Veröffentlichung 10.07.26 | Abgabefrist 13.08.26 |
Eignungskriterien
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Als Mindestanforderung gilt der erfolgreiche Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (Diplom, Bachelor oder Master) in einem einschlägigen Fachgebiet, insbesondere: Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur, Umweltwissenschaften, Geographie, Biologie oder eines vergleichbaren Studiengangs mit fachlichem Schwerpunkt im Bereich Naturschutz, Landschaftsplanung, Ökologie oder Umweltplanung. Der Nachweis ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Abschlusszeugnis) zu führen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Einmalige Erstellung von faunistischer Leistung und einer Biotoptypenkartierung einschließlich der Erarbeitung eines artenschutzfachlichen Beitrags bzw. Artenschutzfachbeitrags
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: 2 Referenzen für die Erstellung einer faunistischen Leistung und Biotoptypenkartierung mit Artenschutzfachbeitrag für einen Untersuchungsraum von mindestens 20 ha.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem vorweisen.
Zuschlagskriterien
Honorar/Preis: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: ? 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. ? 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. ? Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. ? Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
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