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2026-0339 Fachplanungsleistung Tragwerksplanung, GGS Tonstraße, Tonstraße 16a, 47058 Duisburg

Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("OGT Duisburg"). Fachplanungsleistung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) bzgl. BVH "GGS Tonstraße" in Duisburg-Duissern
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
09.06.26
Fragenfrist
02.07.26
Abgabefrist
09.07.26
Öffnung
09.07.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Duisburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
svi-einkauf@wb-duisburg.de
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Telefon
+492032836044
Freischalten
Website
https://www.wb-duisburg.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
    • Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem
    • sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
    • Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
    • - Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung
    • in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufs-
    • ausübung zu ersetzen.
  • Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbe- reich des Auftrags)" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Die Bieterin/Bietergemeinschaft hat nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des
    • Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende
    • Mindestjahresumsätze erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
    • Fachplanungsleistung Tragwerksplanung: 125.000,00 Euro (netto) p.a.
    • - Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung Eignung", Ziff. 3
    • Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch Jahresab-
    • schlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen zu ersetzen, falls deren Veröffentlichung in
    • dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 45 Abs. 4 VgV).
  • Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV ) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Der/die Bieter/-in bzw. die Bietergemeinschaft hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 3,00 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Biterin/Bietergemeinschaft mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
    • - Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche
    • abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
    • Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt die Nachweispflicht separat für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.Im Falle einer finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe gilt die Nachweispflicht separat für jeden Eignungsverleiher.
  • Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Der/die Bieter/-in bzw. die Bietergemeingemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Bieterin/Bietergemeinschaft inklusive Zahl der Führungskräfte (gegliedert nach 1. angestellter Architekt/-in bzw. Ingenieur/-in, 2. technische Zeichner/-innen bzw. Beschäftigte, die vergleichbare Funktionen erfüllen, 3. Sonstige Beschäftigte und Büroinhaber/Partner/Geschäftsführer etc.) ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
    • Mindestanforderung ist, dass der/die Bieter/-in bzw. die Bietergemeingemeinschaft - inklusive Inhaber/Geschäftsführer - in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren fachlich qualifizierte Fachkräfte (Architekten / Ingenieure oder vergleichbar) mit einer Kapazität gemäß dem Schlüssel VZÄ/FTE = 2,0 beschäftigt hat .
    • - Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
  • Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unanhängig davon, ob sie dem/den Unternehmen des/der Bieters/-in bzw. der Bietergemeinschaft angehören oder nicht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
    • - Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6 einschl. Anlage (Organigramm)
  • Referenzen über vergleichbare Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Der/die Bieter/-in bzw. die Bietergemeingemeinschaft hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, sowie des Empfängers der Leistung (inkl. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung) aufzulisten.
    • Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs 1, 75 Ab. 5 S. 2 VgV). Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, wenn
    • - es sich um Tragwerksplanungsleistungen für Hochbauten (§ 49 ff. HOAI) aus den Leistungsphasen 1-8 handelt,
    • - von denen pro Referenz mindestens 4 Leistungsphasen beinhaltet sein müssen,
    • - und Gegenstand der referenzgegenständlichen Leistung Bauvorhaben mit Baukosten (KG 300 - 400, DIN 276) über 2.000.000,- EUR (brutto) waren.
    • Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Fertigstellung Leistungsphase 6). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Planungsleistungen außerhalb der § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV).
    • - Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8

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