Veröffentlichung 19.03.25 | Fragenfrist 10.04.25 | Teilnahmefrist 17.04.25 |
Eignungskriterien
Berufshaftpflichtversicherung: Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen ist bei Abgabe des Honorarangebots vorzulegen. Die Betragshöhe ist im Auftragsfalle durch schriftliche Zusage des Versicherers über die Bereitschaft zur erforderlichen Höhe der Deckungssumme oder durch den Abschluss einer objektbezogenen Versicherung zu bestätigen. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 2.000.000,- Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 2.000.000,- Euro
1. Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter: Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter (MA mit Abschluss Dipl.-Ing., Master, Bachelor, Techniker im Bereich Technische Ausrüstung / Elektro oder gleichwertige Qualifikation) durchschnittliche Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter (MA) der letzten 3 Geschäftsjahre (2022 / 2023 / 2024) bis 2 MA: 1 Punkt 3 bis 4 MA: 3 Punkte über 4 MA: 5 Punkte Im Bereich 1: Technische Leistungsfähigkeit beträgt die zu erreichende Mindestpunktzahl 1 Punkt.
2. Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen
Zuschlagskriterien
Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams: 1.1. Struktur / Qualifikation des Projektteams insgesamt zur Erfüllung der Aufgabenstellung (0-5 Punkte, Wichtung 15) 1.2. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Projektleitung (0-5 Punkte, Wichtung 10) 1.3. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Bauleitung (0-5 Punkte, Wichtung 15)
Arbeitsstruktur und Methodik
Honorarparameter: 3.1. Gesamthonorarangebot Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / Elektro nach §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 sowie Leistungsphase 4 für Anlagengruppe 1 gemäß § 55 HOAI und besondere Leistung: Bestandserhebung Gemeinschaftsschule. Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist eine Begründung gemäß § 56 Abs. 3 bzw. Anlage 15 Nr. 15.2 einzureichen. Das Gesamthonorarangebot umfasst die Teilhonorare für: Bauabschnitt (BA1): Sanierung Gebäude C und Abbruch Gebäude D Bauabschnitt (BA2): Teilsanierung Gebäude A Bauabschnitt (BA3): Teilsanierung + Umbau Gebäude A und Sanierung Gebäude B Bauabschnitt (BA4): Neubau allgemeinbildende Schule Anzugeben sind für jeden Bauabschnitt jeweils: - Honorarzone - Honorarsatz - Umbauzuschlag für BA1, 2 und 3 - prozentuale Zuschläge für besondere Leistungen auf das Grundleistungshonorar - Honorar besondere Leistung Bestandserhebung - etwaige Zu-/Abschläge auf das Gesamthonorar (Grundleistungen) - Nebenkosten als Pauschale (v. H. des Netto-Gesamthonorars).
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