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05-ASN/2026 Verwertung Biomüll und Grügtut aus dem Stadgebiet Nbg.

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.07.2026
Angebotsfrist
27.07.2026
Verwertung organischer Abfälle (Bioabfall und Grüngut) aus dem Stadtgebiet Nürnberg - Übernahme der organischen Abfälle an einer geeigneten Übernahmestelle, - Transport zur Verwertung, - ordnungsgemäße Behandlung der organischen Abfälle und Herstellung hochwertiger Erzeugnisse, - Verwertung / Vermarktung der Erzeugnisse, - ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
10.07.26
Fragenfrist
20.07.26
Abgabefrist
27.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Nürnberg, Deutschland
E-Mail
dirk.miedniok@stadt.nuernberg.de
Freischalten
Telefon
+49 911231-4054
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Website
https://www.nuernberg.de/internet/abfallwirtschaft/
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 3) Eignungskriterien / -nachweise Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Hierzu sind die nachfolgend geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. a) Handelsregisterauszug oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen

    • Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en),
    • Betriebsausstattung etc.
    • c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der
    • ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
    • d) Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur
    • Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die
    • Solvenz beizufügen.
    • e) Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG bzw. § 56 KrWG
    • oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes
    • und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein
    • Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer
    • Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles
    • polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen
    • verantwortlichen Betriebes
    • f) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (s. Formblatt)
    • g) Erklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang
    • mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bzw.
    • dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt
    • wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist (s. Formblatt)
    • h) Erklärung nach § 122 Satz 1 bis 3 GWB (s. Formblatt)
    • i) Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des
    • Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
    • j) Benennung der Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleistungen und deren Beschreibung:
    • • Behandlungsanlage (Anlagenbezeichnung, Betreiber, Standort) mit Genehmigungsnachweis
    • (Die Beschreibung muss mindestens Angaben zur Gesamtkapazität, zur freien Kapazität über
    • die Vertragslaufzeit, die Beschreibung des Verfahrens, der Anlagentechnik und der Verfahrensschritte
    • beinhalten.)
    • • Übernahmeeinrichtung (Anlagenbezeichnung, Betreiber, Standort) mit Genehmigungsnachweis
    • bzw. Darlegung der Genehmigungsfähigkeit (Die Beschreibung muss mindestens Angaben zur
    • Gesamtkapazität, zur freien Kapazität über die Vertragslaufzeit und die technische
    • Beschreibung beinhalten. Die Übernahmeeinrichtung darf maximal 30 km einfache Wegstrecke
    • vom Betriebsgebäude des Auftraggebers – ASN, Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg entfernt
    • liegen. siehe Pkt. 1.5.2 Seite 5 Vertragsunterlage)
    • 05-ASN/2026 (2026003289) – Anlage 3 Seite 4 von 4
    • k) Nachweise, dass die aus den organischen Abfällen erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärreste)
    • bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die
    • Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 oder RAL-GZ 245) einhalten
    • durch Vorlage der RAL-Zertifikate oder Nachweis der Gleichwertigkeit (z. B. Laboranalysen)
    • l) Benennung der Vermarktungs- / Verwertungs- / Entsorgungswege der Erzeugnisse und Reststoffe
    • (z. B. Sortierreste, Störstoffe, Press-, Sicker- oder sonstige Wässer)
    • Sonstige Eignungsnachweise, wie z. B. Zertifizierung nach ISO 9.001 ff. bzw. 14.001 etc. sollten dem
    • Angebot ebenfalls beigelegt werden, sind jedoch zum Nachweis der Eignung nicht zwingend erforderlich.
    • Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für jedes einzelne
    • Mitglied zu erbringen. Die Angaben nach Buchstabe i) bis l) sind dabei auf den jeweiligen Leistungsanteil
    • zu beziehen.
    • Beruft sich ein Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf Fähigkeiten oder Mittel
    • anderer Unternehmen (auch bei Konzerngesellschaften, Muttergesellschaften usw.), muss er
    • nachweisen, dass ihm diese Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Hierfür ist
    • eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens beizulegen (vgl. § 4 7 Abs.1
    • VgV). Sofern es sich insofern um Unterauftragnehmer handelt, die schon im Verzeichnis der
    • Unterauftragnehmer aufgeführt sind, genügt für die Verpflichtungserklärung die Unterschrift auf dem
    • Formblatt „Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern“.
    • Soweit Unterauftragnehmer wesentliche Teilleistungen (mindestens 10 % des Auftragswertes)
    • erbringen sollen, ist deren Zuverlässigkeit durch allgemeine Angaben zum Unternehmen sowie durch
    • von diesen abgegebenen Erklärungen zur Schwarzarbeit und nach § 122 Satz 1 bis 3 GWB–
    • Buchstaben b), g) und h) nachzuweisen. Ferner ist deren technische Leistungsfähigkeit gem.
    • Buchstaben i) bis l) in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen nachzuweisen.
    • Es ist darauf zu achten, dass die zuvor genannten Unterlagen vollständig in der geforderten Anzahl
    • und Form mit dem Angebot eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine
    • einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 56 Abs. 2 und 3 VgV). Der Auftraggeber
    • behält sich vor, nur bei dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, Unterlagen nachzufordern. Werden
    • die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden
    • Ausschluss. (Hinweis: Eine Nachforderung erfolgt auch im Falle des Fehlens der
    • Bietergemeinschaftserklärung, des Verzeichnisses der Unterauftragnehmerleistungen, der
    • Verpflichtungserklärung/en sowie der Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer. Erklärungen und
    • Nachweise in Bezug auf Unterauftragnehmer werden erst kurz vor der Zuschlagsentscheidung
    • nachgefordert).

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/cd9a5453-5fcd-49c0-b3f1-677c19d256f4/awardcriteria

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