Zuschlag erteilt am 11. September 2024
Veröffentlichung 02.07.24 | Abgabefrist 12.08.24 | Öffnung 15.08.24 | Vertragsbeginn 01.02.25 |
Eignungskriterien
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 7) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertretung sind zu nennen). EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen. EK04 Ansprechperson Der Anbieter verfügt über eine Ansprechperson (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertretung des SPOC. EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher, französischer und englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer und englischer Sprache erstellen und abliefern können. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. EK06 Qualifikation der Schlüsselperson Der Anbieter ist bereit, eine Schlüsselperson einzusetzen, die über einen Hochschulabschluss im Bereich der für das Forschungsprogramm relevanten Wissenschaften (Ingenieurwesen, Naturwissenschaften) verfügt. Nachweis Kopie der relevanten Zeugnisse und beruflicher Lebenslauf. EK07 Unabhängigkeit Der Anbieter ist organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig von im Rahmen des betreffenden Forschungsprogramms begünstigten Forschungsinstitutionen. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK08 Verzicht auf BFE-Projekte Der Anbieter verzichtet auf die Beteiligung an vom BFE mitfinanzierten Forschungs- und Beratungsprojekten, soweit diese die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Objektivität beeinträchtigen könnten. Im Zweifelsfall wird dies dem BFE gemeldet und vom BFE beurteilt. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhang Nr. 8 des Pflichtenhefts. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Zuschlagskriterien
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