Frist abgelaufen

2350/G23 Projektträgerschaft für die Durchführung eines Förderaufrufs gewerbliche Schnellladeinfrastruktur auf Grundlage der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV

Auftraggeber
Veröffentlicht
27.07.2023
Angebotsfrist
15.08.2023
Inhalt der geplanten Beauftragung ist die Unterstützung der Aktivitäten des BMDV (Federführung Fachreferat G23) bei der Umsetzung eines neuen Förderaufrufs zur Errichtung von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur auf Grundlage der Förderrichtlinie Elektromobilität. Für die Reduzierung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr kommt der Umstellung von Firmen-fahrzeugen auf alternative Antriebe eine große Bedeutung zu. Bei dieser Transformation unter-stützt das BMDV die Unternehmen bereits mit einer Reihe von Förderprogrammen zur Beschaf-fung von Fahrzeugen sowie der Infrastruktur, die zum Betrieb erforderlich ist. Insbesondere die Elektromobilität gewinnt mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Pkw und Lkw an Bedeutung, und damit auch die Frage, wie diese Fahrzeuge im Unternehmen und auf unternehmenseigenen Stellflächen (Betriebshöfe, Depots) geladen werden können. Die im gewerblichen Bereich eingesetzten Fahrzeuge haben in der Regel hohe Laufleistungen und bieten damit ein großes Potential zur Elektrifizierung des Verkehrs. Aufgrund der hohen Kosten für den Aufbau von Ladeinfrastruktur bedeutet der Transformationsprozess für die Unternehmen eine Herausforderung. In Abgrenzung zur „Projektträgerschaft im Bereich der batterieelektrischen Mobilität (Elektromobilität) des BMDV“, die im Rahmen der Umsetzung der Förderrichtlinie Elektromobilität die Förderung von betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur in Kombination mit der Fahrzeugbeschaffung über ein wettbewerbliches Verfahren gemäß AGVO vorsieht, ist im Rahmen der neu zu beauftragenden „Projektträgerschaft Förderaufruf gewerbliche Schnellladeinfrastruktur auf Grundlage der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV“ die Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur losgelöst von der Fahrzeugbeschaffung vorgesehen. Zudem soll der Förderaufruf als Windhundverfahren gemäß AGVO erfolgen.

Zeitplan

Veröffentlichung
27.07.23
Abgabefrist
15.08.23
Öffnung
15.08.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
Vertragslaufzeit
36 Tage
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen

    • a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen
    • sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576
    • b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen
    • darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
    • c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich
    • mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
    • .
    • Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
    • Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
    • Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
    • Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess (insb. Nr. 3): 40

  • Arbeitsorganisation: 20

  • 40

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB6 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB4 Seiten
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