Veröffentlichung 26.05.25 | Abgabefrist 25.06.25 |
Eignungskriterien
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.
Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (§ 45 (4) Nr.4 VgV) Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 100.000 EUR
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
§ 46 (3) Nr. 2 VgV
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 10 Jahren (3 oder mehr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bewerbers, mindestens 1, höchstens 3 Referenzen plus BIM-Referenz) Für die Referenzprojekte des Bewerbers - Projektabschluss zwischen 01.01.2015 und Einreichung Angebot und - Lph. 3 Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung enthalten Außerdem ist vom Bewerber eine BIM-Referenz einzureichen: Mindeststandard der BIM-Referenz: Es werden nur Referenzen gewertet, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: Für die Referenz des BIM-Modellautors/Fachplaners: Erstellung eines 3D-Modells in Verbindung mit der BIM-Methode im Infrastrukturbereich (Verkehrsanlagenplanung oder Planung Ingenieurbauwerk) und - Für die Referenz des Gesamtkoordinators: Koordination von Fachmodellen in Verbindung mit der BIM-Methode im Infrastrukturbereich - Es sind Referenzbescheinigungen dem Angebot beizulegen. - Bei der BIM-Referenz handelt es sich um ein einzuhaltendes Mindestkriterium - Eine in Anlage 2.1 genannte Referenz kann auch als BIM-Referenz dienen.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV
Zuschlagskriterien
Preis: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. ?- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
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