Grundstück wird von der Straßenbahntrasse der sogenannten "Mainzelbahn" als Wendeschleife umfahren. Die Masten müssen bei der Anlieferung etc. auf das Grundstück beachtet werden. Ebenso sind die Straßenbeleuchtungsmasten im Gehwegbereich um das Grundstück bereits hergestellt. Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich des Rheins. Die Standsicherheit der zu errichtenden Gebäude ist bis zum maximal möglichen Wasserstand (Extremhoch Wasser) 87,70 m ü.NN zu gewährleisten. Geeignete Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen von Oberflächen-, Grund- und Kanalisationswasser müssen für Wasserstände bis zu Extremhochwasserstand (87,70 ü. NHN) vorgesehen werden. Gegenstand dieses Auftrags ist die Beauftragung der Leistungen der Koordination nach der BaustellV (SIGEKO) für das beschriebene Bauvorhaben. Auf Grundlage der vorliegenden Archivunterlagen sind folgende Randbedingungen bei den Leistungen der Koordination nach der BaustellV (SIGEKO) zu berücksichtigen: 1. Das Baufeld liegt in einem Bombenabwurfgebiet und somit im Bereich von Kampfmittelbelastungen. Aufgrund der tiefreichenden aufgefüllten Böden sowie eingelagerter Fremdstoffe (Metallreste, Bauschutt, Bewehrung etc.) ist eine Kampfmittelüberprüfung vor Ausführung von Erdeingriffen auszuführen. 2. Vorbehaltlich der Kenntnis von längerfristigen Pegelmessungen unter Berücksichtigung von jahreszeitlichen Schwankungen (ohne Hochwasserbeeinflussung) wird im Bereich des Planungsgebiets ein mittlerer Grundwasserstand auf ca. 82 m ü. NHN (+/- 1 m) abgeschätzt. 3. Im Zuge der Baugrunduntersuchungen am Nachbargrundstück (Norden) wurde in der Mitte des Baufelds ein denkmalgeschützter Mauerabschnitt gefunden. Daher können archäologische Funde auf dem Baufeld nicht ausgeschlossen werden. 4. Auf dem Baufeld befinden sich alte nach Trassenplan (Anlage) stillgelegte Ver- und Entsorgungsleitungen. Für das geplante Gebäude wurde bereits am 25.07.2024 ein Bauantrag eingereicht. Gegenwärtig wird die Entwurfsplanung final abgeschlossen. Ebenso wurde bereits ein Baulogistikplaner separat beauftragt. Es ist geplant, die Erdarbeiten mitsamt der Herstellung des Verbaus und des Spezialtiefbaus für die Gründung durchzuführen. Die Landesarchäologie geht davon aus, im Boden historische Funde zu entdecken. Aus diesem Grund wird der Erdaushub durchgehend von Mitarbeitern der Landesarchäologie begleitet. Erst nachdem Fertigstellung des Erdaushubes, der Erstellung des Verbaus und der Herstellung der Tiefgründungen, wird das Baufeld für die Rohbauarbeiten freigegeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausführungsarbeiten in drei Bauphasen geteilt sind: 1) Erdbauarbeiten mit Verbau- und Spezialtiefbauarbeiten, 2) Rohbauarbeiten, 3) Ausbauarbeiten.
