Veröffentlichung 05.03.24 | Abgabefrist 30.04.24 | Öffnung 06.05.24 | Vertragsbeginn 01.12.24 |
Eignungskriterien
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Zuschlagskriterien
ZK 01 Preis
ZK 02 Fachkonzept betreffend Beratung und Rechtsvertretung
ZK 03 Konzept Schwankungstauglichkeit
ZK 04 Erfahrung in Beratung und Rechtsvertretung von asylsuchenden Personen
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