Frist abgelaufen

24D0164 - Zielunterbringung BAAINBw - 1.BA / Gneisenau-Kaserne, Koblenz - Rahmenvereinbarung - Gebäudeuntersuchung

Die Angebotsfrist ist am 14. Januar 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 10. April 2025

  • Baugrundinstitut Franke-Meißner und Partner GmbH, Wiesbaden
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Für die Maßnahme "Zielunterbringung BAAINBw" in der Bundeswehrliegenschaft Gneisenau Kaserne Koblenz, ist für den gesamten Baufeld-Bereich des 1. Bauabschnitts (1. BA), die Dienstleistung "Gebäudeuntersuchungen" für eine umfassende Untersuchung auf Schadstoffe in den 15 verschiedene Objekte bzw. Gebäude u. deren technischen Anlagen, zu erbringen. Diese Auftragsvergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen (Auftragnehmern). Die festgelegten Bedingungen der Vereinbarung, basierend auf dem "Leistungskatalog für Gebäudeuntersuchung", können bedarfsgerecht in Einzelabrufungen bzw. Einzelaufträgen abgerufen werden. Die Leistung umfasst die Identifizierung und Bewertung potenziell gefährlicher Materialien wie z.B. Asbest, Blei, PCB"s und andere schädliche Substanzen und finden in der AHO, Nr. 43, Fachplanungsleistungen zu "Schadstoffen in Objekten - bauliche u. technische Anlagen" sinngemäß Anwendung. (Stand Februar 2023). Ziel ist es alle relevanten Informationen zu sammeln, um den Rückbau der Gebäude sicher und gesetzeskonform durchzuführen.

Zeitplan

Veröffentlichung
29.11.24
Fragenfrist
08.01.25
Abgabefrist
14.01.25
Öffnung
15.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Diez, Deutschland
Vertragslaufzeit
33 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
VOFVergabe.Koblenz@LBBnet.de
Telefon
+49 2619701-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

  • Berufshaftpflichtversicherung

    • Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss bei Abschluss der Rahmenvereinbarung eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine zusätzliche schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
  • Allgemeiner Jahresumsatz: Erklärungen des Bieters (Einzelunternehmen bzw. Bietergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Gebäudeuntersuchung). Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz im Bereich der Gebäudeuntersuchung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 700000 EUR pro Jahr betragen.

  • Berufsqualifikation der technischen Fach- und Führungskräfte: Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Projektleiter und - des Sachbearbeiters. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Ingenieurwesen (Bauingenieurwesen/Umweltwissenschaften- oder techniken/Geowissenschaften oder vergleichbar) und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren auf dem Gebiet Schadstofferkundung nach Studienabschluss nachweisen. Zudem muss der Projektleiter die Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 3, sowie die Fachkunde TRGS 524 und/oder die Sachkunde kontaminierte Bereiche nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) nachweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) muss das Zertifikat TRGS 519, Anlage 3 Gültigkeit besitzen. Der Sachbearbeiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Ingenieurwesen (Bauingenieurwesen/Umweltwissenschaften- oder techniken/Geowissenschaften oder vergleichbar) und eine Berufserfahrung von mind. 2 Jahren auf dem Gebiet Schadstofferkundung nach Studienabschluss nachweisen Zudem muss der Sachbearbeiter die Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 3, sowie die Fachkunde TRGS 524 und/oder die Sachkunde kontaminierte Bereiche nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) nachweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) muss das Zertifikat TRGS 519, Anlage 3 Gültigkeit besitzen.

  • Referenzen: Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Nutzfläche (NUF nach DIN 277), e) erbrachte Leistungsschritte, f) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss der Leistung. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: 1. Bieter (Unternehmen/Büro): Wertungskriterium 1 Mind. 1 Referenz für Gebäudeuntersuchung über "die Auswertung der Historie und Erfassung der Ist-Situation von Bestandsbebauungen" (auswerten und identifizieren von Verdachtsstellen (Schadstoffen) an Hand von Bestandsunterlagen - Leistungsschritt 1 in Anlehnung der AHO Nr. 43 Stand Februar 2023) bei Gebäuden mit mindestens 1.000 m2 Nutzfläche. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss des Leistungsschrittes 1 nach dem 01.12.2018 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen. Wertungskriterium 2 Mind. 1 Referenz über "Technische Erkundung von Bestandsbebauungen" (Aufstellen eines Untersuchungsprogramms und Aufstellen eines Probenablaufplans für techn. Erkundung sowie Durchführung der Probenahme inklusive Laboruntersuchung und Erstellen eines Schadstoffkatasters - Leistungsschritt 2 in Anlehnung der AHO Nr. 43 Stand Februar 2023) bei Gebäuden mit mindestens 1.000 m2 Nutzfläche. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss des Leistungsschrittes 1 nach dem 01.12.2018 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen. 2. Projektleiter: Mind. 1 Referenz der Leistung Gebäudeuntersuchungen und techn. Erkundung von Bestandsbebauungen (Leistungsschritte 1 + 2 in Anlehnung der AHO Nr. 43 Stand Februar 2023), bei Gebäuden mit mindestens 1.000 m2 Nutzfläche. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss des Leistungsschrittes 1 nach dem 01.12.2018 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen. 3. Sachbearbeiter: Mind. 1 Referenz der Leistung Gebäudeuntersuchungen und techn. Erkundung von Bestandsbebauungen (Leistungsschritte 1 + 2 in Anlehnung der AHO Nr. 43 Stand Februar 2023) bei Gebäuden mit mindestens 1.000 m2 Nutzfläche. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss des Leistungsschrittes 1 nach dem 01.12.2018 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen. Referenzobjekte, die mehrere Wertungskriterien erfüllen, dürfen bei allen zutreffenden Wertungskriterien aufgeführt werden.

  • Beschäftigtenzahl gesamt: Der Bieter hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im Bereich Gebäudeuntersuchung des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren muss mind. 6 Beschäftigte betragen.

Zuschlagskriterien

  • Honorar: Das Honorar wird rechnerisch bewertet.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Projektplan37 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB6 Seiten
Vertragsentwurf89 KB12 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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