Es werden Leistungen der Koordination nach der BaustellV (SIGEKO) für den Teilbereich des Entwicklungsgebiets des ehemaligen Zollhafens benötigt, der nordöstlich der Mainzer Neustadt unmittelbar am Rhein liegt. Nordwestlich des Zollhafens schließen das Industriegebiet Ingelheimer Aue mit einem Container-Terminal, den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden und einer Reihe weiterer Industrieunternehmen an. Gegenwärtig entsteht im Bereich des ehemaligen Zollhafens in Mainz ein neues innerstädtisches Stadtquartier. Weite Teile des Gebiets sind bereits fertiggestellt, zudem sind Reihe von Baufeldern in Planung oder im Bau. Die wesentlichen Nutzungsbausteine der geplanten Bebauung im Baufeld Inge-Reitz-Straße 4 sind eine Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie eine sechs-gruppige Kindertagesstätte. Hinzu kommen die Freiflächen der Kita sowie eine Tiefgarage für die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze der beschriebenen Nutzungen. Das Grundstück bildet den nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen und liegt damit zugleich im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 84, der die Entwicklung des neuen Quartiers regelt. Es umfasst das Baufeld GE3 als nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen. Das Grundstück in Form etwa eines rechtwinkligen Dreiecks hat eine Größe von ca. 4.223 m². Im Nordosten und Südosten grenzt das Gebiet an die Inge-Reitz-Straße, von Nordwesten nach Südosten verläuft die Straße "An der Hafenbahn" entlang der Grundstücksgrenze. Das Grundstück wird von der Straßenbahntrasse der sogenannten "Mainzelbahn" als Wendeschleife umfahren. Die Masten müssen bei der Anlieferung etc. auf das Grundstück beachtet werden. Ebenso sind die Straßenbeleuchtungsmasten im Gehwegbereich um das Grundstück bereits hergestellt. Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich des Rheins. Die Standsicherheit der zu errichtenden Gebäude ist bis zum maximal möglichen Wasserstand (Extremhoch Wasser) 87,70 m ü.NN zu gewährleisten. Geeignete Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen von Oberflächen-, Grund- und Kanalisationswasser müssen für Wasserstände bis zu Extremhochwasserstand (87,70 ü. NHN) vorgesehen werden. Gegenstand dieses Auftrags ist die Beauftragung der Leistungen der Koordination nach der BaustellV (SIGEKO) für das beschriebene Bauvorhaben. Auf Grundlage der vorliegenden Archivunterlagen sind folgende Randbedingungen bei den Leistungen der Koordination nach der BaustellV (SIGEKO) zu berücksichtigen: 1. Das Baufeld liegt in einem Bombenabwurfgebiet und somit im Bereich von Kampfmittelbelastungen. Aufgrund der tiefreichenden aufgefüllten Böden sowie eingelagerter Fremdstoffe (Metallreste, Bauschutt, Bewehrung etc.) ist eine Kampfmittelüberprüfung vor Ausführung von Erdeingriffen auszuführen. 2. Vorbehaltlich der Kenntnis von längerfristigen Pegelmessungen unter Berücksichtigung von jahreszeitlichen Schwankungen (ohne Hochwasserbeeinflussung) wird im Bereich des Planungsgebiets ein mittlerer Grundwasserstand auf ca. 82 m ü. NHN (+/- 1 m) abgeschätzt. 3. Im Zuge der Baugrunduntersuchungen am Nachbargrundstück (Norden) wurde in der Mitte des Baufelds ein denkmalgeschützter Mauerabschnitt gefunden. Daher können archäologische Funde auf dem Baufeld nicht ausgeschlossen werden. 4. Auf dem Baufeld befinden sich alte nach Trassenplan (Anlage) stillgelegte Ver- und Entsorgungsleitungen. Für das geplante Gebäude wurde bereits am 25.07.2024 ein Bauantrag eingereicht. Gegenwärtig wird die Entwurfsplanung final abgeschlossen. Ebenso wurde bereits ein Baulogistikplaner separat beauftragt. Es ist geplant, die Erdarbeiten mitsamt der Herstellung des Verbaus und des Spezialtiefbaus für die Gründung durchzuführen. Die Landesarchäologie geht davon aus, im Boden historische Funde zu entdecken. Aus diesem Grund wird der Erdaushub durchgehend von Mitarbeitern der Landesarchäologie begleitet. Erst nachdem Fertigstellung des Erdaushubes, der Erstellung des Verbaus und der Herstellung der Tiefgründungen, wird das Baufeld für die Rohbauarbeiten freigegeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausführungsarbeiten in drei Bauphasen geteilt sind: 1) Erdbauarbeiten mit Verbau- und Spezialtiefbauarbeiten, 2) Rohbauarbeiten, 3) Ausbauarbeiten.
