Veröffentlichung 15.06.26 | Fragenfrist 06.07.26 | Teilnahmefrist 14.07.26 | Vertragsbeginn 30.06.27 |
Eignungskriterien
Technische Leistungsfähigkeit - Bewerber müssen über eine für den Auftrag ausreichende technische Leistungsfähigkeit verfügen. Der Auftraggeber wird Bewerber ausschließen, bei denen begründete Zweifel daran bestehen, dass sie die für die Leistungserbringung erforderliche technische Leistungsfähigkeit haben. Dies kann sich aufgrund nicht vorliegender Mindestreferenzen ergeben. Die Erfüllung der Mindestkriterien für die technische Leistungsfähigkeit ergibt sich aus den entsprechenden Angaben in Anlage 1 - Formblatt TA 3. Vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen als Mindestkriterien zur technischen Leistungsfähigkeit in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen
Technische Leistungsfähigkeit - Bewerber müssen über eine für den Auftrag ausreichende technische Leistungsfähigkeit verfügen. Der Auftraggeber wird Bewerber ausschließen, bei denen begründete Zweifel daran bestehen, dass sie die für die Leistungserbringung erforderliche technische Leistungsfähigkeit haben. Dies kann sich aufgrund nicht vorliegender Mindestreferenzen ergeben. Die Erfüllung der Mindestkriterien für die technische Leistungsfähigkeit ergibt sich aus den entsprechenden Angaben in Anlage 1 - Formblatt TA 3. Vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen als Mindestkriterien zur technischen Leistungsfähigkeit in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen
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