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2026-0402 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt 44b Zuwegung Skywalk

Die Metropole Ruhr hat den Wettbewerb für die Internationale Gartenausstellung (IGA) unter der Leitfrage: 'wie wollen wir morgen leben?' für das Jahr 2027 gewonnen. Im Zuge der Umsetzung soll eine Zuwegung zum Skywalk im RheinPark gestaltet werden. Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
07.07.26
Fragenfrist
30.07.26
Abgabefrist
06.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Duisburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
n.lenz@wb-duisburg.de
Telefon
+49 2032832980
Website
https://www.wb-duisburg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). -> Nachweis

    • Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 1
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 1.000.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Ge-schäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). -> Nachweis

    • Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 2
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschafts-prüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
    • - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 500.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vor-liegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A).
    • -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 3
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschafts-prüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
    • - Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungs-summen für Personen- und Sachschäden i.H.v. 1.500.000,- EUR und für Vermögensschäden i.H.v. 1.000.000,- EUR (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A).
    • -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 4
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die pro Referenz mindestens zwei der folgenden Leistungen enthalten bzw. die fol-genden Kriterien erfüllen. Insgesamt müssen über alle eingereichten Referen-zen jedoch alle nachfolgenden Leistungen nachgewiesen werden

    • - Wegebau in Betonpflaster
    • - Beleuchtung in Freianlagen
    • - Stahlbau in Freianlagen
    • - Mindestauftragswert: 150.000, - EUR netto
    • [mind. 3 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein)]
    • -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungs-summe), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Refe-renznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern.
    • - Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A).
    • -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 6
    • - Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Benen-nung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer Stellvertretung.
    • Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Baulei-ter/in mit vergleichbaren Leistungen (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A). Der Bauleiter und die Stellvertretung müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherr-schen (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige Sprachkenntnisse").
    • -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf Anforde-rung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnis-se/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen.
    • - Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auf-trags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A).
    • -> Nachweis: Formblatt "3012 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - VHB 233"
    • Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes/ mit Einreichung des Teilnahmean-trags die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussicht-lich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe/ mit Einreichung des Teilnahmeantrags besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen.
    • Die AG behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.
  • Sonstige Eignungskriterien - - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 - 3 sowie Abs. 6 Nr. 1 - 9 VOB/A. -> Nachweis

    • Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu erset-zen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG).
    • Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen.
    • Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.
    • - Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
    • -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 10 und ggf. Nr. 11
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu erset-zen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG).
    • Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 Mi-LoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen.
    • Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.
    • - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A).
    • -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 9 und ggf. Nr. 11
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
    • Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.
    • - Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
    • -> Nachweis: Formblatt "3016 Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung EU 2022/576 - VHB NRW 523 EU"

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