Veröffentlichung 06.08.25 | Teilnahmefrist 05.09.25 |
Eignungskriterien
1.2 Eignungskriterien Die Eignung des Bewerbers wird anhand folgender, in der Bekanntmachung genannter Eignungskriterien überprüft. Nicht geeignete Bewerber werden vom Verfahren ausgeschlossen. 1.2.1 Befähigung zur Berufsausübung Der Bewerber bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt. Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist das Formblatt 2.1 des Teilnahmeantrags auszufüllen. 1.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die Mindestanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind
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