Frist abgelaufen

(24046) 420 Beratung und Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren

Die Angebotsfrist ist am 30. April 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
05.03.2024
Angebotsfrist
30.04.2024
Asylsuchende Personen haben während ihres Aufenthalts im Zentrum des Bundes Zugang zur Beratung über das Asylverfahren (Art. 102f ff. AsylG). Die Beratung beinhaltet namentlich die Information der asylsuchenden Personen über Rechte und Pflichten im Asylverfahren. Zudem wird jeder asylsuchenden Person ab Beginn der Vorbereitungsphase für die Erstbefragung und für das weitere Asylverfahren eine Rechtsvertretung zugeteilt. Das SEM beauftragt zwei oder mehrere Leistungserbringer mit der Erfüllung dieser Aufgaben (vgl. Art 102f Abs. 2 AsylG).
6 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
05.03.24
Abgabefrist
30.04.24
Öffnung
06.05.24
Vertragsbeginn
01.12.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bern-Wabern, Deutschland
E-Mail
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Telefon
+41 58 461 13 40
Website
https://www.simap.ch

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis

    • Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Nachweis Subunternehmer (nur erforderlich, sofern Subunternehmer eingesetzt werden) Sofern und soweit der Anbieter Subunternehmer einsetzt, benennt der Anbieter namentlich sämtliche für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Subunternehmer. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Nachweis Schriftliche Bestätigung und Auflistung. EK03 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Subunternehmer (nur erforderlich sofern Subunternehmer eingesetzt werden). Die eingesetzten Subunternehmer verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Betreibungsregisterauszug bzw. vergleichbare amtliche Urkunde. EK04 Schwankungstauglichkeit Der Anbieter ist bereit auf Schwankungen der Anzahl der zu beratenden bzw. zu vertretenden Asylsuchenden innert angemessener Frist zu reagieren (vgl. Ziff. 4.5 des Pflichtenheft). Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK05 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich der Beratung oder Rechtsvertretung von Personen aus dem Asylbereich (asylsuchende Personen, Vorläufig Aufgenommene oder anerkannte Flüchtlinge) und in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 2 Jahren oder anhand eines anderen geeigneten Nachweises, wie bspw. Geschäftsberichte der letzten 2 Jahre, nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben: - Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern
    • - Einsatzgebiet und Branche des Auftraggebers
    • - Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags
    • - Art und Umfang des durchgeführten Auftrages
    • - Umschreibung der erbrachten Leistungen
    • Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). EK06 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen. EK07 Fachverantwortlicher und Stellvertretung Der Anbieter hat pro Los jeweils einen hauptamtlichen Rechtsvertreter sowie einen Stellvertreter als Fachverantwortliche zu bezeichnen, welche in den Bereichen Rechtsvertretung und Beratung für Ausbildung, Coaching der Mitarbeiter und Qualitätssicherung zuständig sind. Der Fachverantwortliche darf seine Funktion nur in einem Los ausüben, kann jedoch gegebenenfalls als Stellvertreter für ein anderes Los desselben Anbieters eingesetzt werden. Die zwei designierten Fachverantwortlichen müssen über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Rechtsvertreter in der Schweiz verfügen. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass der Fachverantwortliche während den in Ziff. 4.1. Buchstabe e des Pflichtenhefts genannten Bürozeiten für das SEM erreichbar ist. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag pro Los eingesetzten personellen Ressourcen unter Beilage der CVs bzw. Lebensläufe aller Fachverantwortlichen und deren Stellvertretungen. EK08 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. EK09 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die Einarbeitungszeit für ersetzte ...
  • Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Zuschlagskriterien

  • ZK 01 Preis

  • ZK 02 Fachkonzept betreffend Beratung und Rechtsvertretung

  • ZK 03 Konzept Schwankungstauglichkeit

  • ZK 04 Erfahrung in Beratung und Rechtsvertretung von asylsuchenden Personen

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Lose (6)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB6 Seiten
Eignungskriterien89 KB12 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB4 Seiten
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