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2026-0421 Erneuerung Sperrtor am Marientor - Beton-, Stahlbeton und Stahlwasserbauarbeiten sowie EMSR-Technik

Erneuerung Sperrtor am Marientor - Beton-, Stahlbeton und Stahlwasserbauarbeiten sowie EMSR-Technik

Zeitplan

Veröffentlichung
10.07.26
Fragenfrist
31.07.26
Teilnahmefrist
11.08.26
Vertragsbeginn
15.03.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Duisburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
n.lenz@wb-duisburg.de
Telefon
+492032832980
Website
https://www.wb-duisburg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Objektive nichtdiskriminierende Kriterien (Auswahlkriterien) zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Teilnahmewettbewerb) - Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Mindestzahl

    • 3) gem. § 3b EU Abs. 3, Nr. 3 i.V.m. Abs. 2, Nr. 3 VOB/A sind:
    • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 264 Wertungspunkte)
    • Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (max. 264 Wertungspunkte)
    • Leistungsbereich I: Leistungen der Tragwerksplanung für Stahl- und Massivbau (max. 69 Punkte)
    • - Gesamtstützweite (max. 45 Punkte)
    • - Honorarzone (max. 9 Punkte)
    • - Fertigstellungszeitraum (max. 15 Punkte)
    • Leistungsbereich II: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (AG 6/7) (max. 45 Punkte)
    • - Baukosten (max. 30 Punkte)
    • - Fertigstellungszeitraum (max. 15 Punkte)
    • Leistungsbereich III: Bauleistungen zur Fertigung und Montage der EMSR- sowie der Maschinen-/
    • Antriebstechnik (max. 45 Punkte)
    • - Baukosten (max. 30 Punkte)
    • - Fertigstellungszeitraum (max. 15 Punkte)
    • Leistungsbereich IV: Bauleistungen des Massiv- und Stahlwasserbaus gemäß ZTV-W
    • (max. 105 Wertungspunkte)
    • - Gesamtbaukosten, gesamt (max. 30 Punkte)
    • - Baukosten, Anteil Massivbau (max. 30 Punkte) - Baukosten, Anteil Stahlwasserbau (max. 30 Punkte) - Fertigstellungszeitraum (max. 15 Punkte)
    • Je Leistungsbereich ist mindestens eine Referenz, die die Mindestanforderungen erfüllt einzureichen. Die Anzahl der Referenzen, welche der Bewerber vorlegen darf, ist nicht begrenzt, jedoch werden lediglich die 3 besten Referenzen je Leistungsbereich I) bis IV) d.h. die Referenzen, die die höchste Punktzahl im jeweiligen Leistungsbereich erhalten, berücksichtigt.
    • Eine Referenz kann auch die Anforderungen mehrerer Leistungsbereiche I) bis IV), für die Referenzen gefordert werden, erfüllen und entsprechend angegeben/verwendet werden. Nur die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Leistungssbereiches ist nicht zulässig.
    • Nach der Punkteermittlung wird die erreichte Gesamtpunktzahl (max. 264 Punkte) mit einem Faktor multipliziert. Der Faktor ergibt sich daraus wie viele Leistungsbereiche durch die selbe gewertete Referenz abgedeckt werden. D.h. wenn alle vier Leistungsbereiche I) bis IV) durch insgesamt nur drei Referenzen abgedeckt werden wird die erreichte Gesamtpunktzahl (zwischen 11 und 264 Punkte) mit dem (maximalen) Faktor 2 multipliziert. Die sich aus der Fakturierung der Gesamtpunktzahl ergebende maximale Wertungspunktzahl beträgt 528 Punkte. Werden die Leistungsbereiche I) bis IV) nur durch jeweils drei Einzelreferenzen abgedeckt (in Summe also 12 berücksichtigte Referenzen), ergibt sich ein Faktor von 1. Die Bestimmung des Faktors für dazwischenliegende Referenzkombinationen erfolgt linear. Sollten weniger als drei Referenzen für einzelne Leistungsbereiche abgegeben werden, werden nicht abgegebene Referenzen wie Einzelreferenzen zur Bestimmung des Faktors behandelt.
    • Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird gem. § 3b EU Abs. 3, Nr. 3 i.V.m. Abs. 2, Nr. 3 VOB/A begrenzt. Die Mindestzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 3 und die Höchstzahl 5 (siehe oben). Die Begrenzung erfolgt anhand der o. g. Gesamtpunktzahl multipliziert mit dem Faktor
    • je höher die erreichte Punktzahl umso höher der Rang des Bewerbers.
    • Sofern nach der Rangfolge zwei Bieter/-innen die gleiche Punktzahl aufweisen und es um den letzten Platz der Bieter/-innen geht, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet das Los.
    • Eine detaillierte Erläuterung ist den Dateien "1002_Teilnahmebedingungen_TWB" & "1003_Bewertungsmatrix TWB" der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
  • Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A) - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 6a EU, Nr. 1 VOB/A). -> Nachweis

    • Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
  • Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (USH) und Umweltschadenversicherung (USV) besteht, die mindestens folgende Deckungssummen umfasst

    • - Personenschäden: mindestens 10 Mio. EUR je Schadenfall (brutto)
    • - Sach- und Vermögensschäden: mindestens 15 Mio. EUR je Schadenfall (brutto)
    • - Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG): mindestens 10 Mio. EUR je Schadenfall, insbesondere für Schäden an Gewässern, Boden sowie geschützten Arten und Lebensräumen.
    • Die Versicherungen müssen ausdrücklich Tätigkeiten im und am Wasser einschließen.
    • Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens
    • das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
    • -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
    • Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist dies durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung"). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
    • - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (§ 6a EU Nr. 2 b) VOB/A) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-
    • jahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 10.000.000,00 Euro (netto) erzielt hat. Dabei darf in keinem Jahr der Umsatz kleiner sein als 5.000.000,00 Euro (netto), auch wenn im Mittel der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 10.000.000,00 Euro (netto) erreicht werden.
    • -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
    • Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3015, "Verpflichtungs-erklärung". Die Addition von Umsätzen verschiedener Unternehmen muss für die Vergabestelle zweifelsfrei erkennbar sein.
    • Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, den Nachweis durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu erbringen.
    • - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des
    • Auftrags (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A)
    • Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 7.000.000 Euro (netto) bei vergleichbarer Ingenieurbauwerke des Wasserbaus erzielt hat. Dabei darf in keinem Jahr der Umsatz kleiner sein als 2.500.000,00 Euro (netto), auch wenn im Mittel der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 7.000.000,00 Euro (netto) erreicht werden. Vergleichbare Bauwerke und Anlagen des Wasser-baus sind jedenfalls: Bewegliche Wehre, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Sperrtore oder Schleusen.
    • -> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung"
    • Hinweis: Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Bei Leistungen, die gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführt worden sind darf nur der selbstausgeführte Anteil in Ansatz gebracht werden.
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen im jeweiligen Tätigkeitsbereich addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3015, "Verpflichtungserklärung".
    • Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, den Nachweis durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu erbringen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A) Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjah-ren (Fertigstellung im Zeitraum vom 01.06.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für jeden Leistungsbereich I) bis IV) ist mind. eine Referenz nachzuweisen. Es sind nur Darstellungen von Referenzprojekten zulässig, in denen die entsprechenden Leistungen, die mit dem Refe-renzprojekt nachgewiesen werden sollen, bereits vollständig erbracht wurden, auch wenn das Gesamtbauvorhaben gegebenenfalls noch nicht abgeschlossen ist. Verschiedene Einzelreferen-zen, die zum Nachweis der unten definierten Anforderungen I) bis IV) eingereicht werden, können aus einem Projekt stammen. Die Erbringung der Leistung kann als Teil einer ARGE erfolgt sein, sofern der/die Bieter/-in die Leistung selbst ausgeführt hat. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Der/die Bieter/-in hat für alle Referenzen das jeweilige Formblatt 3011 vollständig auszufüllen. Mindestanforderungen

