Veröffentlichung 20.06.24 | Abgabefrist 15.08.24 | Öffnung 22.08.24 | Vertragsbeginn 01.01.25 |
Eignungskriterien
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter bzw. Mitglieder allfälliger Bietergemeinschaften verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Erfahrung Der Anbieter bzw. die Mitglieder allfälliger Bietergemeinschaften, welche die damit verbundene Leistung erbringt, verfügen über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren (bis Q3 2024) nach. Die angegebenen Referenzprojekte müssen dabei in der Summe folgende Punkte mind. einmal abdecken: - Erfahrung mit Projekten in den Bereichen Energie/Klima/Ressourceneffizienz - Führung von Förderprogrammen, Gesuchsverfahren ODER thematische Ausschreibungen Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 04) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertretung sind zu nennen). EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben inkl. das Abdecken von Projektspitzen, erfüllen zu können oder ist bereit, sie entsprechend anzustellen. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten und flexibel einsetzbaren personellen Ressourcen, welche bereits verfügbar sind. EK04 Ansprechperson Eskalation Der Anbieter bzw. die Bietergemeinschaft verfügt über eine Ansprechperson, welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertretung. EK05 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter bzw. die Bietergemeinschaft ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit, Mutterschaft etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Ablehnungsgrund. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK06 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Anbieter bzw. Bietergemeinschaft, die Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter bzw. Bietergemeinschaft ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 11 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK08 Nachweis Subunternehmer Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt sowie die charakteristischen Grundleistungen selbst erbringt, insbesondere im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht. Nachweis Sofern er Subunternehmer einsetzt, nennt der Anbieter Name und vorgesehenes Tätigkeitsfeld dieser/s Unternehmen/s im vorliegenden Auftrag. EK09 Unabhängigkeit und potentielle Interessenskonflikte Die Unabhängigkeit des Zuschlagsempfängers muss gewährleistet sein, da die potenziellen Anbieter im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit bereits Arbeiten in dem von diesem Auftrag betroffenen Bereich durchgeführt haben können und sichergestellt werden muss, dass keine Interessenkonflikte mit dem künftigen Auftrag entstehen. - EK09.1 Keine Beratungsdienstleistungen im Bereich Massnahmen Der Anbieter bzw. die Bietergemeinschaft erbringt ab dem Zeitpunkt des Zuschlags keine Beratungsdienstleistungen im Bereich der Massnahmen und Projekte gemäss Art. 5-7 KlG. Nachweis Schriftliche Bestätigung. - EK09.2 Max. Anzahl Beratungsdienstleistungen Der Anbieter bzw. die Bietergemeinschaft hat in den letzten 5 Jahren (bis Q3 2024) für höchstens 15 der im Anhang 12 aufgelisteten 90 Unternehmen (potentielle Gesuchsteller für Massnahmen und Projekte gemäss Art. 5-7 KlG) Beratungsdienstleistungen im Bereich THG-Reduktionen erbracht oder war an solchen in ...
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Zuschlagskriterien
ZK01 Preis
ZK02 Umsetzungskonzept
ZK03 Bestehendes Expertennetzwerk
ZK04 Zusätzliche Erfahrung/Kenntnisse
Welche davon erfüllen Sie?
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