Frist abgelaufen

2024-0549 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027- "RheinPark und Anbindung" - Leistungen für Baulogistik (AHO Heft 25)

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Leistung Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027- "RheinPark und Anbindung" - Leistungen für Baulogistik (AHO Heft 25) Die Leistungen werden im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg IGA 2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg beschafft.

Zeitplan

Veröffentlichung
24.09.24
Fragenfrist
18.10.24
Abgabefrist
25.10.24
Öffnung
25.10.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Duisburg, Deutschland
Vertragslaufzeit
36 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
t.schwend@wb-duisburg.de
Telefon
+49 2032834390

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
    • aa) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von mindestens 125.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
    • Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Ver-pflichtungserklärung Eignungsleihe".
    • ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2
    • bb) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbe-reich des Auftrags)" (Ausschlusskriterium)
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass er in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
    • Leistungen für Baulogistik (AHO Heft 25) von 65.000,00 Euro (netto)
    • ? Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3
    • cc) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Ausschlusskriterium)
    • Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 3,00 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
    • ? Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
    • Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt die Nachweispflicht separat für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
    • Im Falle einer finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe gilt die Nachweispflicht separat für jeden Eignungsverleiher.
  • Sonstiges

    • Ein präqualifizierter Bieter führt den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 48 Abs. 8 VgV durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis, das den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind.
    • Ein präqualifizierter Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung gem. § 50 VgV auch durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der EEE nicht umfasst sind, erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen.
    • Ein nicht präqualifizierter Bewerber hat als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
    • - entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke und Formblätter, jeweils (Eigen-)Erklärungen für die einzelnen Eignungskriterien,
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
    • ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen vorzulegen.
    • Der Bewerber darf sich in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt ? auszufüllen.
    • Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für das von der Eignungsleihe betroffene Eignungskriterium abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
    • c) Kapazitäten anderer Unternehmen und Bietergemeinschaft
    • Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt
    • soweit in diesen Vergabebedingungen
    • oder in den übrigen Vergabeunterlagen von "Bieter" gesprochen wird, sind damit auch Bietergemeinschaften gemeint, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
    • Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben,
    • (1) in der die Mitglieder mit vollständigem Namen (Unternehmensbezeichnung, Firmierung) anzu-geben sind,
    • (2) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
    • (3) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
    • (4) in der die Mitglieder bestätigen, dass keine Interessen bestehen, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projektes im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten bzw. bei bestehendem Interessenskonflikt diesen zu erläutern und darzustellen wie er aufgelöst werden soll.
    • (5) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber (rechtsverbindlich vertritt,
    • (6) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
    • (7) in der Art und Umfang der von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Auftragsfall jeweils zu übernehmenden Leistungsteile angegeben ist.
    • (8) Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unter-zeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
    • ? Nachweis: Formblatt 3003, "Erklärung Bietergemeinschaft"
    • Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden sollen, d.h. der Bieter sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), Benennung der hierfür vorgesehenen Leistungen und Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (§ 47 Abs. 1 Satz 1, 2 VgV).
    • ? Nachweis: Formblatt 3005, "Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe)", Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe"
  • Eignung zur Berufsausübung

    • Der Bieter hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
    • ? Nachweis/Angabe: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • aa) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungs-kräfte
    • Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
    • Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 5 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
    • ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
    • bb) Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
    • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unanhängig davon, ob sie dem/den Unternehmen des Bieters/der Bietergemeinschaft angehören oder nicht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
    • ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6
    • cc) Erklärung zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inklusive beruflicher Befähigung
    • Nachweis der verantwortlichen Person(en), die die Leistungen als Führungskraft insbesondere technisch leiten und steuern, inklusive beruflicher Befähigung (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV). Mindestanforderungen:
    • - Es sind mindestens ein/e verantwortlicher/e Projektleiter/in sowie mindestens ein/eine Vertreter/in zu benennen.
    • - Projektleiter/in und Vertreter/in müssen überfolgende Qualifikation verfügen:
    • - Baufachliche Kenntnisse als Bauingenieur, Architekt, Meister, Polier oder Techniker
    • - mind. 2-jährige Berufserfahrung in Planung oder Ausführung von Bauvorhaben
    • - spezielle Koordinatorenkenntnisse
    • ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. entsprechenden Nachweisen (Lebensläufen, Studien-, Ausbildungsnachweisen oder sonstigen Bescheinigungen)
    • dd) Referenzen von vergleichbaren Leistungen
    • Der Bieter hat mindestens 2 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge (der letzten 3 Jahre) mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben zu benennen, die nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs 1, 75 Ab. 5 S. 2 VgV).
    • ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8.
    • ee) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
    • Der Bieter hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):
    • Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-Mail-Account, PC oder Laptop, Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf. mobil), Zugriff auf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke, Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner, Plotter/Drucker bis A0.
    • Die verwendete Software muss geeignet sein, um neben der eigentlichen digitalen EDV- gestützten Projektbearbeitung (z. B. Textverarbeitung, Darstellung/CAD, Berechnung, AVA) und der Nachrechnung der Statiken mittels numerischer Simulation bzw. FEM-Berechnung einen daten- und formatverlustfreien Austausch mit dem Auftraggeber zu ermöglichen und dem Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen digital (auf USB-Stick oder DVD-/CD-ROM) zumindest in folgenden Datei-Formaten zur Verfügung zu stellen:
    • - in der Version 2016: xls, doc, ppt, mpp, pmf, shp, prj,
    • - in der Version 2016 pdf, dxf, dwg,
    • - sonstige: gaeb 90/gaeb XML3.0, jpg, bmp, txt
    • ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9 einschl. Anlagen
    • Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat die Bieterin folgende Nachweise zu erbringen:
    • a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
    • ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11, 12
    • b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
    • ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 13
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversi-cherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).
    • c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist
    • ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11
    • Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Auftrag erhalten soll.

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