Veröffentlichung 10.07.26 | Abgabefrist 12.08.26 |
Eignungskriterien
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Es ist mindestens eine Referenz Straßenbrücke jeweils für den Projektverantwortlichen Konstruktiver Ingenieurbau und den Bewerber abzugeben, s. Anlage 2.2 Bewertungsmatrix
§ 46 (3) Nr. 6 VgV
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystems verfügen
Zuschlagskriterien
Preis/Honorar: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Referenzen: Weitere Erläuterung, s. Anlage 2.2 Bewertungsmatrix - Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen (Bezogen auf die jeweils zuletzt bearbeitete Leistungsphase. Ist bei einem Projekt die Leistungsphase 3 abgeschlossen, die Leistungsphase 6 aber noch nicht, kann das Projekt dennoch eingereicht werden. Die Leistungsphase 6 würde dann entsprechend der vorliegenden Bewertungsmatrix nicht bewertet werden.) wurden. - Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung). - Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Neubau oder Ersatzneubau) beinhalten. - Es ist mindestens eine Straßenbrücke für den Projektverantwortlichen Konstruktiver Ingenieurbau und den Bewerber abzugeben (Mindeststandard). Berechnung der Punkte: Jede Referenz wird separat bewertet. Jede Referenz kann maximal = 10 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für Bewerber als auch für Projektleitung jeweils 30 Punkte (3 Referenzen á 10 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert. Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/60 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wertungskriterium 1 Preis zu erzeugen
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