Es werden Planungsleistungen des Brandschutzes für den Teilbereich des Entwicklungsgebiets des ehemaligen Zollhafens (Baufeld Gaßnerallee) benötigt, der nordöstlich der Mainzer Neustadt unmittelbar am Rhein liegt. Nordwestlich des Zollhafens schließen das Industriegebiet Ingelheimer Aue mit einem Container-Terminal, den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden und einer Reihe weiterer Industrieunternehmen an. Gegenwärtig entsteht im Bereich des ehemaligen Zollhafens in Mainz ein neues innerstädtisches Stadtquartier. Weite Teile des Gebiets sind bereits fertiggestellt, zudem sind Reihe von Baufeldern in Planung oder im Bau. Die wesentlichen Nutzungsbausteine der geplanten Bebauung im Baufeld Gaßnerallee sind eine Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie eine sechs-gruppige Kindertagesstätte. Optional sollen diese um einen Padel-Court-Anlage auf dem Dach der Sporthalle erweitert werden. Hinzu kommen die Freiflächen der Kita sowie Parkebene für die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze der beschriebenen Nutzungen. Das Grundstück bildet den nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen und liegt damit zugleich im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 84, der die Entwicklung des neuen Quartiers regelt. Es umfasst das Baufeld GE3 als nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen. Das Grundstück in Form etwa eines rechtwinkligen Dreiecks hat eine Größe von ca. 4.223 m². Im Nordosten und Südosten grenzt das Gebiet an die Inge-Reitz-Straße, von Nordwesten nach Südosten verläuft die Straße "An der Hafenbahn" entlang der Grundstücksgrenze. Das Grundstück wird von der Straßenbahntrasse der sogenannten "Mainzelbahn" als Wendeschleife umfahren. Die Masten müssen bei der Anlieferung etc. auf das Grundstück beachtet werden. Ebenso sind die Straßenbeleuchtungsmasten im Gehwegbereich um das Grundstück bereits hergestellt. Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich des Rheins. Die Standsicherheit der zu errichtenden Gebäude ist bis zum maximal möglichen Wasserstand (Extremhoch Wasser) 87,70 m ü.NN zu gewährleisten. Geeignete Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen von Oberflächen-, Grund- und Kanalisationswasser müssen für Wasserstände bis zu Extremhochwasserstand (87,70 ü. NHN) vorgesehen werden. Gegenstand dieses Auftrags ist die stufenweise Beauftragung der Fachplanungsleistungen für den Bereich Brandschutz für das beschriebene Bauvorhaben. Auf Grundlage der vorliegenden Archivunterlagen sind folgende Randbedingungen bei der Planung des Brandschutzes zu berücksichtigen: 1. Das Baufeld liegt in einem Bombenabwurfgebiet und somit im Bereich von Kampfmittelbelastungen. Aufgrund der tiefreichenden aufgefüllten Böden sowie eingelagerter Fremdstoffe (Metallreste, Bauschutt, Bewehrung etc.) ist eine Kampfmittelüberprüfung vor Ausführung von Erdeingriffen auszuführen. 2. Vorbehaltlich der Kenntnis von längerfristigen Pegelmessungen unter Berücksichtigung von jahreszeitlichen Schwankungen (ohne Hochwasserbeeinflussung) wird im Bereich des Planungsgebiets ein mittlerer Grundwasserstand auf ca. 82 m ü. NHN (+/- 1 m) abgeschätzt. 3. Im Zuge der Baugrunduntersuchungen am Nachbargrundstück (Norden) wurde in der Mitte des Baufelds ein denkmalgeschützter Mauerabschnitt gefunden. Daher können archäologische Funde auf dem Baufeld nicht ausgeschlossen werden. 4. Auf dem Baufeld befinden sich alte nach Trassenplan (Anlage) stillgelegte Ver- und Entsorgungsleitungen.
