Zuschlag erteilt am 17. April 2024
Veröffentlichung 09.02.24 | Abgabefrist 18.03.24 | Öffnung 20.03.24 | Vertragsbeginn 13.05.24 |
Eignungskriterien
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. EK01: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Schriftliche Bestätigung sowie Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Eingabe. Bei Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbieterinnen aus dem Ausland: Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichen des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02: Erfahrung Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Thema, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen von Projekten nach, die in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden. Nachweis: Schriftliche Bestätigung sowie Auflistung und Kurzbeschrieb von 2 Referenzprojekten im Referenzformular (Anhang 3 bzw. 4). Die Referenzprojekte können ganz oder teilweise identisch sein mit den Referenzen von ZK05 und ZK06 (bzw. ZK06a und ZK06b). EK03: Personelle Ressourcen Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Nachweis: Schriftliche Bestätigung sowie nachvollziehbare Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen im Angebot, Kapitel 1.3. EK04: Ansprechpartner Die Anbieterin verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis: Schriftliche Bestätigung sowie Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. EK05: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Nachweis: Schriftliche Bestätigung in rechter Spalte im Anforderungskatalog sowie CVs der Schlüsselpersonen mit Angabe der Spracherfahrung (Muttersprache oder Matura in Deutsch oder mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im deutschen Sprachraum oder Sprachdiplom B1). EK06: Ersatz von Mitarbeitenden Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 30 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis: Schriftliche Bestätigung. EK07: Befangenheit: Die Anbieterin bearbeitet während der Projektlaufzeit keine Aufträge der Nagra. Nachweis: Schriftliche Bestätigung. EK08: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024). Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Zuschlagskriterien
ZK6a Fachkompetenz und Erfahrung im Bereich Monitoring Regionalentwicklung
ZK6b Fachkompetenz und Erfahrung mit Datenerhebung und -auswertung
ZK7 Preis
ZK1 Nachvollziehbarkeit und Struktur der Offerte
Welche davon erfüllen Sie?
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