Veröffentlichung 07.05.25 | Teilnahmefrist 05.06.25 |
Eignungskriterien
Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen ist bei Abgabe des Honorarangebots vorzulegen. Die Betragshöhe ist im Auftragsfalle durch schriftliche Zusage des Versicherers über die Bereitschaft zur erforderlichen Höhe der Deckungssumme oder durch den Abschluss einer objektbezogenen Versicherung zu bestätigen. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 2.000.000,- Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 2.000.000,- Euro
Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter (MA mit Abschluss Dipl.-Ing., Master, Bachelor, Techniker im Bereich Technische Ausrüstung / Elektro oder gleichwertige Qualifikation) durchschnittliche Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter (MA) der letzten 3 Geschäftsjahre (2022 / 2023 / 2024) bis 2 MA: 1 Punkt 3 bis 4 MA: 3 Punkte über 4 MA: 5 Punkte Im Bereich 1: Technische Leistungsfähigkeit beträgt die zu erreichende Mindestpunktzahl 1 Punkt.
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von Referenzprojekten, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen und aussagekräftige Referenzen zu erhalten, weicht der geforderte Zeitraum, in der die aufgeführten Referenzprojekte an den Nutzer übergeben werden müssen, von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV ab und wurde auf 10 Jahre festgelegt. Ein zusätzliches Datenblatt mit Darstellung der Referenzprojekte ist zulässig, die ergänzenden Referenzblätter sollten jedoch je Referenzprojekt auf eine DIN A4-Seite, vorzugsweise Querformat, beschränkt werden. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen. Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln. Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht. 2.1 Referenzprojekt Kategorie A Neubau oder Umbau/Sanierung Schul-, Institutsgebäude oder Bildungsbau (vergleichbares Projekt) - mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 55 HOAI; LPH 4 kann übersprungen werden - Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI - Baukosten KG 440,450, 460 und 480
Zuschlagskriterien
Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams: 1.1. Struktur / Qualifikation des Projektteams insgesamt zur Erfüllung der Aufgabenstellung (0-5 Punkte, Wichtung 15) 1.2. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Projektleitung (0-5 Punkte, Wichtung 10) 1.3. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Bauleitung (0-5 Punkte, Wichtung 15)
Arbeitsstruktur und Methodik
Honorarparameter: 3.1. Gesamthonorarangebot Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / Elektro nach §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 sowie Leistungsphase 4 für Anlagengruppe 1 gemäß § 55 HOAI und besondere Leistung: Bestandserhebung Gemeinschaftsschule. Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist eine Begründung gemäß § 56 Abs. 3 bzw. Anlage 15 Nr. 15.2 einzureichen. Das Gesamthonorarangebot umfasst die Teilhonorare für: Bauabschnitt (BA1): Sanierung Gebäude C und Abbruch Gebäude D Bauabschnitt (BA2): Teilsanierung Gebäude A Bauabschnitt (BA3): Teilsanierung + Umbau Gebäude A und Sanierung Gebäude B Bauabschnitt (BA4): Neubau allgemeinbildende Schule Anzugeben sind für jeden Bauabschnitt jeweils: - Honorarzone - Honorarsatz - Umbauzuschlag für BA1, 2 und 3 - prozentuale Zuschläge für besondere Leistungen auf das Grundleistungshonorar - Honorar besondere Leistung Bestandserhebung - etwaige Zu-/Abschläge auf das Gesamthonorar (Grundleistungen) - Nebenkosten als Pauschale (v. H. des Netto-Gesamthonorars).
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