Frist abgelaufen

22.05.02-Kfz-SV-2024

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.04.2024
Angebotsfrist
10.05.2024
Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme von Kfz-Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten zu Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung, Ursachenermittlung und Rekonstruktion von Fahrzeugunfällen und Ladungssicherungsgutachten im Auftrag der Kreispolizeibehörde Wesel
Vergabeunterlagen
6 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
08.04.24
Fragenfrist
02.05.24
Abgabefrist
10.05.24
Öffnung
10.05.24
Vertragsbeginn
01.08.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Wesel, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
DirZADezZA1.wesel@polizei.nrw.de
Freischalten
Telefon
+49 281107-2117
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Es ist ein Nachweis zu erbringen:
    • - Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (Formular 521 EU)
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen.
    • - Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung -VO-2022-833).
    • Vom Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt.
  • Sonstiges: Mit dem Angebot ist eine Namensliste des für die Verwendung bei der Kreispolizeibehörde Wesel vorgesehen Personals nebst der nachstehend geforderten Qualifikationsnachweise einzureichen. Bei Neueinstellungen oder Personalveränderungen während der Vertragslaufzeit sind die Nachweise und Erklärungen unaufgefordert nachzureichen.

  • Eignung zur Berufsausübung

    • Fachlos 1:
    • Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 1 zu erbringen:
    • - Qualifikation als Kfz-Sachverständiger für Kraftfahrzeugunfallursachen
    • - Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung
    • - Zertifizierte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
    • - Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
    • Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
    • durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten.
    • Fachlos 2:
    • Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 2 zu erbringen:
    • - Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unfallrekonstruktion
    • - Zertifizierte Sachverständige für Unfallrekonstruktion nach DIN EN ISO/IEC 17024
    • - Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Unfallrekonstruktion
    • - Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
    • Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
    • durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe der jeweiligen Ansprechpartner nebst Kontaktdaten.
    • Fachlos 3:
    • Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 3 zu erbringen:
    • - Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Ladungssicherung, Verpackung und Ladeeinheitenbildung sowie Schadens- und Ursachenanalyse
    • - Zertifizierte Sachverständige für den Straßenverkehr nach DIN EN ISO/IEC 17024
    • - Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Ladungssicherung
    • - Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
    • Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
    • durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Der oder die Sachverständige muss über fundierte Grundkenntnisse aktueller Unfallrekonstruktionsprogramme verfügen. Für Beweissicherungsverfahren ist außerdem erforderlich, dass sowohl das Tatortvermessungsverfahren des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (Elcovision) sowie das von der Polizei Nordrhein-Westfalen angewandte Monobildverfahren (Monobild digital) sicher angewendet bzw. ausgewertet werden kann. Die Anwendung und Auswertung des Tatortvermessungsverfahren (Elcovision) und des Monobildverfahrens (Monobild digital) ist per Eigenerklärung nachzuweisen.
    • Bei Einsatz von Verkehrsunfallaufnahmeteams werden 3D-Messergebnisse sowie auch digitale Fahrzeugspuren (z.B. Auslesung der Fehlerspeicher und Airbagsteuergeräte) produziert und gesichert. Daher sind hierbei zwingend Kenntnisse im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Daten erforderlich.
    • Die Leistungen des jeweiligen Fachloses sind lediglich durch einen Kfz-Sachverständigen des Auftragnehmers zu erbringen. Über die erforderliche Personalstärke bei Sachverständigentätigkeiten entscheiden jedoch ausschließlich der zuständige, den Einsatz leitende Polizeivollzugsbeamte bzw. der zuständige Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats der Kreispolizeibehörde Wesel. Nur wenn der Auftraggeber einen weiteren Kfz-Sachverständigen für erforderlich hält, kann dieser zusätzlich mit eingesetzt und dessen Leistung auch nach den Bestimmungen des Vertrages abgerechnet werden. Bei Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Umständen des Ausfalls des Stammpersonals müssen fachlich erfahrene Ersatzkräfte zur Verfügung gestellt werden und ein Nachweis über die berufliche Leistungsfähigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden.
    • Für die Tätigkeit sind folgende Dokumente bzw. Formulare einzureichen:
    • - polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate (nach Zuschlagserteilung)
    • Das polizeiliche Führungszeugnis ist vom Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB12 Seiten
Eigenerklärung124 KB24 Seiten
Eignungskriterien56 KB4 Seiten
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