Fragenfrist 30.01.26 | Teilnahmefrist 27.02.26 | Veröffentlichung 02.03.26 |
Eignungskriterien
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die weiteren Nachweise entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), 3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: (1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe in Höhe von mind. 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie sowie gesondert für das Abhandenkommen der dem Versicherungsnehmer oder seinen Angestellten überlassenen Schlüssel bis zu 250.000 EUR (3) Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung als Eigenerklärung
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte sowie die Qualifikation der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2) Aufgliederung der Beschäftigten in - Anzahl Reinigungskräfte - Anzahl Objektleitungen - Anzahl Gebietsleitungen - Anzahl Administration - Anzahl Geschäftsleitung o.ä.
Nachweis von Referenzen (Projektübersicht) in den vergangenen drei Jahren Mindestanforderung Nachweis von drei vergleichbaren Referenzen in den vergangenen drei Jahren
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