Veröffentlichung 06.08.26 | Fragenfrist 28.08.26 | Abgabefrist 08.09.26 | Vertragsbeginn 19.10.26 |
Eignungskriterien
Eignung zur Berufsausübung - Die Eignung zur Berufsausübung wird durch die gewerberechtliche Anmeldung und Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Formblatt F12) nachgewiesen. Darüber hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass er im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG ist, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit. Eine Kopie dieser Erlaubnis ist dem Angebot beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt F2) nachgewiesen. Weiterhin sind Nachweise über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt F4), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F5), die Eigenerklärung zur Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte (Formblatt F6) sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2.000.000 EUR für Personen-, 1.000.000 EUR für Sach- und 100.000 EUR für Vermögensschäden (Formblatt F7) vorzulegen. Ergänzend ist eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Insolvenz- oder Liquidationsverfahren (Formblatt F13) einzureichen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von mindestens zwei in den letzten fünf Jahren erbrachten, vergleichbaren Referenzaufträgen mit Angaben zu Auftragswert, Leistungszeitraum und Auftraggeber (Formblatt F1) belegt. Zudem ist die durchschnittliche Zahl der in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Gesamt- und technischem Personal, anzugeben (Formblatt F3).
Zuverlässigkeit - Darüber hinaus sind weitere Erklärungen im Hinblick auf die Zuverlässigkeit des Bieters abzugeben. Hierzu zählen die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 (Formblatt F14) sowie gegebenenfalls eine Darstellung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Anlage 4).
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