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2026-10 DVG: Lieferung und Wartung von Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.06.2026
Angebotsfrist
Lieferung und Wartung von Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.06.26
Fragenfrist
06.07.26
Teilnahmefrist
14.07.26
Vertragsbeginn
30.06.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Duisburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
steinlein@dvv.de
Freischalten
Telefon
+49 2036043645
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Website
http://www.dvg-duisburg.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Persönliche Leistungsfähigkeit - - Angaben zum Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner) und zu den geschäftsführenden Personen (Anlage 1 - Formblatt TA 1),
    • - Ggf. Erklärung der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften (Anlage 1 - Formblatt TA 5)
    • - Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe, insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen (Anlage 1 - Formblatt TA 2),
    • - Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise (Anlage 1 - Formblatt TA 3),
    • - Antiterrorerklärung (Anlage 1 - Formblatt TA 8),
    • - Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage 1 - Formblatt TA 9),
    • - Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen) sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 SektVO (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der (ggf. im Angebot) angegebenen nicht eignungsrelevanten Nachunternehmer nach § 34 Abs. 1 SektVO vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Anlage 1 - Formblatt TA 4, TA 6 und TA 7). Die Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2,TA 3, TA 8 und TA 9 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.
    • Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Erklärung über den Gesamtumsatz (netto), den der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit der Lieferung von Niederflur-Linien-Omnibussen (Solobussen und/oder Gelenkbussen) mit Brennstoffzellenantrieb in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt hat - (Anlage 1 - Formblatt TA 3).
    • - Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen) sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 SektVO (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der (ggf. im Angebot) angegebenen nicht eignungsrelevanten Nachunternehmer nach § 34 Abs. 1 SektVO vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Anlage 1 - Formblatt TA 4, TA 6 und TA 7). Die Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2, TA 3, TA 8 und TA 9 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.
  • Technische Leistungsfähigkeit - Bewerber müssen über eine für den Auftrag ausreichende technische Leistungsfähigkeit verfügen. Der Auftraggeber wird Bewerber ausschließen, bei denen begründete Zweifel daran bestehen, dass sie die für die Leistungserbringung erforderliche technische Leistungsfähigkeit haben. Dies kann sich aufgrund nicht vorliegender Mindestreferenzen ergeben. Die Erfüllung der Mindestkriterien für die technische Leistungsfähigkeit ergibt sich aus den entsprechenden Angaben in Anlage 1 - Formblatt TA 3. Vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen als Mindestkriterien zur technischen Leistungsfähigkeit in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen

    • - Referenzen über die Lieferung von mindestens zwanzig (20) Solo-Niederflur-Linienomnibussen sowie mindestens zwanzig (20) Gelenk-Niederflur-Linienomnibussen mit Brennstoffzellenantrieb für den ÖPNV-Betrieb innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz nachzuweisen. Die Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht und vom jeweiligen Referenzauftraggeber abgenommen worden sein.
    • - Der Nachweis kann durch eine einzelne Referenz oder durch Kumulation mehrerer Referenzen erbracht werden. Dabei müssen insgesamt mindestens zwanzig (20) Solo-Niederflur-Linienomnibusse und mindestens zwanzig (20) Gelenk-Niederflur-Linienomnibusse nachgewiesen werden
    • (Anlage 1 - Formblatt TA 3)
    • Für jedes Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:
    • - Referenz-Nr.,
    • - Referenzbezeichnung,
    • - Referenzauftraggeber (Name, Anschrift),
    • - Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber (Name, Telefon / E-Mail),
    • - Auftragnehmer,
    • - Unteraufragnehmer für Teilleistungen (soweit einschlägig),
    • - Auftragsvolumen in Euro (netto) (freiwillige Angabe),
    • - Leistungszeitraum Auslieferung,
    • - Abnahmedatum
    • - Anzahl gelieferte Solo- und/oder Gelenk-Niederflur-Linienomnibusse,
    • - Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden.
    • - Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und 14001 (oder jeweils gleichwertig)
    • - Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen) sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 SektVO (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der (ggf. im Angebot) angegebenen nicht eignungsrelevanten Nachunternehmer nach § 34 Abs. 1 SektVO vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Anlage 1 - Formblatt TA 4, TA 6 und TA 7). Die Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2, TA 3, TA 8 und TA 9 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.
    • Von Bewerbergemeinschaften gemeinsam erbrachte Referenzen sind als solche anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben zu prüfen.
    • Persönliche Leistungsfähigkeit - - Angaben zum Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner) und zu den geschäftsführenden Personen (Anlage 1 - Formblatt TA 1),
    • - Ggf. Erklärung der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften (Anlage 1 - Formblatt TA 5)
    • - Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe, insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen (Anlage 1 - Formblatt TA 2),
    • - Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise (Anlage 1 - Formblatt TA 3),
    • - Antiterrorerklärung (Anlage 1 - Formblatt TA 8),
    • - Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage 1 - Formblatt TA 9),
    • - Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen) sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 SektVO (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der (ggf. im Angebot) angegebenen nicht eignungsrelevanten Nachunternehmer nach § 34 Abs. 1 SektVO vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Anlage 1 - Formblatt TA 4, TA 6 und TA 7). Die Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2,TA 3, TA 8 und TA 9 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.
    • Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Erklärung über den Gesamtumsatz (netto), den der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit der Lieferung von Niederflur-Linien-Omnibussen (Solobussen und/oder Gelenkbussen) mit Brennstoffzellenantrieb in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt hat - (Anlage 1 - Formblatt TA 3).
    • - Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen) sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 SektVO (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der (ggf. im Angebot) angegebenen nicht eignungsrelevanten Nachunternehmer nach § 34 Abs. 1 SektVO vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Anlage 1 - Formblatt TA 4, TA 6 und TA 7). Die Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2, TA 3, TA 8 und TA 9 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.
  • Technische Leistungsfähigkeit - Bewerber müssen über eine für den Auftrag ausreichende technische Leistungsfähigkeit verfügen. Der Auftraggeber wird Bewerber ausschließen, bei denen begründete Zweifel daran bestehen, dass sie die für die Leistungserbringung erforderliche technische Leistungsfähigkeit haben. Dies kann sich aufgrund nicht vorliegender Mindestreferenzen ergeben. Die Erfüllung der Mindestkriterien für die technische Leistungsfähigkeit ergibt sich aus den entsprechenden Angaben in Anlage 1 - Formblatt TA 3. Vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen als Mindestkriterien zur technischen Leistungsfähigkeit in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen

    • - Referenzen über die Lieferung von mindestens zwanzig (20) Solo-Niederflur-Linienomnibussen sowie mindestens zwanzig (20) Gelenk-Niederflur-Linienomnibussen mit Brennstoffzellenantrieb für den ÖPNV-Betrieb innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz nachzuweisen. Die Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht und vom jeweiligen Referenzauftraggeber abgenommen worden sein.
    • - Der Nachweis kann durch eine einzelne Referenz oder durch Kumulation mehrerer Referenzen erbracht werden. Dabei müssen insgesamt mindestens zwanzig (20) Solo-Niederflur-Linienomnibusse und mindestens zwanzig (20) Gelenk-Niederflur-Linienomnibusse nachgewiesen werden
    • (Anlage 1 - Formblatt TA 3)
    • Für jedes Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:
    • - Referenz-Nr.,
    • - Referenzbezeichnung,
    • - Referenzauftraggeber (Name, Anschrift),
    • - Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber (Name, Telefon / E-Mail),
    • - Auftragnehmer,
    • - Unteraufragnehmer für Teilleistungen (soweit einschlägig),
    • - Auftragsvolumen in Euro (netto) (freiwillige Angabe),
    • - Leistungszeitraum Auslieferung,
    • - Abnahmedatum
    • - Anzahl gelieferte Solo- und/oder Gelenk-Niederflur-Linienomnibusse,
    • - Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden.
    • - Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und 14001 (oder jeweils gleichwertig)
    • - Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen) sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 SektVO (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der (ggf. im Angebot) angegebenen nicht eignungsrelevanten Nachunternehmer nach § 34 Abs. 1 SektVO vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Anlage 1 - Formblatt TA 4, TA 6 und TA 7). Die Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2, TA 3, TA 8 und TA 9 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.
    • Von Bewerbergemeinschaften gemeinsam erbrachte Referenzen sind als solche anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben zu prüfen.

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