Frist abgelaufen

2025-38_B243_Ersatzneubau_Objekt-_u_Tragwerksplanung_u_bes._Leistungen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Bundesstraße B 243 zwischen der A 7 im Westen und Osterrode am Harz im Südosten das Bestandsbauwerk Mü 2 durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das Bauwerk überführt die Kreisstraße K 61 über die Bundesstraße B 243 in der Nähe von Kirchberg. Das Bauwerk verbindet die beiden Anschlussstellen der K 61 an die B 243. Die Verkehrstärke auf der B 243 betrug im Jahr 2021 11.300 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von ca. 20 % (2.300 SV/24h). Das Bauwerk Mü 2 ist ein Bauwerk mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spanntstahl und befindet sich in einem schlechten Bauwerkszustand, weshalb es durch einen Neubau zu ersetzen ist.

Zeitplan

Veröffentlichung
26.05.25
Abgabefrist
25.06.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
Vertragslaufzeit
2 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon
+49 5113034-01
Website
http://www.strassenbau.niedersachsen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.

  • Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (§ 45 (4) Nr.4 VgV) Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 100.000 EUR

  • Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

  • § 46 (3) Nr. 2 VgV

    • Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 3 Referenzen) Mindeststandard: - Projektleitung: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens acht Jahre Berufserfahrung
    • - Projektingenieure: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
  • § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 10 Jahren (3 oder mehr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bewerbers, mindestens 1, höchstens 3 Referenzen plus BIM-Referenz) Für die Referenzprojekte des Bewerbers - Projektabschluss zwischen 01.01.2015 und Einreichung Angebot und - Lph. 3 Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung enthalten Außerdem ist vom Bewerber eine BIM-Referenz einzureichen: Mindeststandard der BIM-Referenz: Es werden nur Referenzen gewertet, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: Für die Referenz des BIM-Modellautors/Fachplaners: Erstellung eines 3D-Modells in Verbindung mit der BIM-Methode im Infrastrukturbereich (Verkehrsanlagenplanung oder Planung Ingenieurbauwerk) und - Für die Referenz des Gesamtkoordinators: Koordination von Fachmodellen in Verbindung mit der BIM-Methode im Infrastrukturbereich - Es sind Referenzbescheinigungen dem Angebot beizulegen. - Bei der BIM-Referenz handelt es sich um ein einzuhaltendes Mindestkriterium - Eine in Anlage 2.1 genannte Referenz kann auch als BIM-Referenz dienen.

  • § 46 (3) Nr. 6 VgV

    • Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung der Inhaber oder der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben Mindeststandard: - Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung
    • - Nachweis über die Berechtigung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. ?- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

  • Referenzen

    • - Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2015 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden (Bezogen auf die jeweils zuletzt bearbeitete Leistungsphase. Ist bei einem Projekt die Leistungsphase 3 abgeschlossen, die Leistungsphase 6 aber noch nicht, kann das Projekt dennoch eingereicht werden. Die Leistungsphase 6 würde dann entsprechend der vorliegenden Bewertungsmatrix nicht bewertet werden). - Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung). - Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Straßenbrücke
    • Neubau oder Ersatzneubau) beinhalten. +1 Punkt, wenn: Brücke über Straße +1 Punkt, wenn: Baukosten Brücke (brutto) größer-gleich 3 Mio. EUR +1 Punkt, wenn: Abgeschlossene Leistungsphase 2 (Objektplanung Ingenieurbauwerke) +1 Punkt, wenn: Abgeschlossene Leistungsphase 2 (Fachplanung Tragwerksplanung) +1 Punkt, wenn: Abgeschlossene Leistungsphase 6 (Objektplanung Ingenieurbauwerke) +1 Punkt, wenn: Abgeschlossene Leistungsphase 6 (Fachplanung Tragwerksplanung) +1 Punkt, wenn: Ersatzneubau +1 Punkt, wenn: Straßenbrücke +1 Punkt, wenn: Mehrfeld- Bauwerk +1 Punkt, wenn: Schiefwinkliges Bauwerk (Kreuzungswinkel < 65 gon) +1 Punkt, wenn: Gesamtstützweite größer-gleich 35 und kleiner-gleich 55 m +1 Punkt, wenn: Rückbauplanung Berechnung der Punkte: Jede Referenz wird separat bewertet. Jede Referenz kann maximal = 12 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für Bewerber als auch für Projektleitung jeweils 36 Punkte (3 Referenzen á 12 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert. Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/72 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wertungskriterium 1 Preis zu erzeugen

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