Veröffentlichung 24.04.26 | Abgabefrist 02.06.26 | Öffnung 02.06.26 | Vertragsbeginn 03.08.26 |
Eignungskriterien
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 (1), (2) und (3) VgV. Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung ist der Handelsregisterauszug mit dem Angebot vorzulegen.
Durch die Bewerber sind alle für die Eignungsprüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen einzureichen. Siehe hierzu ausführliche Hinweise unter dem Punkt "Zusätzliche Informationen". Für den Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft (mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung - diese ist den Unterlagen beizulegen) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung-Erklärungen und Nachweise“). Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektleiters gemäß § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV 2016 mit dem Angebot vorzulegen. Voraussetzung für den Projektleiter ist ein Studienabschlusses als Master, Dipl. Ing. Landschaftsplanung oder Landschaftsarchitekt oder vergleichbarer Abschluss im Bereich Landschaftsplanung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des Berufsabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Angebots. Durch den Bieter sind mit dem Angebot persönliche Nachweise der Berufserfahrung und Referenzen des für die Bearbeitung vorgesehenen Projektleiters für die verschiedenen Fachbereiche nachzuweisen. Für den Nachweis der Eignung sind mindestens folgende Referenzen (Referenzen gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016) des Projektleiters vorzulegen, welche die Mindestanforderungen siehe Anlage 4 erfüllen müssen
Zuschlagskriterien
Preis: Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen und der Summe aller Nebenkosten. Die Bewertung des Gesamthonorar erfolgt gemäß der Anlage 6, welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 6 zu entnehmen.
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