Veröffentlichung 29.05.26 | Abgabefrist 29.06.26 |
Eignungskriterien
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbrin-gung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Mindeststandard: 3 Prüfberichte, sowie weitere unten genannte Nachweise Vorlage eines Nachweises eines gültigen VFIB-Zertifikates von den Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen und dem Hauptverantwortlicher Prüfingenieur + Stellvertretung Nachweis der laufenden Fort- und Weiterbildung im konstruktiven Ingenieurbau der letzten 3 Jah-re von den Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen und dem Hauptverantwortlicher Prüfingenieur + Stellvertretung Vorlage von mind. 3 Prüfberichten der Prüfung von Bauwerken unterschiedlicher Bauwerksart (max. 3 Jahre alt) einschl. Eingabe in SIB-Bauwerke von den Personen, die die Leistung tatsäch-lich ausführen und dem Hauptverantwortlicher Prüfingenieur + Stellvertretung Nachweise der Qualifikation gem. "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnis zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)" von den Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Nachweis über die Verfügbarkeit der erforderlichen technisches Ausstattung gem. Anlage 5 der Leistungsbeschreibung
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest-standards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
Zuschlagskriterien
Preis/Honorar: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Referenzen des Unternehmens: Referenzen des Büros hinsichtlich Ausstattung und Personal sowie vergleichbare bzw. für die Vertragserfüllung förderliche Leistungen - ISO 9001 : bzw. ISO 9000ff je 1 Punkt - PQ-Verein bzw. VFIB- Verein je 1 Punkt - Erfahrungen mit der DB je 1 Punkt - Tätigkeiten in Planung oder Durchführung von Bau- und Erhaltungsmaßnahmen je 1 Punkt - Tätigkeit in bes. Aufgabengebiet (z.B. Stahlbau) je 1 Punkt - Sonstige besondere, herausragende Referenzen je 1 Punkt
Referenzen des vorgesehenen Hauptverantwortlichen Prüfers
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