2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Bundesstraße 436 in Leer, das Bestandsbauwerk "B436 ü. Roßbergstraße und DB-Strecke" durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das Bauwerk überführt den sogennanten "Stadtring Leer" über die "Große Roßbergstraße" sowie über das Doppelgleis Nr. 2931 Emden - Leer und das Gleis Nr. 1520 Oldenburg-Emden. Die Brücke stellt eine verlässliche Anbdingung des gesamten Leeraner Stadtgebietes sicher und verbindet zudem die B436 über die B70 mit der A31. Die Verkehrstärke in diesem Abschnitt der der B436 betrug im Jahr 2021 17.700 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von ca. 2,8 %. Das Bauwerk wurde im Jahr 2023 einer Nachrechnung unterzogen. Als Resultat draus ist die Brücke auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16 Tonnen beschränkt worden. Das Bestandsbauwerk hat einen 4-feldrigen Überbau als Spannbetonplatte. Weiterführende Unterlagen sind dem Bauwerksbuch und den Bestandsunterlagen der Anlagen 3.1 bis 3.3 zu entnehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
25.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
Vertragslaufzeit
31 Tage
E-Mail
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon
+49 5113034-01
Website
http://www.strassenbau.niedersachsen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

  • Referenzen: Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Ange-botes abgeschlossen (Bezogen auf die jeweils zuletzt bearbeitete Leistungsphase. Ist bei einem Projekt die Leistungsphase 3 abgeschlossen, die Leistungsphase 6 aber noch nicht, kann das Projekt dennoch eingereicht werden. Die Leistungsphase 6 würde dann entsprechend der vorliegenden Bewertungsmatrix nicht bewertet werden.) wurden. Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Pro-jektleitung). Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Neubau oder Er-satzneubau, keine Behelfsbrücken) beinhalten. Es ist mindestens eine Referenz für eine Straßenbrücke einzureichen, die die Mindestbedingung zur Wertung der Referenz erfüllt. Jede Referenz wird separat bewertet (s. Wertungsmatrix) Jede Referenz kann maximal = 11 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für Bewerber als auch für Projektleitung jeweils 33 Punkte (3 Referenzen á 11 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert. Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/66 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wer-tungskriterium 1 Preis zu erzeugen.

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