Es werden Fachplanungs- und Gutachterleistungen der Geotechnik - Baugrunduntersuchung für den Teilbereich des Entwicklungsgebiets des ehemaligen Zollhafens (Baufeld Gaßnerallee) benötigt, der nordöstlich der Mainzer Neustadt unmittelbar am Rhein liegt. Nordwestlich des Zollhafens schließen das Industriegebiet Ingelheimer Aue mit einem Container-Terminal, den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden und einer Reihe weiterer Industrieunternehmen an. Gegenwärtig entsteht im Bereich des ehemaligen Zollhafens in Mainz ein neues innerstädtisches Stadtquartier. Weite Teile des Gebiets sind bereits fertiggestellt, zudem sind Reihe von Baufeldern in Planung oder im Bau. Die wesentlichen Nutzungsbausteine der geplanten Bebauung im Baufeld Gaßnerallee sind eine Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie eine sechs-gruppige Kindertagesstätte. Optional sollen diese um einen Padel-Court-Anlage auf dem Dach der Sporthalle erweitert werden. Hinzu kommen die Freiflächen der Kita sowie Parkebene für die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze der beschriebenen Nutzungen. Das Grundstück bildet den nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen und liegt damit zugleich im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 84, der die Entwicklung des neuen Quartiers regelt. Es umfasst das Baufeld GE3 als nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen. Das Grundstück in Form etwa eines rechtwinkligen Dreiecks hat eine Größe von ca. 4.223 m². Im Nordosten und Südosten grenzt das Gebiet an die Inge-Reitz-Straße, von Nordwesten nach Südosten verläuft die Straße "An der Hafenbahn" entlang der Grundstücksgrenze. Das Grundstück wird von der Straßenbahntrasse der sogenannten "Mainzelbahn" als Wendeschleife umfahren. Die Masten müssen bei der Anlieferung etc. auf das Grundstück beachtet werden. Ebenso sind die Straßenbeleuchtungsmasten im Gehwegbereich um das Grundstück bereits hergestellt. Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich des Rheins. Die Standsicherheit der zu errichtenden Gebäude ist bis zum maximal möglichen Wasserstand (Extremhoch Wasser) 87,70 m ü.NN zu gewährleisten. Geeignete Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen von Oberflächen-, Grund- und Kanalisationswasser müssen für Wasserstände bis zu Extremhochwasserstand (87,70 ü. NHN) vorgesehen werden. Gegenstand dieses Auftrags ist die Beauftragung der Fachplanungs- und Gutachterleistungen der Geotechnik - Baugrunduntersuchung für das beschriebene Bauvorhaben. Auf Grundlage der vorliegenden Archivunterlagen sind folgende Randbedingungen bei den Fachplanungs- und Gutachterleistungen der Geotechnik - Baugrunduntersuchung zu berücksichtigen: 1. Das Baufeld liegt in einem Bombenabwurfgebiet und somit im Bereich von Kampfmittelbelastungen. Aufgrund der tiefreichenden aufgefüllten Böden sowie eingelagerter Fremdstoffe (Metallreste, Bauschutt, Bewehrung etc.) ist eine Kampfmittelüberprüfung vor Ausführung von Erdeingriffen auszuführen. 2. Vorbehaltlich der Kenntnis von längerfristigen Pegelmessungen unter Berücksichtigung von jahreszeitlichen Schwankungen (ohne Hochwasserbeeinflussung) wird im Bereich des Planungsgebiets ein mittlerer Grundwasserstand auf ca. 82 m ü. NHN (+/- 1 m) abgeschätzt. 3. Im Zuge der Baugrunduntersuchungen am Nachbargrundstück (Norden) wurde in der Mitte des Baufelds ein denkmalgeschützter Mauerabschnitt gefunden. Daher können archäologische Funde auf dem Baufeld nicht ausgeschlossen werden. 4. Auf dem Baufeld befinden sich alte nach Trassenplan (Anlage) stillgelegte Ver- und Entsorgungsleitungen.
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