Frist abgelaufen

2024-0310 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Rheinpark Teilprojekt 22 - Objektplanung Freianlagen "Barrierefreiheit"

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist Planungsleistung für das TP 22 Rheinpark Duisburg - Barrierefreiheit. Die Leistungen werden im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg IGA 2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg beschafft.

Zeitplan

Veröffentlichung
18.06.24
Fragenfrist
11.07.24
Abgabefrist
19.07.24
Öffnung
19.07.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Duisburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
t.schwend@wb-duisburg.de
Telefon
+49 2032834390

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • a) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
    • b) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
    • c) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Eignung zur Berufsausübung

    • Der Bieter hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
    • ? Nachweis/Angabe: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
    • ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
    • Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Auftrag erhalten soll.
    • Bis zum 31.05.2023 wird der / die AG bei Netto-Auftragswerten ab 30.000 Euro, parallel zur Abfrage beim Wettbewerbsregister, einen Gewerbezentralregisterauszug nach § 150a Gewerbeordnung beim BfJ (Bundesamt für Justiz) zu dem / der Bieter*in /BG einholen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Auch hierbei gilt, dass ein Unternehmen zu dem im Gewerbezentralregister Eintragungen vorliegen, aus denen sich ein Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB ergibt, vom Verfahren ausgeschlossen werden.
    • Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat die Bieterin auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art die Bieterin wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
    • b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
    • ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).
    • c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist
    • ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung"

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB12 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB8 Seiten
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