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2026-53_B248_Grabow_Lüchow_Saaße_OP_VA_planungsbegl_Vermessung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg - beabsichtigt die Erneuerung der Bundesstraße B 248 von Grabow über die Ortsumfahrung Lüchow bis Saaße. Der Planungsabschnitt ist etwa 10 km lang und umfasst die Abschnitte 917, 935, 955 und 960. Der Planungsgegenstand umfasst insbesondere: - die Erneuerung der Fahrbahn der B 248 auf einer Länge von rund 10 km. Art, Tiefe und abschnittsweise Abgrenzung der erforderlichen Erneuerung - von der Erneuerung der Asphaltdeck- und Asphaltbinderschicht bis zur vollständigen Erneuerung des Asphaltoberbaus einschließlich erforderlicher Tragschichten - sind auf Grundlage der vorhandenen Untersuchungen, der planungsbegleitenden Vermessung und der fachlichen Bewertung des Auftragnehmers zu ermitteln, im Ausbauvorschlag zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen; - die begleitenden Radwege vom westlichen Kreisverkehrsplatz in Richtung Grabow und vom östlichen Kreisverkehrsplatz in Richtung Saaße, überwiegend mit Deckschichterneuerung und abschnittsweise grundhafter Erneuerung; - Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich bis zum Ende der jeweiligen Ausrundung; - punktuelle Instandsetzungen und Anpassungen der vorhandenen Entwässerung; - Fahrbahnmarkierungen, Kleinbeschilderung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Bankette, Seitenbereiche und sonstige Straßenausstattung; - verkehrsanlagenbezogene Leistungen auf vorhandenen Brückenbauwerken, insbesondere Beläge, Rinnen sowie Anschlüsse und Übergänge. Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieurbauwerke sind nicht Gegenstand dieser Vergabe.

Zeitplan

Veröffentlichung
22.07.26
Abgabefrist
24.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Lüneburg, Deutschland
Vertragslaufzeit
8 Tage
E-Mail
NLStBV-Z-Vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon
+49 5113034-01
Website
http://www.strassenbau.niedersachsen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.

  • § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.

  • § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - Projektleiter Verkehrsanlagen: einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium (Bauingenieurwesen, Verkehrswesen oder vergleichbar) und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. - Vermessungsleiter: einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium (Vermessungswesen, Geodäsie, Bauingenieurwesen oder vergleichbar) und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Ingenieur- beziehungsweise planungsbegleitenden Vermessung.

  • § 46 (3) Nr. 1 VgV

    • Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Mindestens zwei geeignete Unternehmensreferenzen: (1) Objektplanung einer klassifizierten Straße mit Baukosten von mindestens 5 Mio. EUR netto
    • (2) planungsbegleitende Vermessung einer Verkehrsanlage. Bei Bietergemeinschaften oder unter Einbeziehung geeigneter Unterauftragnehmer ist die gemeinsame Erfüllung zulässig.
  • § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

  • Erfahrung des vorgesehenen Schlüsselpersonals

    • Gewertet werden ausschließlich Referenzen der mit dem Angebot verbindlich benannten Schlüsselper-sonen. Für den Projektleiter Verkehrsanlagen und den Vermessungsleiter dürfen jeweils höchstens drei Referenzen aus den letzten acht Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist angegeben werden. Die jeweilige Person muss die Referenzleistung in projektleitender oder fachlich verantwortlicher Funktion erbracht haben. Die fünf Bewertungsmerkmale können mit unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden. Für je-des Bewertungsmerkmal muss mindestens eine der eingereichten Referenzen das Merkmal vollständig erfüllen. Mehrere unvollständige Referenzen werden nicht zusammengezählt. Eine Referenz kann mehrere Bewertungsmerkmale erfüllen. Jedes Bewertungsmerkmal wird nur einmal bewertet. Jedes vollständig und nachvollziehbar belegte Merkmal erhält 1 Punkt. Teilweise, widersprüchliche oder nicht überprüfbare Angaben erhalten für das betreffende Merkmal 0 Punkte. Maximal sind 5 Punkte erreichbar. Bewertungsmerkmale: - Projektleiter Verkehrsanlagen: Erneuerung oder Ausbau einer klassifizierten Straße im Bestand mit einer Planungsstrecke von mindestens 5 km
    • die Person hat wesentliche Leistungen der LP 3, 5 und 6 erbracht. - Projektleiter Verkehrsanlagen: Erstellung von Vergabeunterlagen für mindestens drei fachlich getrennte Bauleistungslose, darunter Erd-/Straßenbau sowie mindestens eines der Bereiche Verkehrssi-cherung, Markierung oder Fahrzeugrückhaltesysteme. - Projektleiter Verkehrsanlagen: Bearbeitung eines Bauphasen-/Verkehrsführungskonzeptes mit Umleitung sowie Schnittstellen zu Radverkehr und/oder Knotenpunkten. - Vermessungsleiter: planungsbegleitende Vermessung einer klassifizierten Straße von mindestens 5 km unter Einsatz von mobilem Laserscanning. - Vermessungsleiter: verantwortliche Bearbeitung eines Festpunktfeldes und Übergabe weiterverarbeitbarer Straßenbestandsdaten einschließlich DLM/DGM und klassifizierter Punktwolke
    • OKSTRA oder ein gleichwertiger strukturierter Datenaustausch wurde angewendet. Bei noch nicht vollständig abgeschlossenen Referenzprojekten werden nur solche Leistungen und Leistungsphasen berücksichtigt, die vor Ablauf der Angebotsfrist nachweislich abgeschlossen wurden.
  • Projektspezifischer Personaleinsatz und Qualitätssicherung

    • Einzureichen ist eine auf höchstens drei DIN-A4-Seiten begrenzte Darstellung. Gefordert wird kein technischer Lösungsvorschlag, sondern ausschließlich die organisatorische Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung. Für jeden vollständig und projektspezifisch dargestellten Inhalt wird 1 Punkt vergeben. Fehlt ein gefordertes Element oder bleibt die Darstellung lediglich allgemein, erhält der betreffende Punkt 0 Punkte. Maximal sind 5 Punkte erreichbar. Vollständig darzustellender Inhalt: - Projektteam: namentliche Benennung von Projektleiter, Vermessungsleiter und Vertretungen
    • eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten und Leistungsbereiche. - Kapazität und Termine: nachvollziehbarer Personaleinsatz nach Projektphasen, aus dem die personelle Absicherung der fünf verbindlichen Zwischentermine hervorgeht. - Schnittstellen: organisatorische Verzahnung von Objektplanung und Vermessung sowie Umgang mit den vier Bauleistungsfachlosen, Bauwerksunterlagen und Voruntersuchungen. - Qualitätssicherung: Vier-Augen-Prinzip durch Projektleiter und Büroleiter, Einsatz der NLStBV-Checklisten sowie Plan-, Mengen-, Daten- und Versionsprüfung vor Übergaben. - Kommunikation und Risiken: festgelegter Berichts-/Abstimmungsweg und ein konkretes Verfahren für fehlende oder widersprüchliche Grundlagen sowie Termin- und Kostenrisiken.

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