Veröffentlichung 13.10.23 | Abgabefrist 20.11.23 | Öffnung 27.11.23 |
Eignungskriterien
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen. EK03 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. EK04 Ersatz von Mitarbeitenden Im Rahmen der Auftragserfüllung können wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Er kann im Bedarfsfall eine gleichwertige Person empfehlen, welche die Leistungserbringung vertretend übernehmen kann. Es ist möglich, dass diese gleichwertige Person bei einem Subunternehmen angestellt ist und dieses Subunternehmen nach Absprache mit dem BFE nachträglich aufgenommen wird. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK05 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK06 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in Anhang 9 und 10 vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK07 Unabhängigkeitserklärung Die angebotenen Experten sind bei keinem laufenden oder geplanten Geothermieprojekt vertraglich involviert, welches zu Subventionen des BFE nach EnG oder CO2 berechtigt ist oder plant, ein derartiges Subventionsgesuch einzureichen. Nachweis Schriftliche Bestätigung und Einreichen der rechtsgültig unterzeichneten Unbefangenheitserklärung in Anhang 6. EK08 Reisebereitschaft Der Anbieter ist bereit, zweimal jährlich bei einem physischen Meeting vor Ort beim BFE in Ittigen dabei zu sein. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK09 Bestätigung zur Zusammenarbeit Der Anbieter ist bereit, mit weiteren Vertragspartnern des BFE (ggf. auch losübergreifend) zusammen zu arbeiten. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Zuschlagskriterien
ZK01 Preis
ZK02 Relevanz der Erfahrung
ZK03 Englischkenntnisse
ZK04 Anbieterpräsentation
Welche davon erfüllen Sie?
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