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25EU/26 Unterhaltsreinigung Berufsbildende Schule Trier - Werk-/Dienstvertrag

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.07.2026
Angebotsfrist
18.08.2026
Ausschreibung der folgenden Gebäude in einem gemischten Werk-/ Dienstvertrag: 1. BBS EHS / BBS GuT Gebäude J / BBS Studienseminar Gebäude K 2. BBS GuT / Gebäude F1 + F2 3. BBS Wirtschaft / BBS Deutschherrenschule
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
09.07.26
Fragenfrist
11.08.26
Abgabefrist
18.08.26
Vertragsbeginn
01.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Trier, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@trier.de
Telefon
+49 6517184601
Website
http://www.trier.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Von den Bietern werden zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Fehlen von Ausschlussgründen folgende Angaben und Unterlagen gefordert, die durch den Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen gerechtfertigt sind

    • - Angaben zum Unternehmen (Vordruck 01)
    • - Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens des Bieters sowie zum
    • Umsatz mit den
    • Dienstleistungen der Lose, für die der Bieter ein Angebot abgibt. (Vordruck 02)
    • Es gelten folgende Mindestumsatzanforderungen p.a. in 2025, 2024 und 2023:
    • Für Los 1–3
    • - Mindestumsatz im Bereich Unterhaltsreinigung: 1.000.000 €.
    • Für Los 4 Mindestumsatz in Bereich Glasreinigung: 450.000 €.
    • - Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
    • GWB (Vordruck 03)
    • - Eigenerklärung zu Steuern und Abgaben (Vordruck 04)- Der Bieter benennt mindestens drei Referenzen zu in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem Ausschreibungsgegenstand nach Art und Volumen vergleichbaren Leistungen. Die genannten Referenzen müssen eine Dienstleistungsdauer von mindestens 2 Jahren aufweisen und das Vertragsverhältnis muss aktuell noch bestehen (Vordruck 05).
    • Diese Anforderung ergibt sich aus der Laufzeit der ausgeschriebenen
    • Rahmenverträge. Die dort gemachten Angaben werden von der Vergabestelle
    • streng vertraulich behandelt. Die Erlaubnis zur Herausgabe von Daten ist vom Bieter zuvor
    • eigenständig mit den Referenzgebern zu klären.
    • - Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter, Fachkunde) (Vordruck 06)
    • - Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (Vordruck 07).
    • - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    • - Der Auftragnehmer hat das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
    • nachzuweisen, die während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen aufrechterhalten
    • werden muss.
    • Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je
    • Schadensereignis aufweisen:
    • Personenschäden: min. 3.000.000 EUR, Sachschäden: min. 3.000.000 EUR,
    • Vermögensschäden (echt): min. 200.000 EUR, Schlüsselverlustrisiko: min. 250.000 EUR (inkl.
    • Folgeschäden wie Schlossänderungskosten für Schließanlagen
    • Abhandenkommen
    • auch von General-/Hauptschlüsseln),
    • Tätigkeitsschäden/Bearbeitungsschäden: Einschluss
    • gefordert (min. 250.000 EUR Sublimit). , Umweltschäden: min. 1.000.000
    • EUR. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss
    • mindestens das Zweifache der oben genannten Summen betragen. Mit dem Angebot ist
    • zunächst eine Eigenerklärung einzureichen, dass eine entsprechende Versicherung besteht
    • oder im Auftragsfall abgeschlossen wird (Vordruck 11). Auf gesondertes Verlangen
    • der Vergabestelle hat der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, innerhalb der
    • gesetzten Frist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers (nicht älter als 6 Monate) als
    • Kopie vorzulegen.
    • Sämtliche vorstehend genannten Eignungskriterien sind Ausschlusskriterien.
    • Die Nichtbeibringung einer der vorgenannten Erklärungen/Nachweise trotz erfolgter
    • Nachforderung seitens der AG - führt daher zwingend zum Ausschluss des
    • Angebotes.
    • Die AG behält sich das Recht vor, im Rahmen der Prüfung der
    • wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bieter von diesen die Vorlage einer aktuellen
    • Bonitätsauskunft (z.B. creditreform, CRIF Bürgel) zu verlangen. Sollten diese ernsthafte
    • Zweifel an der wirtschaftlichen und/oder finanziellen
    • Leistungsfähigkeit des Bieters begründen, wird das entsprechende Angebot
    • von der Wertung ausgeschlossen. Vor einem Ausschluss auf der Basis einer Bonitätsauskunft
    • einer Auskunftei erhält der betreffende Bieter Gelegenheit zur Stellungnahme, einschließlich
    • der Möglichkeit, durch Vorlage geeigneter, aktueller Dokumente (z.B. Bilanz, GuV, Bankauskunft) nachzuweisen, dass die Bonitätsauskunft unrichtig ist.
    • Unternehmen, die in Präqualifizierungsdatenbanken nach § 48 VgV registriert sind,
    • können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der
    • Registrierungsnummer angeben.
    • Sofern von der AG Nachweise gefordert werden, die nicht in der entsprechenden Datenbank enthalten sind, sind diese einzureichen.
    • Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
    • Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
    • Ausschlussgründen akzeptiert
    • die AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50
    • VgV. Die Vorlage der EEE ist in diesem Vergabeverfahren nicht zwingend erforderlich und entbindet von der
    • Beibringung der unter Ziff. 5.1 genannten Unterlagen nur dann, wenn die geforderten
    • Angaben zweifelsfrei aus der EEE hervorgehen.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Wertungskriterium Preis
    • Der zur Wertung kommenden Preise ist die Summe in den nachgenannten
    • Zellen der Tabellenblätter
    • „Preistabelle“ der LV - Kalkulationsdatenbanken aus den Jahreswerten für
    • die Unterhalts
    • und die Sonderreinigungen für das jeweilige Los. Los 1: Preistabelle – C8
    • Los 2:
    • Preistabelle – C7
    • Los 3: Preistabelle – C7. Die Bieter haben ihre Preise für
    • die
    • Leistung im Angebot vollständig auszuweisen. Der Preis wird mit insgesamt
    • 60% gewichtet.
    • Die AG wird Angebote, deren angebotene durchschnittliche Flächenleistung
    • bei der Unterhaltsreinigung
    • und/oder Grundreinigung um mehr als 20% höher ist als der Durchschnitt
    • der Angebote,
    • bzw. Angebote bei denen der Aufschlag auf den tariflichen Mindestlohn
    • geringer ist
    • als 70%, einer Prüfung nach § 60 VgV daraufhin unterziehen, ob die
    • Einhaltung der
    • Verpflichtungen
    • nach § 128 Absatz 1 GWB, insbesondere der für das Unternehmen geltenden
    • umwelt-, sozial
    • und arbeitsrechtlichen Vorschriften, gefährdet ist. Diese Prüfung erstreckt
    • sich auch
    • darauf, ob nach Einschätzung der AG die angebotenen Flächenleistungen
    • nachhaltig erreichbar
    • sind, ohne Einbußen an der in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen
    • beschriebenen
    • Qualität einschließlich der Zusagen des Bieters in seinen Angaben zur
    • Qualitätssicherung.
    • Die betreffenden Bieter erhalten in einem solchen Fall Gelegenheit zur
    • Stellungnahme.
    • Wird dadurch die Gefahr der Einhaltung o.g. Verpflichtungen nach
    • Einschätzung der
    • AG nicht ausgeräumt, wird das
    • betreffende Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog

    • Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung
    • Das Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung setzt sich aus 2
    • Unterkriterien
    • zusammen, die mit den nachgenannten Gewichtungen in die
    • Qualitätsbewertung eingehen.
    • Unterkriterium Qualitätssicherung Gewichtung 50% und Stundeneinsatz
    • 50%
    • Qualitätssicherung
    • Das Unterkriterium Qualitätssicherung besteht aus 10 Fragen im
    • Tabellenblatt „Tabelle
    • 1“ der Exceldatei „06 - Stadt Trier - Reinigung 2026 - Angaben zur
    • Qualitätssicherung
    • Los 1-3 Unterhaltsreinigung.xlsx“. Für jede der zehn Fragen ist eine
    • maximale Punktzahl
    • von 10 zu erreichen. Für das gesamte Unterkriterium ist also eine maximale
    • Punktzahl
    • von 100 Punkten möglich. Da dieses Unterkriterium mit 50% gewichtet
    • wird, können max.
    • 50 Punkte in die Gesamtqualitätsbewertung einfließen. Die Bieter sind
    • aufgefordert,
    • aus den vorgegebenen Antworten die für sie zutreffende auszuwählen. Die
    • mit der jeweiligen
    • Antwort verbundene Punktzahl ist angegeben. Es ist jeweils nur eine
    • Antwort zulässig.
    • Mehrfachantworten sind ungültig und werden mit 0 Punkten bewertet. Die
    • Antworten werden
    • Vertragsbestandteil, d.h. die dort gemachten Angaben sind über den
    • gesamten Leistungszeitraum
    • einzuhalten. Verstöße können zu den in den Besonderen
    • Vertragsbedingungen vorgesehenen
    • Sanktionen führen. Angebote, die nicht zumindest 50 Punkte (vor
    • Gewichtung, d.h. von
    • den max.
    • 100 für das Unterkriterium „Qualitätssicherung“ zu vergebenden Punkten)
    • erreichen,
    • werden von der Wertung ausgeschlossen.
    • Stundeneinsatz in der Unterhaltsreinigung und Grundreinigung Nach
    • allgemeiner Erfahrung
    • wird die Qualität der Reinigung neben der Reinigungsorganisation, der
    • Personalführung
    • und dem Einsatz geeigneter technischer Mittel vor allem durch die Anzahl
    • der eingesetzten
    • Reinigungsstunden bestimmt. Daher wird ein im Vergleich der Angebote
    • höherer Zeiteinsatz höher bewertet als ein niedrigerer Zeiteinsatz. Zu diesem
    • Zweck
    • wird aus allen gültigen Angeboten der Median der Zeitansätze aller gültigen
    • Angebote
    • gebildet. Angebote, deren Zeiteinsatz auf dem Median bzw. darüber liegen,
    • erhalten
    • die max. erreichbare Punktzahl von 100. Angebote, deren Stundenanzahl
    • unterhalb des
    • Medians liegen, erhalten einen Abzug von 5 Punkten je 1% negativer
    • Abweichung vom
    • Median. Maßgeblich sind die Jahresstundenwerte in den Zellen B16 der
    • Tabellenblätter
    • „Gesamtaufstellung Stunden“ der Excel-Datei „LV Kalkulation“.
    • Entsprechend der Gewichtung von 50 % können aus dem Unterkriterium
    • „Stundeneinsatz“
    • maximal 50 Punkte in die Gesamtpunktzahl der Leistung mit einfließen.
    • Die Summe der gewichteten Punkte für die Kategorie Qualitätssicherung
    • und die Kategorie
    • Stundeneinsatz fließt als Leistungspunktzahl (L) in die Ermittlung des
    • wirtschaftlichsten
    • Angebotes ein.

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