Frist abgelaufen

2025-83_L431_Ersatzneubau_Emmer-Brücke_Speekbach-Brücke_Hagenbach-Brücke_Objektplanung_Tragwerksplanung_besondere Leistungen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant den Ersatzneubau von drei Brücken. Die Plattenbrücke kreuzt den Wasserlauf Emmer und befindet sich in der Ortschaft Welsede. Das Bauwerk liegt bei Kilometer 6.781 der Landesstraße 431. Die L 431 verläuft in Nord-Süd Richtung parallel zur Emmer. Im Jahr 2021 betrug die Verkehrsbelastung der L 431 6600 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von 6% (400 SV/24h). Die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus ergibt sich aus der nur noch eingeschränkten Tragfähigkeit Die Möglichkeit einer Instandsetzung wurde untersucht, ist aber insbesondere vor dem Hintergrund der Restnutzungsdauer (2030) nicht wirtschaftlich. Die Maßnahme wird als BIM-Maßnahme geplant. Die Plattenbrücke kreuzt den Wasserlauf Speekbach und befindet sich in der Ortschaft Meinbrexen. Das Bauwerk liegt bei Kilometer 8,993 der Landesstraße 550. Die L 550 verläuft Nord-Süd Richtung parallel zur Weser. Auf Bauwerkshöhe bindet die K54 in die L550 ein. Im Jahr 2023 betrug die Verkehrsbelastung der L 550 2105 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von 5,60% (118 SV/24h). Die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus ergibt sich aus der nur noch eingeschränkten Tragfähigkeit und des nicht mehr ausreichenden Bauwerkszustandes (Zustandsnote 2,7). Die Möglichkeit einer Instandsetzung wurde untersucht, ist aber insbesondere vor dem Hintergrund des Bauwerksalters nicht wirtschaftlich. Die Maßnahme wird als BIM-Maßnahme geplant. Die Bogenbrücke kreuzt den Wasserlauf Hagenbach und befindet sich über der Ortschaft Ottenstein. Das Bauwerk liegt bei Kilometer 3,632 der Landesstraße 586. Die L586 verläuft in Nord-Süd-Richtung und mündet kurz hinter dem Bauwerk in die Kreisstraße 87. Im Jahr 2022 betrug die Verkehrsbelastung der L568 1349 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von 4,74% (64 SV/24h). Die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus ergibt sich aus der nur noch eingeschränkten Tragfähigkeit und des nicht mehr ausreichenden Bauwerkszustandes (Zustandsnote von 3,0). Die Möglichkeit einer Instandsetzung wurde untersucht, ist aber insbesondere vor dem Hintergrund des Bauwerksalters nicht wirtschaftlich. Die Maßnahme wird als BIM-Maßnahme geplant.

Zeitplan

Veröffentlichung
13.10.25
Abgabefrist
10.11.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
Vertragslaufzeit
19 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon
+49 5113034-01
Website
http://www.strassenbau.niedersachsen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • § 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

  • § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR gegeben ist.

  • § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000 EUR

  • § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - Projektleitung: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens acht Jahre Berufserfahrung - Projektingenieur: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens drei Jahre Berufserfahrung

  • § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: - Projektabschluss zwischen 01.01.2015 und Einreichung Angebot - Lph. 3 Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung enthalten (siehe Anl. 2.2_Bewertungsmatrix Referenzen)

  • § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 10 Jahre Be-rufserfahrung - Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

  • Referenzen: - Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2015 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen (Bezogen auf die jeweils zuletzt bearbeitete Leistungsphase. Ist bei einem Projekt die Leistungsphase 3 abgeschlossen, die Leistungsphase 6 aber noch nicht, kann das Projekt den-noch eingereicht werden. Die Leistungsphase 6 würde dann entsprechend der vorliegenden Bewertungsmatrix nicht bewertet werden.) wurden. - Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung). - Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Neubau oder Ersatzneubau) beinhalten. Berechnung der Punkte: Jede Referenz wird separat bewertet. Jede Referenz kann maximal = 11 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für Bewerber als auch für Projektleitung jeweils 33 Punkte (3 Referenzen á 11 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert. Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/66 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wertungskriterium 1 Preis zu erzeugen. Weiteres zur Punkteverteilung der jeweiligen Wertungskriterien siehe Anl. 2.2_Bewertungsmatrix Referenzen.

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