Frist abgelaufen

25E0049- Rahmenvertrag Dachdeckungs-, Abdichtungs-, Klempner- u. Gerüstarbeiten LB 638, 636, 640, 651, Rhein Hunsrück Kreis, Kreis Bad Kreuznach, Bingen

25E0049 - Auftragsbekanntmachung Rahmenvereinbarung Für die Regionalbereiche Rhein-Hunsrück-Kreis, Stadt Bingen und Bad Kreuznach wird eine Rahmenvereinbarung entsprechend § 4a VOB/A Abschnitt 1 für die Gewerke / Leistungsbereiche der Dachdeckungs- und Dachabdichtung (LB nach STLB-BauZ 638), der Klempnerarbeiten (LB nach STLB-BauZ 639) und der Gerüstarbeiten (LB nach STLB-BauZ 651) ausgeschrieben. Die konkreten Leistungen werden nach einem Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung für die Liegenschaften / Gebäude des Bundes (zivil / militärisch) des Landes oder des LBB eigenen Baus für die jeweilige Baumaßnahme beauftragt (abgerufen). Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen für regelmäßig wiederkehrende Bauunterhaltungsmaßnahmen bzw. für einfache Baumaßnahmen in unterschiedlicher Höhe. Die Höhe der Einzelabrufe (Einzelaufträge) reicht von kleinteiligen Einzelaufträgen bis hin zu Einzelaufträgen aus der Rahmenvereinbarung von bis zu 50.000 € (netto). Der Auftragnehmer ist bei Einzelaufträgen aus der Rahmenvereinbarung von bis zu 50.000 € (netto) zur Ausführung verpflichtet. Bei Einzelaufträgen aus der Rahmenvereinbarung über 50.000 € (netto) hinaus ist beiderseitiges Einvernehmen für die Ausführungsverpflichtung des Auftragnehmers erforderlich.

Zeitplan

Veröffentlichung
07.04.25
Teilnahmefrist
14.05.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
1.647.415 €
Erfüllungsort
Idar-Oberstein, Deutschland
Vertragslaufzeit
1 Tage
E-Mail
Postfach.IdarOberstein@LBBnet.de
Telefon
06781 405-0
Website
www.lbb.rlp.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • (1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden

    • 1. Präqualifikation
    • durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
    • Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
    • 2. Eigenerklärung
    • a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
    • Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
    • Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
    • Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
    • b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
    • c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
    • 3. Des Weiteren gelten die Angaben in der Anlage 4 (Ausfüllvorlage Bewerber) und der Anlage 3 (Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb) der Vergabeunterlagen aufgeführten weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung.
  • (1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über

    • Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • (2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
    • 1. Präqualifikation
    • durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
    • Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
    • 2. Eigenerklärung
    • a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
    • Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
    • Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
    • Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
    • b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
    • c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
    • 3. Des Weiteren gelten die Angaben in der Anlage 4 (Ausfüllvorlage Bewerber) und der Anlage 3 (Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb) der Vergabeunterlagen aufgeführten weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung.
  • (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über

    • a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
    • b) Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
    • (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
    • 1. Präqualifikation
    • durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
    • Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
    • 2. Eigenerklärung
    • a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
    • Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
    • Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
    • Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
    • b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
    • c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
    • 3. Des Weiteren gelten die Angaben in der Anlage 4 (Ausfüllvorlage Bewerber) und der Anlage 3 (Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb) der Vergabeunterlagen aufgeführten weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung.
  • Bei diesem Kriterium wird der durchschnittliche (Netto-) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, bewertet. Dies erfolgt gemäß dem folgenden Schema

    • 0 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz ≤ 450.000,- €
    • 15 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz ≥ 5.000.000,- €
    • Für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einem dazwischenliegenden durchschnittlichen (Netto-) Jahresumsatz für Bauleistungen wird die entsprechende Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.
    • Die erzielte Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 25 multipliziert. Der Bewerber kann maximal 375 Punkte erreichen.
    • Ein durchschnittlicher (Netto-) Jahresumsatz von weniger als 450.000,- € - führt zum Ausschluss
  • Allgemeine Hinweise zur Bewertung Die angegebenen Referenzen werden durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes unter dem Maßstab bewertet, ob und in welchem Maße die angegebenen Projekte den zu vergebenden Arbeiten entsprechen. Werden mehr als fünf Referenzen eingereicht, werden nur die fünf aktuellsten gewertet. Die Bewertung der passenden Referenzen nach Auskünften der genannten Ansprechpartner erfolgt unter Abfrage der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit im Hinblick auf zielorientierte Mitarbeit. Es werden 1 - 5 Referenzen, der letzten 5 Kalenderjahre bewertet und maximal 750 Punkte vergeben. • Bewertung Es werden ausschließlich Referenzen von Dachdeckungsarbeiten gewertet. Vorlage der Referenzen (Anzahl) 0 Referenz = 0 Punkte 1 Referenz = 2 Punkte 2 Referenzen = 4 Punkte 3 Referenzen = 6 Punkte 4 Referenzen = 8 Punkte 5 Referenzen = 10 Punkte Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden nur die 5 aktuellsten Referenzen bewertet. Zusatzpunkt je Referenz

    • Ist der Referenzgeber bei der Referenz öffentlicher Auftraggeber entsprechend Artikel 2 Abs. 1 Nr. 1 der RL 2014/24/EU, erhält der Bieter pro Referenz 1 Zusatzpunkt.
    • Bildung Gesamtpunktzahl
    • Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 50 multipliziert.
  • Es wird die Anzahl der Mitarbeiter bewertet die eine abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens Gesel-lenbrief) im Berufsbild des Gewerkes Dachdeckungsarbeiten gewertet. 0 Punkte

    • ≤ 4 Mitarbeiter
    • 15 Punkte: ≥ 10 Mitarbeiter
    • Für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einer dazwischenliegenden Mitarbeiteranzahl wird die ent-sprechende Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrun-dung weg. Der Nachweis ist über die Vorlage einer Kopie des Gesellen- oder des Meisterbriefes (Schmuckbrief) zu erbringen.
    • Die erzielte Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 25 multipliziert. Der Bewerber kann maximal 375 Punkte erreichen.
    • Weniger als 4 Mitarbeiter im Berufsbild des Gewerkes führen zum Ausschluss.

Zuschlagskriterien

  • -

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