Veröffentlichung 10.07.26 | Fragenfrist 31.07.26 | Teilnahmefrist 11.08.26 | Vertragsbeginn 15.03.27 |
Eignungskriterien
Objektive nichtdiskriminierende Kriterien (Auswahlkriterien) zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Teilnahmewettbewerb) - Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Mindestzahl
Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A) - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 6a EU, Nr. 1 VOB/A). -> Nachweis
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (USH) und Umweltschadenversicherung (USV) besteht, die mindestens folgende Deckungssummen umfasst
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A) Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjah-ren (Fertigstellung im Zeitraum vom 01.06.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für jeden Leistungsbereich I) bis IV) ist mind. eine Referenz nachzuweisen. Es sind nur Darstellungen von Referenzprojekten zulässig, in denen die entsprechenden Leistungen, die mit dem Refe-renzprojekt nachgewiesen werden sollen, bereits vollständig erbracht wurden, auch wenn das Gesamtbauvorhaben gegebenenfalls noch nicht abgeschlossen ist. Verschiedene Einzelreferen-zen, die zum Nachweis der unten definierten Anforderungen I) bis IV) eingereicht werden, können aus einem Projekt stammen. Die Erbringung der Leistung kann als Teil einer ARGE erfolgt sein, sofern der/die Bieter/-in die Leistung selbst ausgeführt hat. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Der/die Bieter/-in hat für alle Referenzen das jeweilige Formblatt 3011 vollständig auszufüllen. Mindestanforderungen
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bewerber folgende Nachweise zu erbringen
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