Veröffentlichung 30.06.26 | Teilnahmefrist 28.07.26 |
Eignungskriterien
Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner und entsprechende Bietergemeinschaften. Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenübertritt und der sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt. Er trägt gegenüber dem Bauherrn die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen. Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten nach § 75 Abs. 1 VgV oder die Berufsqualifikation des Berufs des beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs nach § 75 Abs. 2 VgV erfüllen. Architekt ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Beratender Ingenieur oder Ingenieur ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäfts-zweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevoll-mächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Zulassungskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zulassungskriterien
Zuschlagskriterien
A. Wettbewerbsergebnis: Für das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält: 1. Preis = 10 Punkte 2. Preis = 8 Punkte 3. Preis = 6 Punkte 4. Preis = 4 Punkte 5. Preis = 2 Punkte
B. Überarbeitung des Entwurfs: Darstellung der beabsichtigten Umsetzungsstrategie zum Wettbewerbsbeitrag (Überarbeitung und Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs) Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Entwurfes in Bezug auf die Anforderungen: Architektonische Qualität, Funktionalität, Flächeneffizienz, Kosteneffizienz, Nachhaltigkeit, Energiekonzept. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute Weiterentwicklung 8 Punkte = gute Weiterentwicklung 6 Punkte = befriedigende Weiterentwicklung 4 Punkte = ausreichende Weiterentwicklung 2 Punkte = mangelhafte Weiterentwicklung 0 Punkte = ungenügende Weiterentwicklung
C. Projektorganisation / Team / Präsenz vor Ort / Projektmanagement:: Projektorganisation / Team / Präsenz vor Ort / Projektmanagement: Unterkriterien: B.1: Darstellung der Kostenermittlung, -kontrolle und des Qualitäts- und Nachtragsmanagements: 10% von insgesamt 30% B.2: Darstellung und Plausibilität des Grobterminplans vom vorgesehen Planungsbeginn bis zur Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer inkl. Angaben zur Personalverfügbarkeit: 10 % von insgesamt 30 % B.3: Qualifikationen und Erfahrungen / Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams nebst Verfügbarkeit des Projektteams und örtliche Präsenz im Zuge der Projektabwicklung: 10 % von insgesamt 30 % Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf die Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und das Zusammenwirken des Projektteams. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gutes Konzept 8 Punkte = gutes Konzept 6 Punkte = befriedigendes Konzept 4 Punkte = ausreichendes Konzept 2 Punkte = mangelhaftes Konzept 0 Punkte = ungenügendes Konzept
D. Honorar: Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzüglich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß den Honorarangebotsblättern. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 20 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 200 Punkte erreichbar. - 10 Punkte: Angebot mit der niedrigsten geprüften Honorarsumme - 0 Punkte: fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen der niedrigsten geprüften Honorarsumme - Alle Angebote, die über dem fiktiven Angebot liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. - Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
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