    • Leistungsbereich I)
    • Nachweis über die Erbringung von Leistungen der Tragwerksplanung für Stahl- und Massivbau einschl. Schal- und Bewehrungsplanung, Anschlüsse im Stahlbau und Bauwerksanschlüsse in Leis-tungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach § 51 HOAI, einschl. Werkstatt- und Montageplanung bei Neubau, Umbau oder Instandsetzung vergleichbarer Ingenieurbauwerke des Wasserbaus. Vergleichbare Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus sind jedenfalls: Bewegliche Wehre, Schiffshe-bewerke, Sperrwerke, Sperrtore oder Schleusen mit mind. durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (HZ III), mit einer Gesamtstützweite von mind. 12,0 m und einer Stauhöhe von mind. 4,0 m.
    • -> Nachweis: Formblatt 3011, "Ref._I_Formblatt Referenzen"
    • Leistungsbereich II)
    • Nachweis über die Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 6 oder 7 in Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach § 55 HOAI bei Neubau, Umbau oder Instandsetzung vergleichbarer Ingenieurbauwerke des Wasserbaus. Vergleichbare Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus sind jedenfalls: Bewegliche Wehre, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Sperrtore oder Schleusen mit mind. durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (HZ III), mit Kosten der Technischen Ausrüstung (DIN?276, Anlagengruppen 6 oder 7) von mind. 1,5 Mio. Euro (netto).
    • -> Nachweis: Formblatt 3011, "Ref._II_Formblatt Referenzen"
    • Leistungsbereich III)
    • Nachweis über die Erbringung von Bauleistungen über die Fertigung und Montage der EMSR- sowie der Maschinen-/Antriebstechnik bei Neubau, Umbau oder Instandsetzung bei vergleichbaren Ingenieurbauwerken des Wasserbaus mit Kosten der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI (Anlagengruppen 4, 5, 6 oder 7) für die Gewerke EMSR-Technik und Maschinen-/Antriebstechnik von mindestens 2,5 Mio. EUR netto. Vergleichbare Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus sind jedenfalls: Bewegliche Wehre, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Sperrtore oder Schleusen.
    • -> Nachweis: Formblatt 3011, "Ref._III_Formblatt Referenzen"
    • Leistungsbereich IV)
    • Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er Bauleistungen im Massivbau und Stahlwasserbau gemäß ZTV-W bzw. TR-W bei Neubau, Umbau oder Instandsetzung von vergleichbaren Ingenieurbauwerken des Wasserbaus ausgeführt hat.
    • Die Referenzmaßnahme muss folgende Mindestkosten aufweisen:
    • - Gesamtbaukosten des Bauwerks gemäß DIN 276, Kostengruppen 300 und 500 von mindestens 15,0 Mio.EUR netto,
    • - anteilige Bauwerkskosten Massivbau (DIN 276 KG 300) von mindestens 2,5 Mio. EUR netto,anteilige Bauwerkskosten Stahlwasserbau (DIN 276 KG 500 - stahlwasserbauliche Anlagen) von mindestens 7,5 Mio. EUR netto.
    • Vergleichbare Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus sind jedenfalls: Bewegliche Wehre, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Sperrtore oder Schleusen mit mind. 12,0 m lichter Verschlussweite und zugehöriger Stauhöhe von mind. 4,0 m.
    • -> Nachweis: Formblatt 3011, "Ref._IV_Formblatt Referenzen"
    • Hinweise: Eine Referenz kann auch die Anforderungen mehrerer Leistungsbereiche (I bis IV) für die Referenzen gefordert werden erfüllen und entsprechend angegeben/verwendet werden. Nur die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Leistungsbereiches ist nicht zulässig.
    • - Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen (§ 6a EU Nr. 3 b) VOB/A)
    • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie sei-
    • nem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
    • Die Mindestanforderungen sind der Tabelle auf Seite 17/28 (Punkt 3.2) der Datei "1002_Teilnahmebedingungen_TWB" zu entnehmen.
    • -> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung"
    • Hinweis: Sofern die Funktion/Rolle durch einen Nachunternehmer oder eine externe Stelle abgedeckt werden soll, genügt im Rahmen von Stufe I (Teilnahmephase) die Angabe "durch Nachun-ternehmer" oder "extern". Eintragung zusätzlich in Formblatt 3012 "Formblatt Nachunternehmer" (vgl. auch Ziff. 3.8) erforderlich.
    • Die konkrete Benennung von Personen sowie die Vorlage von Nachweisen (z. B. Zertifikate, Befä-higungsnachweise) in Stufe I ist lediglich insoweit erforderlich, wie dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich gefordert wird (vgl. u.a. Ziff. 3.5).
    • Darüber hinaus behält sich die AG vor, die konkrete Benennung von Personen, Nachunternehmern und sonstigen Stellen sowie die Vorlage von entsprechenden Nachweisen und Dokumenten (z. B. Zertifikate, Befähigungsnachweise, Bescheinigungen, persönliche Referenzen) im Rahmen von Stufe II (Angebotsphase) vor der Zuschlagserteilung zu verlangen. Diese Angaben sind auf Anforderung innerhalb einer von der Auftraggeberin gesetzten Frist vorzulegen.
    • - Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssi...
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bewerber folgende Nachweise zu erbringen

    • a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1, Nr. 1-10 VOB/A sowie den im Dokument "Eigenerklärung zur Eignung" aufgeführten Gründen i.S.v. § 6e EU Abs. 6, Nr. 1-9 VOB/A. Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine Auskunft aus dem Bundes- oder Gewerbezentralregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).
    • -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
    • b) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 6e EU Abs. 4 VOB/A). Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenträger zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).
    • -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
    • c) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes oder § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine Auskunft aus dem Bundes- oder Gewerbezentralregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).
    • -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
    • d) Eigenreklärung, Sanktionspaket: Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU)
    • 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
    • -> Nachweis: Formblatt 3005, "Formular 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket"

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Kalkulation78 KB2 Tabellen
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