Frist abgelaufen

(23262) 101 IT-Dienstleistungen Service-Desk Parlamentsdienste

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.01.2024
Angebotsfrist
16.02.2024
Die Informatik unterstützt schwergewichtig die Mitarbeitenden der Parlamentsdienste und die Ratsmitglieder sowie die Mitarbeitenden der Fraktionssekretariate im Rahmen des parlamentarischen Mandats. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen drei fachlich versierte Auftragnehmerinnen evaluiert werden, welche mit ihren Fachpersonen für die Parlamentsdienste IT-Dienstleistungen im Bereich Service-Desk erbringen können. Kurzbeschreibung IKT Supporter-Spezialisten Unterstützen der Anwendenden und Warten von Applikationen, Arbeitsplatz-System sowie deren Software, Entgegennehmen von Störungsmeldungen aller Art, Ausarbeiten von Anforderungen an ICT-Lösungen und Koordinieren/Überwachen von Testaktivitäten. Es sind insgesamt zwei Personen im Angebot anzubieten. Eine Person soll dabei für das Profil «Bereitstellung Hardware» eingesetzt werden und eine Person für das Profil «Support».

Zeitplan

Veröffentlichung
09.01.24
Abgabefrist
16.02.24
Öffnung
22.02.24
Vertragsbeginn
01.04.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bern, Deutschland
E-Mail
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Telefon
+41 58 461 13 40
Website
https://www.simap.ch

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis

    • Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Ansprechpartner Die Anbieterin verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC sowie des Stellvertreters. EK03 Personelle Ressourcen Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag vorgesehenen personellen Ressourcen. EK04 Personensicherheitsprüfung Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK05 Bereitschaft zum Ersatz von Mitarbeitenden: Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: • Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. • Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. • Die bei einem Wechsel anfallende Einarbeitungszeit (bis zu 5 Tage) für den Knowhow-Transfer fällt zu Lasten der Anbieterin. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK06 Verfügbarkeit Die Anbieterin bestätigt, dass die beiden angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen unmittelbar (im Arbeitsverhältnis) an die Anbieterin vertraglich gebunden sind und diese innerhalb eines Monats nach Abschluss des Rahmenvertrages die Leistungen mit einem Pensum von 80-100% erbringen könnten. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen. Für den unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall einer angebotenen Person ist eine Stellvertretung mit gleichwertiger Ausbildung sicher zu stellen. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK07 Arbeitsort Die Anbieterin ist bereit, das Parlamentsgebäude in Bern als Arbeitsort zu akzeptieren und Arbeiten auf Anfrage soweit notwendig an von der Auftraggeberin bereitgestellten Arbeitsplätzen in Bern zu erbringen. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK08 Infrastruktur und Arbeitsinstrumente Die Anbieterin bestätigt, dass sie bei Einsätzen bei den Parlamentsdiensten eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Smartphone, Zeiterfassung usw.). Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK11 Vertraulichkeitserklärung Die Anbieterin ist bereit, für all ihre eingesetzten Mitarbeitenden eine Vertraulichkeitserklärung gemäss Anhang 6 des Pflichtenhefts abzuschliessen. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK12 Einhaltung Datenschutz Die Anbieterin garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss: - dem Bundesgesetz vom 25. September 2020 über den Datenschutz [DSG
    • SR 235.1] (Stand 01. September 2023)
    • - der Verordnung vom 31. August 2022 über den Datenschutz [DSV
    • SR 235.11] (Stand 01. September 2023)
    • - der Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik [VDTI
    • SR 172.010.58] (Stand 01. Januar 2022) - den Vorgaben des NCSC vom 01. März 2022 zum IT-Grundschutz in der Bundesverwaltung - IKT-Weisung der Parlamentsdienste (Anhang 5) Die Anbieterin garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK13 Bewilligung Personalverleih Die Anbieterin bestätigt, dass sie über eine gültige Bewilligung für Personalverleih (kantonal oder eidgenössisch) verfügt. Nachweis Schriftliche Bestätigung und Kopie der Bewilligung.
  • Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Zuschlagskriterien

  • ZK1 Qualitätskriterien

  • ZK2 Preise und Kosten

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB16 Seiten
Eignungskriterien89 KB32 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB12 Seiten
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