Frist abgelaufen

(23267) 101 R040-Sanitätsdienst im Parlamentsgebäude

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.03.2024
Angebotsfrist
05.04.2024
Der Auftrag beinhaltet die Sicherstellung eines professionellen Sanitätsdienstes durch mindestens zwei Personen während der Sessionen der Eidgenössischen Räte sowie an diversen Anlässen im Parlamentsgebäude in Bern. Bei medizinischen Notfällen ist die Erstversorgung und Betreuung zu übernehmen. Im Bedarfsfall ist der Rettungsdienst Sanitätspolizei der Stadt und der Region Bern anzufordern. Ebenfalls zum Auftrag gehört, das im Parlamentsgebäude in Bern zur Verfügung stehende Material auf Einsatztauglichkeit, Vollständigkeit und Ersatzbedarf zu kontrollieren.

Zeitplan

Veröffentlichung
07.03.24
Abgabefrist
05.04.24
Öffnung
11.04.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bern, Deutschland
Vertragslaufzeit
60 Tage
E-Mail
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Telefon
+41 58 461 13 40
Website
https://www.simap.ch

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind: Er muss den Nachweis erbringen, dass er im Jahr 2022 mindestens eine Grossveranstaltung (500+ Personen) sowie weitere zwei solche Grossveranstaltungen im Jahr 2019 oder davor betreut hat. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 3) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter muss die geforderten Einsätze im Rahmen des im Pflichtenheft aufgeführten Grundauftrages mit min. zwei Personen abdecken. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen. EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. EK05 Sprachkenntnisse Der Anbieter muss für die Einsätze Personen mit für die Funktion ausreichenden Deutsch- und Französischkenntnissen zur Verfügung stellen: Deutsch B2, Französisch B1 oder umgekehrt. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Personen. EK06 Strafregisterauszug Der Anbieter muss für die Einsätze Personen ohne Eintrag im Strafregister einsetzen. Nachweis Bestätigung des Anbieters. EK07 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Bestätigung des Anbieters. EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024) Nachweis Bestätigung des Anbieters. EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Bestätigung des Anbieters. EK10 Ausbildung des Personals Der Anbieter muss die Einsätze mit mindestens zwei Personen sicherstellen, davon mindestens eine dipl. Rettungssanitäterin oder ein dipl. Rettungssanitäter, respektive eine dipl. Pflegefachperson. Als zweite Person kommen auch Fachpersonen Gesundheit EFZ oder Transportsanitäterinnen oder –sanitäter in Frage. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Ausbildungen der Personen. EK11 Flexibilität im Einsatz Der Anbieter muss den Grundauftrag in zeitlicher Hinsicht gewährleisten. Kurzfristige Einsatzverlängerungen, z. B. wegen einer Open-End-Sitzung, werden gemäss Bezugsregelungen für Optionen bezogen. Nachweis Bestätigung des Anbieters. EK12 Anlässe Der Anbieter muss zusätzliche Einsätze gemäss Bezugsregelungen für Optionen sicherstellen. Nachweis Bestätigung des Anbieters. EK13 Material Der Anbieter muss das für seine Aufgabenerfüllung inkl. Ausbildungen notwendige Material selbst zur Verfügung stellen. Nachweis Bestätigung des Anbieters. EK14 Materialkontrolle Für die Kontrolle des Materials, welches der Anbieter zur Auftragserfüllung im Parlamentsgebäude lagert, ist der Anbieter verantwortlich. Der Anbieter muss das im Parlamentsgebäude zur Verfügung stehende Material (z. B. Defibrillatoren, Sanitätsrucksäcke usw.) auf Einsatztauglichkeit, Vollständigkeit und Ersatzbedarf kontrollieren können. Nachweis Bestätigung des Anbieters. EK15 Organisation und Abläufe der Schweizer Blaulichtorganisationen Der Anbieter kennt die Organisation und Abläufe Schweizer Blaulichtorganisationen. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der entsprechenden Kenntnisse. EK16 Zeitliche Verfügbarkeit des ...

  • Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Zuschlagskriterien

  • ZK 01 Preis

  • ZK 02 Flexibilität des Angebots

  • ZK 03 Erweiterte Sprachkenntnisse

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Vertragsbedingungen24 KB4 Seiten
Vertragsentwurf156 KB8 Seiten
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